Selbstständiger prüft mit einer Rechtsberaterin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung am Schreibtisch

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Was tun, wie prüfen, welche Risiken drohen?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann den Geschäftsalltag abrupt ausbremsen. Wichtig ist jetzt nicht Panik, sondern ein klarer Ablauf: erst Frist prüfen, dann Unterlagen sichern, den Vorwurf einordnen und erst danach reagieren.

TL;DR

  • Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist meist die außergerichtliche Aufforderung, einen behaupteten Wettbewerbsverstoß zu beenden und künftig zu unterlassen.
  • Nach Erhalt gilt: Frist sofort prüfen, nichts ungeprüft unterschreiben, Unterlagen und betroffene Inhalte sichern, Vorwurf und Abmahnbefugnis strukturiert prüfen.
  • Typische Bestandteile sind Schilderung des Verstoßes, Unterlassungsforderung, oft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Kostenforderung.
  • Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen berechtigter, unberechtigter und möglicherweise rechtsmissbräuchlicher Abmahnung; das ist oft einzelfallabhängig.
  • Bei Nichtreaktion können einstweilige Verfügung, Klage und zusätzliche Kosten folgen.
  • Kosten orientieren sich häufig am Gegenstandswert; konkrete Höhen sind jedoch keine festen gesetzlichen Standardwerte.
  • Eine vorformulierte Unterlassungserklärung solltest Du nicht ungeprüft abgeben.
  • Typische Abmahngründe sind irreführende Werbung, Verstöße gegen Informationspflichten und andere Wettbewerbsverstöße, besonders im Onlinehandel.

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Instrument im deutschen Wettbewerbsrecht, mit dem ein Anspruchsteller einen behaupteten Wettbewerbsverstoß beanstandet und zur Unterlassung auffordert. Sie soll häufig einen Gerichtsprozess vermeiden und enthält typischerweise die Beschreibung des Verstoßes, die Aufforderung zur Unterlassung, oft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Forderung auf Kostenerstattung. Für Dich ist entscheidend, Fristen, Berechtigung und Risiken sorgfältig zu prüfen, bevor Du reagierst.

Soforthilfe: Was Du in den ersten 24 Stunden tun solltest

Wenn Du eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten hast, zählt vor allem eines: nicht in Aktionismus verfallen. Eine Abmahnung ist kein freundlicher Hinweis, aber auch noch nicht automatisch ein verlorener Fall. Sie ist eher wie ein Warnsignal im Cockpit: Du musst hinschauen, sortieren und die richtigen Schalter in der richtigen Reihenfolge bedienen.

Prüfe zuerst die Frist. Unterschreibe nichts ungeprüft. Zahle nichts vorschnell. Sichere dann die beanstandeten Inhalte und alle Unterlagen. Danach schaust Du Dir an, wer Dich abmahnt, was genau beanstandet wird und welche Risiken entstehen, wenn Du reagierst oder nicht reagierst.

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24-Stunden-Checkliste nach Erhalt der Abmahnung

  • Zustellung und Frist dokumentieren: Wann ist das Schreiben angekommen? Welche konkrete Frist steht darin?
  • Beanstandete Inhalte sichern: Erstelle Screenshots, PDFs, Exportdateien oder Archivkopien von Shop-Seiten, Werbeanzeigen, Newslettern oder Social-Media-Posts.
  • Abmahnschreiben vollständig sichern: inklusive Anlagen, Vollmachten, Entwurf der Unterlassungserklärung und Kostenaufstellung.
  • Vorwurf isolieren: Welche Aussage, Angabe oder Handlung wird konkret beanstandet?
  • Absender identifizieren: Handelt es sich um einen Mitbewerber, einen Verband oder eine Kanzlei im Auftrag?
  • Nichts ungeprüft unterschreiben: Vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgeben.
  • Nicht einfach ignorieren: Bei bestehendem Unterlassungsanspruch können einstweilige Verfügung oder Klage folgen.

Typische Fehler in den ersten Stunden

Viele machen aus Stress genau das Falsche: Sie rufen sofort bei der Gegenseite an, löschen vorschnell Inhalte ohne Beweissicherung oder unterschreiben die beigefügte Erklärung, nur damit Ruhe ist. Kurzfristig wirkt das entlastend, langfristig kann es teuer werden. Erst sichern, dann prüfen, dann reagieren — diese Reihenfolge schützt Dich am besten.

Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist die außergerichtliche Beanstandung eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes mit der Aufforderung, ihn künftig zu unterlassen.

