Freiberufliche Tätigkeiten

Was Freiberufler dürfen, müssen und wie sie profitieren

Illustration einer selbstständigen Person im Beratungsgespräch zur Einordnung als freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe.

Freiberufler sein hat echte Vorteile, aber auch eigene Spielregeln. Wer weiß, was die Freiberuflichkeit steuerlich und rechtlich bedeutet, kann gezielt davon profitieren und unnötigen Aufwand vermeiden.

Nicht jeder, der „frei“ arbeitet, ist automatisch Freiberufler im steuerlichen Sinne. Der Unterschied kann bares Geld wert sein.

Wir erklären Dir, was Freiberuflichkeit wirklich bedeutet und wie Du das Beste daraus machst.

  • Verstehe den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem – und warum das steuerlich so wichtig ist.
  • Erfahre, welche Berufe als freiberuflich anerkannt werden und was Du tun kannst, wenn Dein Beruf in der Grauzone liegt.
  • Lerne, welche Pflichten und Rechte Freiberufler haben – von der Steuererklärung bis zur Rentenversicherungspflicht.

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Durch den Klick auf den Button „Beratung anfordern“ willige ich ein, dass die von mir angegebenen Konaktdaten an die Allianz Kunde und Markt GmbH, Allianz Versicherungs-AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und die für sie zuständige Vertretung(en) übermittelt und von diesen verarbeitet werden dürfen um mich telefonisch und/oder per E-Mail zu meinem Anliegen zu kontaktieren und bestätige zudem, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin. Der Verwendung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage kann ich jederzeit kostenlos ohne Angabe von Gründen unter leadmanagement@allianz.de widersprechen. Hierfür gelten folgende Datenschutzhinweise

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Frequently Asked Questions

1. Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?
Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit aus, die auf besonderer Qualifikation basiert – z.B. Ärzte, Anwälte, Journalisten, Künstler oder IT-Berater. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende hingegen betreiben ein kaufmännisches Unternehmen, müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen (ab bestimmter Größe) und zahlen Gewerbesteuer.
Das Einkommensteuergesetz nennt konkrete Katalogberufe: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Künstler, Lehrer u.v.m. Dazu kommen ähnliche Berufe, die durch Einzelfallentscheidung als freiberuflich anerkannt werden können. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt – und im Streitfall ein Gericht.
Das kommt auf den Beruf an. Bestimmte Freiberufler sind pflichtversichert – z.B. Handwerker, Lehrer und Erzieher, Pflegepersonal, Künstler und Publizisten (über die KSK). Andere können freiwillig einzahlen. Wer nicht pflichtversichert ist, sollte trotzdem aktiv für das Alter vorsorgen – etwa über ETF-Sparpläne oder eine private Rentenversicherung.
Wenn Du Leistungen an Kunden im EU-Ausland erbringst oder von dort einkaufst, ja. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beantragst Du kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern. Für rein nationale Tätigkeiten ist sie nicht zwingend erforderlich, schadet aber nicht und erleichtert spätere internationale Geschäfte.

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