Illustration eines selbstständigen Handelsvertreters beim Vertragsgespräch mit Geschäftspartner und Berater an einem Schreibtisch

Dieser Beitrag wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Selbstständig als Handelsvertreter: Voraussetzungen, Vertrag, Provision und Risiken in Deutschland

Zusammenfassung

Selbstständig als Handelsvertreter zu starten, kann ein starker Weg in die eigene unternehmerische Freiheit sein. Gleichzeitig hängt der Erfolg stark davon ab, ob die Tätigkeit rechtlich sauber eingeordnet ist, der Vertrag stimmt und die wirtschaftlichen Risiken realistisch eingeschätzt werden.

  • Ein Handelsvertreter ist nach § 84 HGB ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt.
  • Wirklich selbstständig bist Du nur dann, wenn Du Deine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Deine Arbeitszeit selbst bestimmen kannst.
  • In der Praxis ist meist zuerst die Statusfrage zu klären, dann die Gewerbeanmeldung, danach die steuerliche und organisatorische Basis und erst dann der operative Start.
  • Der Handelsvertretervertrag ist Dein wirtschaftliches Fundament. Besonders wichtig sind Provision, Storno, Gebietsschutz, Wettbewerbsverbote, Berichtspflichten, Kündigung und der mögliche Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
  • Feste Aussagen zu Verdienst, Provisionssätzen oder Startkosten sind unseriös. Diese Punkte hängen stark von Branche, Vertrag und Vertriebsmodell ab.
  • Bei Scheinselbstständigkeit, wirtschaftlicher Abhängigkeit und möglichen sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten ist Vorsicht wichtig. Hier zählt immer das Gesamtbild der tatsächlichen Tätigkeit.

Das Wichtigste zuerst: So machst Du Dich als Handelsvertreter rechtssicher selbstständig

Wenn Du selbstständig als Handelsvertreter arbeiten willst, brauchst Du mehr als einen Vertrag mit der Überschrift freier Handelsvertreter. Entscheidend ist, ob Deine Tätigkeit die Voraussetzungen des § 84 Abs. 1 HGB erfüllt: Du handelst gewerblich, dauerhaft für einen Unternehmer und bleibst dabei im Wesentlichen frei in der Gestaltung Deiner Tätigkeit und Deiner Arbeitszeit.

Kurz gesagt: Erst Status prüfen, dann Gewerbe anmelden, anschließend steuerliche und organisatorische Basics klären, den Handelsvertretervertrag genau prüfen und erst danach aktiv in den Vertrieb starten.

Start-Checkliste: Die 6 wichtigsten Schritte

  • Prüfe, ob Deine Tätigkeit wirklich unter § 84 HGB fällt.
  • Achte auf Warnsignale für Scheinselbstständigkeit.
  • Melde Dein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde an.
  • Kläre steuerliche und organisatorische Grundlagen.
  • Prüfe den Handelsvertretervertrag sehr genau.
  • Starte erst dann in die operative Vermittlung oder den Abschluss.

Definition: Was ist ein Handelsvertreter nach § 84 HGB?

Ein Handelsvertreter ist rechtlich kein beliebiger Freelancer, sondern ein gesetzlich definierter selbständiger Gewerbetreibender. Nach § 84 Abs. 1 HGB ist Handelsvertreter, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

  • selbständig
  • gewerblich
  • ständig für einen Unternehmer tätig

Der springende Punkt ist die Selbstständigkeit. Das Gesetz sagt auch, wann sie vorliegt: wenn Du Deine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Deine Arbeitszeit bestimmen kannst. Fehlt genau diese Freiheit, kann die gleiche Tätigkeit rechtlich eher wie ein Arbeitsverhältnis wirken. § 84 Abs. 2 HGB stellt klar: Wer ohne diese Selbstständigkeit ständig mit Vermittlung oder Abschluss von Geschäften betraut ist, gilt als Angestellter.

Warum diese Abgrenzung so wichtig ist

Für Dich ist das keine bloße Theorie. An dieser Stelle entscheidet sich oft sehr viel auf einmal: Gewerberecht, Vertragspraxis, Sozialversicherung, wirtschaftliches Risiko und Verhandlungsmacht. Anders gesagt: Erst kommt der Status, dann kommt das Geschäft.

Voraussetzungen: Wann giltst Du wirklich als selbstständig?

Ob Du als Handelsvertreter selbstständig bist, entscheidet sich nicht allein am Papier. Ein Vertrag kann selbstständig sagen und die Praxis kann trotzdem etwas anderes zeigen. Genau deshalb ist die tatsächliche Ausgestaltung entscheidend.

