Illustration eines kleinen Betriebs mit Inhaberin am Schreibtisch, zwei Mitarbeitern, Unterlagen, Rechner sowie Schutzhelm und Handschuhen als Symbol für Mitarbeiterversicherungen und gesetzliche Unfallversicherung.

Versicherungen für Mitarbeiter im eigenen Betrieb: Pflicht, freiwillige Leistungen und Arbeitgeberkosten

Sobald Du den ersten Mitarbeiter einstellst, geht es nicht mehr nur um Gehalt, Vertrag und Startdatum. Mit einer Einstellung kommen auch Pflichten, Beiträge und Versicherungen hinzu. Für viele Selbstständige wird das schnell unübersichtlich.

TL;DR: Das Wichtigste auf einen Blick

  • In Deutschland sind Beschäftigte bei abhängiger Arbeit grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitgeber musst Du Beiträge korrekt melden, den Arbeitnehmeranteil einbehalten und beide Anteile abführen.
  • Zu den zentralen Pflichtabsicherungen gehören Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Unfallversicherung.
  • Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigener Pflichtblock und wird grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen.
  • Freiwillige Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherung oder Gruppenunfallversicherung können sinnvoll sein, ersetzen aber keine gesetzlichen Pflichten.
  • Zu Deinen Arbeitgeberkosten gehören nicht nur der Bruttolohn, sondern auch Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weitere lohnnahe Abgaben.
  • Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende folgen oft eigenen Regeln. Behandle sie nicht automatisch wie reguläre Vollzeitkräfte.
  • Bei Beitragssätzen, Umlagen und Beitragsbemessungsgrenzen gilt: immer auf den Jahresstand und eine offizielle Primärquelle achten.

Versicherungen für Mitarbeiter im eigenen Betrieb sind aus Arbeitgebersicht vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen und die gesetzliche Unfallversicherung. In Deutschland sind Beschäftigte bei abhängiger Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Du musst die Beiträge anmelden, den Arbeitnehmeranteil einbehalten und zusammen mit Deinem eigenen Anteil abführen. Freiwillige Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Gruppenunfallversicherung können den Schutz ergänzen, ersetzen die Pflichtversicherungen aber nicht.

Welche Versicherungen für Mitarbeiter sind für Arbeitgeber Pflicht?

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung

Die ersten vier gehören zum Kern der Sozialversicherung und werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert. Die gesetzliche Unfallversicherung läuft gesondert und wird in der Regel vom Arbeitgeber getragen.

Pflichtversicherungen im Überblick

Arbeitgeber sollten jede Versicherungsart nach demselben Muster betrachten: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, wer ist typischerweise betroffen, wer zahlt, welche Aufgabe hat die Versicherung und gibt es erkennbare Sonderfälle? Dieses Raster hilft, Struktur in das Thema zu bringen.

VersicherungsartPflicht oder freiwillig?Wer ist typischerweise betroffen?Wer zahlt?Typischer Arbeitgeber-KostenblockRelevante Hinweise/Sonderfälle
KrankenversicherungPflichtRegulär sozialversicherungspflichtig BeschäftigteArbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich gemeinsamArbeitgeberanteil zur SozialversicherungSonderregeln je nach Beschäftigungsstatus möglich
PflegeversicherungPflichtRegulär sozialversicherungspflichtig BeschäftigteArbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich gemeinsamArbeitgeberanteil zur SozialversicherungMeist eng mit Krankenversicherung gedacht
RentenversicherungPflichtRegulär sozialversicherungspflichtig BeschäftigteArbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich gemeinsamArbeitgeberanteil zur SozialversicherungWichtiger Teil der laufenden Lohnnebenkosten
ArbeitslosenversicherungPflichtRegulär sozialversicherungspflichtig BeschäftigteArbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich gemeinsamArbeitgeberanteil zur SozialversicherungEbenfalls Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
Gesetzliche UnfallversicherungPflichtBeschäftigte im BetriebGrundsätzlich ArbeitgeberEigenständiger Arbeitgeber-KostenblockNicht mit freiwilliger Gruppenunfallversicherung verwechseln
bAVFreiwillige ZusatzleistungJe nach Angebot des ArbeitgebersJe nach ModellFreiwilliger BenefitErgänzt Pflichtschutz, ersetzt ihn nicht
bKVFreiwillige ZusatzleistungJe nach Angebot des ArbeitgebersJe nach ModellFreiwilliger BenefitKein Ersatz für gesetzliche Krankenversicherung
GruppenunfallversicherungFreiwillige ZusatzleistungJe nach Angebot des ArbeitgebersJe nach ModellFreiwilliger BenefitErgänzung, nicht Ersatz der gesetzlichen Unfallversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung gehören für Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich zur Pflichtabsicherung. Für Dich als Arbeitgeber ist wichtig, dass Du eine Beschäftigung korrekt anmeldest und die Beiträge sauber im Lohnprozess berücksichtigst. Die Beiträge werden typischerweise zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Was Du hier praktisch im Blick haben solltest