Für Selbstständige, Onlinehändler und kleine Unternehmen ist das wichtig, weil eine Abmahnung nicht bloß Papierkram ist. Hinter ihr steht meist ein Unterlassungsanspruch. Genau deshalb kann aus einem scheinbar kleinen Fehler auf einer Produktseite oder in einer Werbeaussage sehr schnell ein ernstes rechtliches Thema werden.

Wozu dient die Abmahnung im Wettbewerbsrecht?

Die Abmahnung soll Dir die Möglichkeit geben, einen behaupteten Verstoß außergerichtlich zu beenden. In der Praxis läuft das oft auf die Forderung hinaus, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Damit soll ein Gerichtsverfahren vermieden werden.

Das klingt zunächst vernünftig. Der Haken: Wenn Du vorschnell reagierst, bindest Du Dich womöglich langfristig. Nicht jede schnelle Lösung ist eine gute Lösung. Schnell ist nicht immer schlau — und still ist nicht immer sicher.

Wie ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgebaut?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung enthält typischerweise mehrere Bausteine, die Du einzeln prüfen solltest. Dazu gehören regelmäßig die Schilderung des beanstandeten Verhaltens, die rechtliche Begründung, die Aufforderung zur Unterlassung, eine Frist, oft eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Kostenforderung.

Die typischen Bestandteile im Überblick

PrüfpunktWarum er wichtig istMögliche Folge
FristSie bestimmt Deinen Handlungsdruck.Versäumst Du sie, drohen weitere Schritte.
Beanstandeter VerstoßNur so lässt sich prüfen, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft.Falsche Einordnung führt zu unnötigen Zugeständnissen.
Absender / AbmahnbefugnisNicht jeder darf wirksam abmahnen.Fehlt die Berechtigung, kann das die Lage verändern.
UnterlassungserklärungSie kann Dich langfristig binden.Bei späterem Verstoß droht Vertragsstrafe.
KostenforderungDie Berechnung ist oft streitanfällig.Zu hohe oder unplausible Forderungen sollten geprüft werden.
Risiko bei NichtreaktionSchweigen ist hier meist keine gute Strategie.Einstweilige Verfügung oder Klage sind möglich.

Mindestangaben und gesetzliche Anker

Als gesetzliche Leitplanken spielen vor allem § 8 UWG und § 13 UWG eine Rolle. Vereinfacht gesagt geht es dabei um die Frage, wer Ansprüche geltend machen darf und wie eine Abmahnung ausgestaltet sein muss. Für Dich ist weniger die Normnummer entscheidend als die praktische Folge: Ein formal professionelles Schreiben ist noch nicht automatisch in jeder Hinsicht berechtigt.

Wer darf überhaupt abmahnen?

Abmahnen darf nicht jede beliebige Person. Im Wettbewerbsrecht kommen insbesondere Mitbewerber und bestimmte qualifizierte Verbände in Betracht. Genau deshalb ist die Prüfung der sogenannten Aktivlegitimation oder Abmahnbefugnis ein zentraler Schritt.

Wenn Dir also ein Schreiben ins Haus flattert, schau nicht nur auf den Briefkopf der Kanzlei. Entscheidend ist, wer hinter dem Anspruch steht. Die Kanzlei ist oft nur der Überbringer, nicht der eigentliche Anspruchsteller.

Mitbewerber, Verbände und Aktivlegitimation prüfen

Prüfe, ob der Absender tatsächlich Mitbewerber ist oder als qualifizierter Verband auftritt. Bei Mitbewerbern ist besonders wichtig, ob wirklich ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Das ist zum Beispiel dann ein Thema, wenn Geschäftsmodelle nur entfernt ähnlich sind oder in ganz unterschiedlichen Marktsegmenten gearbeitet wird.

Woran Du in der Praxis denken solltest

Bei einem Mitbewerber solltest Du Dich fragen, ob der Absender ähnliche Produkte oder Leistungen verkauft oder bewirbt, sich an eine vergleichbare Zielgruppe richtet und auf demselben Markt oder in einem eng benachbarten Markt auftritt. Bei einem Verband solltest Du darauf achten, in welcher Funktion der Verband handelt und ob er als qualifizierte Stelle auftritt. Nicht jede Unklarheit bedeutet sofort, dass die Abmahnung unzulässig ist. Aber jede Unklarheit ist ein guter Grund, genauer hinzuschauen.

Ist die Abmahnung berechtigt, unberechtigt oder möglicherweise rechtsmissbräuchlich?