Nach § 84 HGB musst Du Deine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Deine Arbeitszeit selbst bestimmen können. Im Sozialversicherungsrecht wird zusätzlich auf das Gesamtbild der Tätigkeit geschaut. Darauf weist auch die Deutsche Rentenversicherung hin. Nicht ein einzelnes Merkmal entscheidet, sondern die Gesamtschau Deiner tatsächlichen Arbeitssituation.

Das ist die wichtige Antithese: formal frei, praktisch gebunden. Und genau dort beginnen viele Probleme.

Woran sich echte Selbstständigkeit oft zeigt

Echte Selbstständigkeit zeigt sich typischerweise daran, dass Du nicht wie ein fest eingebundener Mitarbeiter arbeitest, sondern unternehmerisch handelst. Wie frei Du bei Kundengewinnung, Arbeitsorganisation, Tagesplanung und Marktansprache wirklich bist, macht in der Praxis einen großen Unterschied.

Selbsttest: Warnsignale für Scheinselbstständigkeit

Ein Warnsignal kann sein, wenn Du faktisch fast komplett wie ein Arbeitnehmer eingebunden bist. Zum Beispiel dann, wenn Dir feste Arbeitszeiten vorgegeben werden, wenn Deine Abläufe eng kontrolliert werden oder wenn Du kaum eigene Spielräume bei Gebiet, Organisation oder Kundenzugang hast. Auch starke wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber kann ein Risikofaktor sein.

Wichtig ist aber: Kein einzelnes Merkmal liefert eine automatische Ja-Nein-Antwort. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf das Gesamtbild der Tätigkeit ab. Wenn Du unsicher bist, solltest Du diese Frage nicht verdrängen, sondern früh prüfen lassen. Lieber einmal sauber sortieren als später teuer stolpern.

Typische Warnsignale im Überblick

  • feste oder eng vorgegebene Arbeitszeiten
  • starke Weisungsbindung im Alltag
  • kaum eigener unternehmerischer Entscheidungsspielraum
  • detaillierte Berichtspflichten bis in operative Kleinigkeiten
  • starke wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Unternehmer
  • Tätigkeit wirkt praktisch eher wie eingebundene Vertriebsarbeit als wie eigener Marktauftritt

Gründungsablauf: Die richtige Reihenfolge vom Statuscheck bis zum Start

Viele starten voller Energie direkt mit dem Vertrieb. Verständlich. Aber gerade beim Handelsvertretermodell ist die Reihenfolge wichtig. Wer zuerst verkauft und erst später prüft, baut schnell auf wackligem Fundament.

Ein sinnvoller Ablauf ist deshalb: zuerst die rechtliche Einordnung, dann die formale Anmeldung, danach die Organisation und erst im Anschluss die operative Umsetzung. Das spart nicht nur Nerven, sondern oft auch Geld, Zeit und Konflikte.

Schritt 1: Tätigkeit und Status nach § 84 HGB prüfen

Bevor Du Formulare ausfüllst oder Verträge unterschreibst, solltest Du klären, ob Deine Rolle wirklich der eines Handelsvertreters entspricht. Maßgeblich ist, ob Du dauerhaft für einen Unternehmer Geschäfte vermittelst oder abschließt und dabei selbstständig im Sinn des § 84 HGB bleibst.

Gerade bei standardisierten Vertriebsmodellen lohnt sich ein zweiter Blick. Manchmal klingt ein Angebot nach Unternehmertum, ist in der Praxis aber stark gelenkt. Dann kann aus Freiheit schnell Fassade werden.

Schritt 2: Gewerbe anmelden und Organisation aufsetzen

Wenn die Statusfrage passt, folgt in der Regel die Gewerbeanmeldung. Nach den Praxishinweisen der IHK Stuttgart muss ein Handelsvertreter sein Gewerbe in der Gemeinde seines Sitzes anmelden.

Danach kommen die praktischen Grundlagen: steuerliche Erfassung, Buchhaltung, Ablage, Rechnungsprozesse, Geschäftskonto und saubere Dokumentation. Diese Punkte sind nicht glamourös, aber Gold wert. Wer hier klar startet, arbeitet später leichter, schneller und souveräner.

Schritt 3: Handelsregister, IHK und steuerliche Einordnung prüfen

Nicht jeder Handelsvertreter muss automatisch ins Handelsregister. Nach IHK-Praxishinweisen ist das für typische Handelsvertreter nicht zwingend vorgeschrieben, wenn kein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt. Ob im Einzelfall eine Eintragung nötig ist, hängt von Umfang und Organisation Deines Unternehmens ab.