Wenn Du zum ersten Mal einstellst, wirken Kranken- und Pflegeversicherung oft wie ein einziger großer Block. Im Alltag laufen beide Themen eng zusammen. Trotzdem solltest Du sie als eigenständige Pflichtbausteine verstehen. Sobald eine reguläre abhängige Beschäftigung vorliegt, musst Du die sozialversicherungsrechtliche Einordnung ernst nehmen.

Wichtig für Sonderfälle

Bei einzelnen Beschäftigungsarten können abweichende Regeln gelten. Deshalb gilt gerade hier: grundsätzlich ja, im Detail prüfen. Das betrifft etwa Statusfragen oder besondere Beschäftigungsformen.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Auch Renten- und Arbeitslosenversicherung zählen bei regulärer Beschäftigung zu den typischen Pflichtversicherungen. Für Dich bedeutet das nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch laufende Verantwortung. Du meldest die Beiträge an, behältst den Arbeitnehmeranteil ein und führst beides zusammen ab.

Warum diese Versicherungen in Deiner Kalkulation so wichtig sind

Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für Deine Liquiditätsplanung heißt das: Nicht nur Nettogehalt, Bruttolohn oder Vertrag zählen, sondern auch die laufenden Abgaben.

Gesetzliche Unfallversicherung über Berufsgenossenschaft

Neben den klassischen Sozialversicherungszweigen ist die gesetzliche Unfallversicherung ein zentraler Pflichtbaustein für Arbeitgeber. Sie dient dem Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem.

Der entscheidende Unterschied zu den anderen Versicherungszweigen: Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden grundsätzlich vom Arbeitgeber allein getragen. Deshalb solltest Du sie in Deiner Kostenplanung nie vergessen.

Dein Erfolg ist selbst gemacht - Dein Risiko auch!

Du arbeitest hart für Dein Unternehmen! Aber versäume nicht, die Früchte Deiner Arbeit abzusichern! Wir haben Ratgeber online und beraten Dich auch persönlich von Mensch zu Mensch, zu Geschäftsrisiken und der passenden Absicherung.

Nicht verwechseln: gesetzliche Unfallversicherung vs. Gruppenunfallversicherung

  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Pflichtabsicherung.
  • Eine Gruppenunfallversicherung ist ein freiwilliger Zusatzschutz.

Berufsgenossenschaft: wichtig, aber im Detail prüfen

Für viele Unternehmen läuft die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Welche Stelle zuständig ist und wie die genaue Zuordnung aussieht, solltest Du vor einer finalen betrieblichen Entscheidung immer anhand offizieller Informationen prüfen.

Was Arbeitgeber organisatorisch tun müssen

Versicherungen sind nicht nur ein Thema der Theorie, sondern vor allem ein Thema der Umsetzung. Sobald ein Beschäftigungsverhältnis besteht, musst Du organisatorisch liefern: anmelden, berechnen, einbehalten und abführen.

Anmeldung, Beitragseinbehalt und Abführung

Sobald ein Beschäftigungsverhältnis besteht, entstehen Melde- und Abführungspflichten. Du führst den Arbeitnehmeranteil zusammen mit Deinem eigenen Anteil als Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab. Die Versicherung läuft nicht automatisch nur wegen eines unterschriebenen Arbeitsvertrags.