Eine Abmahnung ist nicht allein deshalb berechtigt, weil sie von einer Kanzlei kommt, viele Paragrafen enthält oder sehr bestimmt formuliert ist. Entscheidend sind drei Fragen: Liegt der behauptete Wettbewerbsverstoß tatsächlich vor? Ist der Absender überhaupt abmahnbefugt? Gibt es Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Vorgehen?

Diese Einordnung ist oft heikel. Gerade beim Thema Rechtsmissbrauch solltest Du vorsichtig sein: Auffälligkeiten können ein Hinweis sein, aber keine Abkürzung zur sicheren Abwehr.

Prüffragen zur Berechtigung des Vorwurfs

Schau Dir zuerst ganz nüchtern den Sachverhalt an. Was genau wird beanstandet? Eine Werbeaussage? Eine fehlende Pflichtinformation? Eine Preisangabe? Ein Shop-Hinweis? Nur wenn der tatsächliche Sachverhalt stimmt und rechtlich relevant ist, kommt eine berechtigte Abmahnung ernsthaft in Betracht.

Ein einfacher Prüfpfad

  • Schritt 1: Den konkreten Vorwurf herausfiltern. Markiere die exakte Aussage oder Handlung, um die es geht. Allgemeine Vorwürfe helfen Dir nicht weiter.
  • Schritt 2: Den Ist-Zustand sichern. Ist die Seite noch online? Wurde etwas bereits geändert? Gibt es Versionen oder Screenshots?
  • Schritt 3: Rechtliche Relevanz prüfen. Geht es um Irreführung, Informationspflichten oder andere Marktverhaltensregeln? Diese Bereiche tauchen besonders häufig auf.

Wann kann Rechtsmissbrauch eine Rolle spielen?

Rechtsmissbrauch ist ein sensibles Thema. In der Praxis wird er oft schnell behauptet, aber deutlich seltener sauber belegt. Auffälligkeiten können etwa Serienabmahnungen, unstimmige wirtschaftliche Interessen oder ungewöhnliche Forderungskombinationen sein. Ob das rechtlich wirklich für Missbrauch reicht, hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Deshalb gilt: aufmerksam ja, vorschnell nein.

Unterlassungserklärung: Warum sie so riskant ist

Die Unterlassungserklärung ist oft der folgenreichste Teil der Abmahnung. Warum? Weil sie nicht nur den aktuellen Vorwurf betrifft, sondern eine Verpflichtung für die Zukunft schaffen kann. Wenn Du eine zu weit gefasste Erklärung unterschreibst, kann Dich das noch lange begleiten.

Gerade hier zeigt sich der Unterschied zwischen schnell erledigt und sauber gelöst. Eine vorformulierte Erklärung ist in erster Linie aus Sicht des Abmahners formuliert — nicht aus Deiner.

Was bedeutet strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist das Versprechen, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen und für den Fall eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe zu akzeptieren.

Das Risiko liegt in der Dauerwirkung. Der aktuelle Fehler mag in fünf Minuten gelöscht sein. Die Verpflichtung kann aber viel länger nachwirken. Ein kleiner Folgefehler kann dann wie ein Bumerang zurückkommen.

Wann kommt eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine in der Praxis angepasste Fassung der vom Abmahner vorgelegten Erklärung. Der Begriff ist praxisüblich, aber nicht gesetzlich definiert.

Sie kann in Betracht kommen, wenn der Vorwurf nicht vollständig zutrifft oder die vorformulierte Erklärung weiter reicht, als es zur Ausräumung des konkreten Themas nötig wäre. Aber genau hier gibt es keine belastbare Schablone für alle Fälle. Eine Musterlösung aus dem Internet kann hilfreich wirken und trotzdem am Ende danebenliegen.

Was Du hier vermeiden solltest

  • Nicht ungeprüft übernehmen. Die beigefügte Erklärung ist nicht automatisch ausgewogen.
  • Nicht selbst basteln ohne Verständnis der Reichweite. Schon kleine Formulierungsunterschiede können große Folgen haben.
  • Nicht nur auf den aktuellen Ärger schauen. Entscheidend ist auch, was die Erklärung in Zukunft auslöst.

Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hängen häufig vom Gegenstandswert oder Streitwert ab. Bei berechtigten Abmahnungen kann eine Erstattung von Abmahnkosten verlangt werden. Wie hoch der Betrag konkret ist, ist aber nicht pauschal gesetzlich festgelegt.

Das heißt für Dich: Kostenbeispiele aus Ratgebern können eine Orientierung sein, aber keine feste Regel.

Wie werden Abmahnkosten typischerweise berechnet?