Was Du hier praktisch prüfen solltest

ThemaWas wichtig ist
HandelsregisterNicht automatisch Pflicht; Einzelfall abhängig von der kaufmännischen Organisation
GemeindeZuständig für die Gewerbeanmeldung
IHKSinnvolle Anlaufstelle für praktische Orientierungsfragen
SteuernFrühzeitig steuerliche Erfassung und laufende Buchhaltung klären

Wichtig

Gebühren, Formulare und Bearbeitungswege können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Verlass Dich deshalb nicht auf pauschale Internetangaben, sondern prüfe die Details bei Deiner zuständigen Stelle.

Schritt 4: Den Handelsvertretervertrag vor Unterschrift prüfen

Viele unterschätzen den Vertrag, weil sie vor allem an die Provision denken. Genau das ist riskant. Denn nicht die Überschrift des Vertrags entscheidet über Deinen Alltag, sondern seine Klauseln.

Handelsvertreterrecht und zentrale Folgeansprüche wie Provision und Ausgleichsanspruch sind in den §§ 84 ff. HGB angelegt. In der Praxis ist die konkrete Ausgestaltung aber oft stark vertraglich geprägt. Deshalb solltest Du vor der Unterschrift besonders genau hinschauen.

Handelsvertretervertrag prüfen: Diese Klauseln sind besonders wichtig

Ein guter Vertrag schafft Klarheit. Ein schlechter Vertrag schafft Reibung, Rückfragen und Risiken. Oder kurz: erst Euphorie, dann Ernüchterung. Damit Dir das nicht passiert, solltest Du den Vertrag nicht nur lesen, sondern wirklich prüfen.

Klausel-Checkliste vor der Unterschrift

  • Provision: Wann entsteht sie genau?
  • Wegfall der Provision: Unter welchen Bedingungen entfällt sie wieder?
  • Stornohaftung: Trägst Du Risiken bei späterem Ausfall?
  • Gebietsschutz: Hast Du ein festes Gebiet oder nicht?
  • Exklusivität: Darfst Du für andere Unternehmer tätig sein?
  • Berichtspflichten: Wie eng sind Dokumentation und Vorgaben?
  • Wettbewerbsverbot: Wie weit reichen die Einschränkungen?
  • Kündigungsfristen: Wie schnell kommst Du aus dem Vertrag heraus?
  • Vertragsende: Was gilt für Restprovisionen und Abwicklung?
  • Ausgleichsanspruch: Wie wird mit möglichen Ansprüchen nach § 89b HGB umgegangen?

Provision: Wie Handelsvertreter vergütet werden

Handelsvertreter arbeiten typischerweise provisionsbasiert. Wie die Vergütung genau aussieht, hängt aber stark vom Vertrag, von der Branche, vom Produkt und von der praktischen Abwicklung ab. Deshalb wäre es nicht seriös, hier feste oder gar gesetzlich einheitliche Provisionssätze zu behaupten.

Entscheidend ist für Dich nicht nur die Höhe, sondern die Mechanik. Also: Wann entsteht der Anspruch? Wann wird abgerechnet? Wann kann eine Provision später wieder entfallen? Diese Fragen sind wirtschaftlich oft wichtiger als ein plakativ hoher Prozentsatz.

Merksatz

Nicht nur die Provision pro Abschluss zählt, sondern das gesamte Provisionssystem.

Gebietsschutz, Exklusivität und Mehrfirmenvertretung

Ob Du nur für einen Unternehmer oder für mehrere tätig wirst, prägt Deine unternehmerische Freiheit stark. Einfirmen- und Mehrfirmenvertreter sind anerkannte Praxisformen. Wichtig ist aber, sie nicht als starre gesetzliche Schubladen zu verstehen, sondern als praktische Modelle.

Wenn Dein Vertrag Exklusivität verlangt, kann das Deine Marktchancen einschränken. Wenn Du dagegen mehrere Auftraggeber hast, bist Du oft breiter aufgestellt. Mehr Freiheit bedeutet dabei nicht automatisch mehr Leichtigkeit, aber oft mehr Verhandlungsspielraum.

Fragen, die Du Dir stellen solltest

  • Darfst Du parallel weitere Produkte oder Unternehmer vertreten?
  • Gibt es ein exklusives Gebiet oder nur unverbindliche Zielregionen?
  • Ist Kundenschutz geregelt?
  • Kann der Unternehmer selbst parallel in Deinem Gebiet tätig werden?

Kündigung, Vertragsende und Ausgleichsanspruch

Beim Vertragsende geht es um weit mehr als um einen sauberen Schlussstrich. Gerade hier wird oft sichtbar, wie fair oder riskant ein Modell wirklich war.