Der typische Ablauf im Kern

  • Beschäftigungsart prüfen
  • Mitarbeiter korrekt anmelden
  • Beiträge im Lohnprozess berechnen
  • Arbeitnehmeranteil einbehalten
  • Arbeitgeberanteil hinzufügen
  • Gesamtbeitrag fristgerecht abführen
  • Änderungen im Beschäftigungsverhältnis laufend berücksichtigen

Warum ein Arbeitsvertrag die Sozialversicherungspflicht nicht ersetzt

Ob ein Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Gesetz und nicht aus einer freien Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Du kannst die Pflichtversicherung also nicht wirksam wegverhandeln, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer abhängigen Beschäftigung vorliegen.

Typischer Denkfehler in kleinen Betrieben

Gerade in familiären oder schnell gewachsenen Teams passiert es leicht, dass Dinge informell geregelt werden. Bei der Sozialversicherung funktioniert das nicht zuverlässig. Wenn ein Status rechtlich versicherungspflichtig ist, hilft keine kreative Klausel.

Was kosten Versicherungen für Mitarbeiter?

Die Arbeitgeberkosten bestehen aus mehr als dem vereinbarten Bruttolohn. Hinzu kommen vor allem Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Je nach Betrieb und Beschäftigungsart können außerdem weitere lohnnahe Abgaben relevant sein.

Diese Kostenblöcke gehören typischerweise dazu

  • Bruttolohn: Das vertraglich vereinbarte Bruttoentgelt.
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: Dazu gehören typischerweise Deine Anteile an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Weitere lohnnahe Arbeitgeberabgaben: Je nach Fall können zusätzliche Umlagen oder andere lohnnahe Kosten hinzukommen. Da sich Details ändern können, solltest Du hier immer den aktuellen Jahresstand prüfen.

Warum diese Trennung so wichtig ist

Wenn Du alles in einen Topf wirfst, wirkt Personal schnell teurer oder günstiger, als es tatsächlich ist. Trennst Du sauber, kannst Du besser entscheiden, was gesetzliche Pflicht, fixer Lohnaufwand, zusätzlicher Arbeitgeberaufwand oder freiwilliger Benefit ist.

Warum aktuelle Sätze und Beitragsgrenzen immer einen Jahresstand brauchen

  • die Kostenlogik erklären
  • konkrete Zahlen separat pflegen
  • bei jeder Berechnung mit aktuellen offiziellen Quellen arbeiten

Pflichtversicherungen und freiwillige Zusatzleistungen sauber trennen

Pflichtversicherungen sichern den gesetzlichen Mindestschutz und müssen erfüllt werden. Freiwillige Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherung oder Gruppenunfallversicherung können diesen Schutz ergänzen, sind aber kein Ersatz für gesetzliche Pflichten.

Betriebliche Altersvorsorge als Zusatzleistung

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine typische Zusatzleistung aus Arbeitgebersicht. Sie gehört nicht zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen, sondern ergänzt die Absicherung Deiner Mitarbeiter. In bestimmten Konstellationen können rund um die Entgeltumwandlung gesetzliche Detailpflichten relevant werden; für die exakte Ausgestaltung solltest Du immer mit aktueller Primärquelle arbeiten.

Wann die bAV für kleine Betriebe spannend wird

  • Mitarbeiter länger binden
  • das Unternehmen als verantwortungsvollen Arbeitgeber positionieren
  • Benefits bieten, die über Standardleistungen hinausgehen

Gruppenunfallversicherung als Ergänzung, nicht als Pflicht

Eine Gruppenunfallversicherung kann den Schutz von Mitarbeitern erweitern. Sie ist freiwillig und ersetzt weder die gesetzliche Unfallversicherung noch andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen.

Gute Entscheidung, wenn Du sie richtig einordnest

Eine Gruppenunfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn Du bewusst zusätzlichen Schutz anbieten willst. Falsch wird es erst dann, wenn sie als vermeintlicher Ersatz für gesetzliche Pflichten verstanden wird.

Sonderfälle im Betrieb: Wer braucht eine genauere Prüfung?

Nicht jede Beschäftigungsform folgt denselben Regeln wie ein regulärer sozialversicherungspflichtiger Vollzeitjob. Vor allem bei Minijobbern, Werkstudenten und Auszubildenden gelten häufig Sonderregeln. Deshalb solltest Du diese Fälle nie pauschal behandeln.