In der Praxis werden Abmahnkosten häufig auf Basis des Gegenstandswerts und anwaltlicher Gebühren nach dem RVG berechnet, oft unter Bezug auf eine 1,3-Geschäftsgebühr. Der springende Punkt ist dabei der angesetzte Gegenstandswert. Schon dieser Wert beeinflusst die Höhe der Forderung deutlich.

Wenn Dir eine Kostenforderung hoch vorkommt, ist das allein noch kein Beweis für Unwirksamkeit. Aber es ist ein guter Anlass, die Berechnungsbasis und Herleitung genau anzusehen.

Kostenbeispiele nur als Orientierung

Einige Ratgeber nennen im Wettbewerbsrecht typische Streitwert-Spannen, oft etwa im Bereich von 10.000 bis 50.000 Euro. Diese Angaben sind jedoch Erfahrungswerte, keine allgemein verbindlichen Standardgrößen.

Das ist wichtig, weil viele Selbstständige beim Lesen solcher Zahlen sofort innerlich zumachen. Verständlich. Aber: Nicht jeder Fall ist gleich, nicht jede Forderung ist plausibel, nicht jede Spanne passt zu Deinem konkreten Sachverhalt.

Was passiert, wenn Du nicht reagierst?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einfach zu ignorieren, ist riskant. Wenn tatsächlich ein Unterlassungsanspruch besteht, können eine einstweilige Verfügung oder eine Klage folgen. Das erhöht oft Kosten, Zeitdruck und Komplexität.

Warum Schweigen selten die beste Strategie ist

Auch wenn Du Zweifel an der Berechtigung hast, solltest Du fristgerecht und strategisch reagieren. Eine bewusste, überlegte Antwort ist fast immer besser als gar keine Antwort. Das heißt nicht, dass Du alles akzeptieren musst. Es heißt nur: aktiv statt kopflos, klar statt kryptisch.

Typische Abmahngründe im Onlinehandel und in der Werbung

Besonders häufig betreffen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen irreführende Werbung, fehlerhafte Preis- oder Informationsangaben und andere Verstöße gegen Marktverhaltensregeln. Gerade im Onlinehandel sind solche Fehler schnell sichtbar, leicht dokumentierbar und deshalb besonders abmahnanfällig.

Häufige Beispiele: Werbung, Informationspflichten, Shop-Angaben

  • irreführende Werbeaussagen
  • unvollständige Pflichtinformationen
  • problematische Preisangaben
  • fehlerhafte Shop- oder Anbieterangaben

Für Solo-Selbstständige und kleine Teams ist das besonders tückisch. Nicht weil sie nachlässig arbeiten, sondern weil im Tagesgeschäft oft alles gleichzeitig läuft: Verkauf, Versand, Marketing, Kundenservice. Genau dann rutschen kleine Fehler durch — und genau dann werden sie sichtbar.

Besonders anfällige Stellen im Alltag

Produktseiten und Leistungsseiten sind Stellen, an denen Marketing und Recht direkt aufeinandertreffen. Ads, Newsletter und Social Posts verleiten zu vereinfachten Aussagen, und genau darin kann das Risiko liegen. Rechtstexte und Pflichtangaben wirken unscheinbar, sind aber oft rechtlich sensibel.

So prüfst Du die Abmahnung Schritt für Schritt

Ein sinnvoller Ablauf ist: Frist erfassen, Sachverhalt sichern, Vorwurf verstehen, Absender und Abmahnbefugnis prüfen, Berechtigung des Verstoßes bewerten, Unterlassungserklärung gesondert prüfen, Kostenforderung analysieren und dann erst über die Reaktion entscheiden.

Diese Reihenfolge hilft, den Kopf klar zu halten. Erst Fakten, dann Folgen, dann Entscheidungen.

Entscheidungspfad: prüfen, reagieren, anpassen

Nach der Prüfung kommen je nach Fall unterschiedliche Wege in Betracht. Ist der Vorwurf berechtigt, muss er rechtssicher bearbeitet werden. Sind Teile überzogen, können genau diese Teile hinterfragt werden. Ist die vorformulierte Erklärung zu weit, sollte sie nicht ungeprüft übernommen werden. Bestehen erhebliche Zweifel an Verstoß oder Aktivlegitimation, kann eine gezielte Verteidigung sinnvoll sein.

Das Entscheidende: Es gibt selten die eine Standardantwort für alle. Aber es gibt fast immer eine bessere Antwort als Schnellschuss oder Stillstand.