Minijobber

Bei Minijobs gelten häufig andere Abgaben- und Versicherungsregeln als im Standardfall regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Für Dich heißt das vor allem: nicht automatisch nach dem gleichen Muster abrechnen wie bei einer klassischen Vollzeitstelle.

Die richtige Haltung bei Minijobs

Die beste Faustregel ist hier nicht Ich weiß schon, wie das läuft, sondern: Beschäftigungsart prüfen, aktuelle offizielle Vorgaben prüfen, dann handeln.

Werkstudenten

Werkstudenten sind ein klassischer Sonderfall. Je nach Status und Ausgestaltung der Beschäftigung können andere sozialversicherungsrechtliche Regeln greifen als bei regulären Arbeitnehmern. Deshalb solltest Du hier besonders genau hinschauen.

Warum Werkstudenten oft falsch eingeschätzt werden

Viele sehen nur das Wort Student und ziehen vorschnell Schlüsse. Sozialversicherungsrechtlich kommt es aber auf mehr an als auf eine Bezeichnung. Genau deshalb ist der Status wichtiger als das Etikett.

Auszubildende

Auch Auszubildende solltest Du im Betrieb als eigene Beschäftigtengruppe mitdenken. Sie passen nicht einfach in jede vereinfachte Standardaussage zu Mitarbeiterkosten und Versicherungen. Für die Praxis heißt das: von Beginn an sauber in die Personal- und Abgabenlogik einplanen.

Gerade bei der ersten Ausbildung im Betrieb wichtig

Wenn Du zum ersten Mal ausbildest, ist die Versuchung groß, alles wie bei normalen Angestellten zu behandeln. Das spart kurzfristig Denkaufwand, schafft aber langfristig Unsicherheit. Besser ist: Sonderfall erkennen, Regeln prüfen, dann sauber aufsetzen.

Checkliste für die erste Einstellung im Betrieb

  • Beschäftigungsart klären: Handelt es sich um eine reguläre Anstellung oder um einen Sonderfall wie Minijob, Werkstudent oder Ausbildung?
  • Pflichtversicherungen identifizieren: Prüfe, welche gesetzlichen Versicherungszweige im Regelfall betroffen sind.
  • Lohnabrechnung sauber vorbereiten: Stelle sicher, dass Beiträge korrekt berechnet, einbehalten und abgeführt werden können.
  • Arbeitgeberkosten realistisch kalkulieren: Rechne nicht nur mit dem Bruttolohn, sondern auch mit Sozialversicherungsanteilen und weiteren lohnnahen Kosten.
  • Unfallversicherung mitdenken: Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigener Pflichtblock und gehört in Deine Planung.
  • Sonderfälle früh erkennen: Wenn die Beschäftigungsart nicht eindeutig Standard ist, prüfe die Regeln gesondert.
  • Freiwillige Benefits erst danach entscheiden: bAV, bKV oder Gruppenunfallversicherung sind sinnvolle Extras, aber erst nach den gesetzlichen Basics.

Definitionen: Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Viele Missverständnisse entstehen nicht bei den Pflichten selbst, sondern bei den Begriffen. Deshalb hier die wichtigsten Wörter in klarer Sprache.

Sozialversicherungspflicht

Sozialversicherungspflicht bedeutet, dass bei abhängiger Beschäftigung im Regelfall eine gesetzliche Pflicht zur sozialen Absicherung besteht. Für Dich als Arbeitgeber ist das die Ausgangsbasis der gesamten Einordnung.

Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist der Sammelbegriff für die abzuführenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich Arbeitgeberanteilen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Pflichtabsicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie gehört zum Sozialversicherungssystem und wird grundsätzlich vom Arbeitgeber finanziert.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für viele Unternehmen der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche Berufsgenossenschaft konkret zuständig ist, hängt von Branche und Einordnung des Betriebs ab.

Arbeitgeberanteil

Als Arbeitgeberanteil bezeichnet man den Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den Du selbst trägst. Er kommt zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil hinzu.

Freiwillige Zusatzleistung

Eine freiwillige Zusatzleistung ist ein Benefit, den Du zusätzlich zum gesetzlichen Mindestschutz anbietest. Beispiele sind bAV, bKV oder eine Gruppenunfallversicherung. Solche Leistungen ergänzen den Schutz, ersetzen ihn aber nicht.

Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten sind personalbezogene Zusatzkosten neben dem Bruttolohn. Dazu gehören insbesondere Arbeitgeberanteile und weitere lohnnahe Abgaben.

Sonderfall Beschäftigungsart

Damit sind Beschäftigungsgruppen gemeint, für die teils abweichende Regeln gelten können, etwa Minijobber, Werkstudenten oder Auszubildende. Hier solltest Du nicht pauschalisieren.

Kurzfazit: Erst das Pflichtfundament, dann die Extras

Wenn Du Mitarbeiter einstellst, brauchst Du vor allem Klarheit. Pflichtversicherungen sind die gesetzliche Basis jeder Beschäftigung. Für regulär Beschäftigte geht es im Kern um Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Unfallversicherung. Die ersten vier werden grundsätzlich gemeinsam getragen, die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel vom Arbeitgeber. Für Deinen Alltag heißt das: erst die Beschäftigungsart sauber prüfen, dann Meldung, Einbehalt und Abführung korrekt aufsetzen, danach realistisch kalkulieren und freiwillige Benefits bewusst als Ergänzung verstehen. Wenn Du konkrete Fälle prüfst, arbeite immer mit aktuellen offiziellen Quellen oder mit Unterstützung von Lohnbüro, Steuerberatung oder einer fachkundigen Stelle.

Frequently Asked Questions

Für regulär Beschäftigte sind aus Arbeitgebersicht vor allem die gesetzlichen Sozialversicherungen relevant: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die gesetzliche Unfallversicherung. Die ersten vier werden grundsätzlich gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigener Pflichtblock und wird typischerweise vom Arbeitgeber getragen.
Nein. Bei Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Du musst aber die Beiträge korrekt melden, den Arbeitnehmeranteil einbehalten und beide Anteile zusammen abführen. Eine wichtige Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung, die grundsätzlich vom Arbeitgeber finanziert wird.
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist Teil der Pflichtabsicherung. Eine Gruppenunfallversicherung ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Sie kann den Schutz erweitern, ersetzt aber weder die gesetzliche Unfallversicherung noch andere gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen.
Nein. Freiwillige Benefits wie betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Krankenversicherung oder Gruppenunfallversicherung gehören nicht zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen. Sie können den Schutz der Mitarbeiter ergänzen und als Arbeitgeberleistung attraktiv sein, kommen aber erst nach der Erfüllung der gesetzlichen Mindestpflichten infrage.
Nicht immer. Diese Beschäftigtengruppen haben oft Sonderregeln, die von der Standardlogik regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abweichen können. Deshalb solltest Du sie nicht pauschal wie Vollzeitkräfte behandeln.

Bist Du sicher?

Lass jetzt kostenlos prüfen, wie Du Dein Unternehmen absicherst. Von Deutschlands Top-Versicherer Allianz!

  • 100% Kostenlose Analyse
  • Speziell für Dein Geschäft
  • Wir nehmen uns Zeit.
  • Sofort umsetzbare Tipps

NUR FÜR KURZE ZEIT

Unverbindlich & Kostenlos

Beratung gewünscht?

Kostenlose Beratung
sichern!

Wissen für Deinen Erfolg

Entdecke hilfreiche Artikel, praktische Tipps und aktuelle Insights für nachhaltigen Erfolg.

Wie darf ein Allianz Experte Dich kontaktieren?

Durch den Klick auf den Button „Beratung anfordern“ willige ich ein, dass die von mir angegebenen Konaktdaten an die Allianz Kunde und Markt GmbH, Allianz Versicherungs-AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und die für sie zuständige Vertretung(en) übermittelt und von diesen verarbeitet werden dürfen um mich telefonisch und/oder per E-Mail zu meinem Anliegen zu kontaktieren und bestätige zudem, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin. Der Verwendung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage kann ich jederzeit kostenlos ohne Angabe von Gründen unter leadmanagement@allianz.de widersprechen. Hierfür gelten folgende Datenschutzhinweise

Nimm auch unsere Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis: Link zu den DS-Hinweisen des Portals.

Wenn du fortfährst, erklärst du dich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

Danke! Deine Anfrage wurde erfolgreich übermittelt.

Wir wünschen Dir einen guten Tag!