Gesetzliche Anker: § 8 und § 13 UWG

Wenn Du die wichtigsten Normen grob einordnen möchtest, sind vor allem § 8 UWG und § 13 UWG relevant. Vereinfacht gesagt geht es bei § 8 UWG um Unterlassungsansprüche und die Frage, wer sie geltend machen darf. § 13 UWG ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Ausgestaltung der Abmahnung.

Du musst diese Normen nicht auswendig lernen. Für die Praxis reicht oft das Verständnis, dass die Abmahnung nicht bloß ein Drohbrief ist, sondern an bestimmte rechtliche Voraussetzungen anknüpft.

Begriffe kurz erklärt

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Außergerichtliche Aufforderung, einen behaupteten Wettbewerbsverstoß zu unterlassen. Abmahnbefugnis oder Aktivlegitimation: Die rechtliche Befugnis, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, etwa als Mitbewerber oder qualifizierter Verband. Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Ein Unterlassungsversprechen mit Vertragsstrafenrisiko für den Fall eines erneuten Verstoßes. Modifizierte Unterlassungserklärung: Eine in der Praxis angepasste Fassung der vorformulierten Erklärung des Abmahners; der Begriff ist nicht gesetzlich definiert. Gegenstandswert oder Streitwert: Eine Wertgröße, die häufig die Grundlage für die Berechnung von Abmahnkosten bildet. Rechtsmissbrauch: Ein rechtlich sensibles Einwandsthema bei missbräuchlicher Geltendmachung; die Bewertung ist stets einzelfallabhängig.

Wann anwaltliche Prüfung besonders sinnvoll ist

Es gibt Situationen, in denen eine anwaltliche Prüfung besonders sinnvoll ist: wenn die Frist sehr kurz ist, die Unterlassungserklärung weitreichend formuliert wirkt, hohe Kosten geltend gemacht werden oder Zweifel an Verstoß, Aktivlegitimation oder möglichem Missbrauch bestehen.

Gerade für Selbstständige ist das kein Zeichen von Schwäche, sondern von Weitsicht. Du musst nicht alles allein stemmen. Nicht immer mehr machen, sondern manchmal besser prüfen — das spart oft Nerven, Zeit und im besten Fall auch Geld.

CTA: Wenn Du Klarheit brauchst, hol sie Dir früh

Wenn Du bei einer Abmahnung unsicher bist, ist frühe Orientierung oft mehr wert als spätere Schadensbegrenzung. Lass den Vorwurf, die Unterlassungserklärung und die Kostenforderung rechtzeitig prüfen, bevor aus Zeitdruck ein teurer Fehler wird.

Deine Erfahrung zählt

Hast Du schon einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen — oder gab es bei Dir zumindest einen Beinahe-Fall? Welche Stelle im Schreiben war für Dich am unklarsten?

Fazit: Erst Ruhe, dann Reihenfolge, dann Reaktion

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ernst, aber sie ist kein Grund, in Schockstarre zu fallen. Entscheidend ist, dass Du systematisch vorgehst: Frist prüfen, Sachverhalt sichern, Vorwurf verstehen, Abmahnbefugnis klären, Unterlassungserklärung und Kosten getrennt bewerten. Mit anderen Worten: nicht blind abwehren, nicht blind akzeptieren. Wer sauber prüft, reagiert meist besser. Und wer besser reagiert, schützt sein Business klüger.

Frequently Asked Questions

Prüfe sofort die gesetzte Frist, sichere das beanstandete Verhalten und alle Unterlagen und unterschreibe oder zahle nichts ungeprüft. Danach solltest Du den Vorwurf, den Absender und die verlangte Unterlassungserklärung strukturiert prüfen.
Nein. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, ob der Absender abmahnbefugt ist und ob besondere Einwände eine Rolle spielen. Die genaue Bewertung hängt aber oft vom konkreten Einzelfall ab.
In der Regel nicht ungeprüft. Die vorformulierte Erklärung kann weiter reichen, als zur Beseitigung des konkreten Vorwurfs nötig ist, und langfristige Verpflichtungen einschließlich Vertragsstrafenrisiken auslösen.
Kosten orientieren sich häufig am Gegenstandswert beziehungsweise Streitwert und den darauf basierenden anwaltlichen Gebühren. Bei berechtigten Abmahnungen kann eine Kostenerstattung verlangt werden. Feste gesetzliche Standardhöhen gibt es dafür aber nicht.
Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht, kann eine fehlende Reaktion zu einer einstweiligen Verfügung oder Klage führen. Dadurch steigen oft Kosten, Zeitdruck und Verfahrensrisiken.

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