Besonders wichtig ist der mögliche Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. In der Praxis wird er häufig als wirtschaftlich besonders bedeutsam eingeordnet. Er entsteht aber nicht automatisch. Ob er besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und vom Einzelfall ab. Wenn der Beitrag für Dich wirtschaftlich relevant wird, lohnt sich an dieser Stelle eine genaue rechtliche Prüfung besonders.

Was am Vertragsende oft übersehen wird

  • offene Provisionsansprüche
  • Nachbearbeitung laufender Geschäfte
  • Kundenzuordnung
  • Rückgabe von Unterlagen oder Materialien
  • mögliche nachvertragliche Wettbewerbsfragen
  • Prüfung, ob ein Ausgleichsanspruch in Betracht kommt

Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter: Was passt besser?

Die Frage ist nicht nur strategisch, sondern auch emotional. Willst Du maximale Fokussierung oder lieber breitere Freiheit? Beides kann richtig sein, aber nicht für jede Situation.

Ein Einfirmenvertreter arbeitet praktisch vor allem für einen Unternehmer. Das kann Vorteile haben: klare Linie, tieferes Produktwissen, oft direkterer Zugang zum Marktaufbau. Gleichzeitig kann die wirtschaftliche Abhängigkeit höher sein.

Ein Mehrfirmenvertreter ist für mehrere Unternehmer tätig. Das kann die Marktaufstellung verbreitern und die Abhängigkeit senken. Gleichzeitig wird die Koordination komplexer, und mögliche Wettbewerbskonflikte müssen sauber geregelt sein.

Kurzvergleich

ModellMögliche VorteileMögliche Risiken
EinfirmenvertreterFokus, klare Positionierung, tiefes Produktverständnisstärkere Abhängigkeit, geringere Diversifikation
Mehrfirmenvertreterbreitere Aufstellung, mehr Unabhängigkeit, Risikostreuungmehr Abstimmungsaufwand, Konflikte bei Exklusivität oder Wettbewerb

Am Ende geht es nicht nur um die Bezeichnung. Es geht um Deine echte unternehmerische Freiheit, Deine Verhandlungsmacht und Dein Risikoprofil.

Sozialversicherung und Rentenversicherung: Wo Vorsicht nötig ist

Bei diesem Thema sind einfache Antworten fast immer verdächtig. Ein Handelsvertreter ist nicht automatisch immer versicherungspflichtig und auch nicht automatisch immer versicherungsfrei. Solche Pauschalen wären falsch.

Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung Deiner Tätigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung stellt für die Abgrenzung auf das Gesamtbild der Tätigkeit ab. Gerade bei starker wirtschaftlicher Abhängigkeit, enger organisatorischer Einbindung oder bestimmten Einfirmenkonstellationen ist eine sorgfältige Prüfung sinnvoll.

Das ist ein Bereich, in dem Mut gut ist, Leichtsinn aber teuer werden kann. Wenn Du bei diesem Punkt Bauchschmerzen hast, nimm sie ernst. Nicht als Bremse, sondern als Frühwarnsystem.

Was hier wichtig ist

Gesetzliche Pflicht und kluge Vorsorge sind zwei verschiedene Dinge. Neben der rechtlichen Einordnung solltest Du deshalb auch ganz praktisch überlegen, wie Du Dich unternehmerisch absicherst und wie stabil Dein Modell bei Krankheit, Auftragslücken oder Vertragsende ist.

Kosten, Steuern und realistische Einnahmenplanung

Die Frage Was verdient man als Handelsvertreter? ist verständlich. Aber eine seriöse Antwort beginnt mit Ehrlichkeit: Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Zu unterschiedlich sind Branche, Produkt, Provisionsmodell, Reiseaufwand, Vertriebsweg und Vertragsstruktur.

Dasselbe gilt für Startkosten. Manche starten schlank mit Laptop, Telefon und Mobilität. Andere brauchen deutlich mehr Vorlauf, Material, Reisekosten oder Software. Deshalb ist eine eigene Kalkulation wichtiger als jede schöne Durchschnittszahl.

Typische Startkosten und laufende Kostenblöcke

Hilfreich ist die Unterscheidung zwischen einmaligen und laufenden Kosten.

Einmalige Kosten können sein

  • Gewerbeanmeldung
  • technische Grundausstattung
  • erste Vertriebsmaterialien
  • eventuell Website oder professionelle E-Mail-Infrastruktur

Laufende Kosten können sein

  • Fahrt- und Reisekosten
  • Telefon, Internet und Software
  • Buchhaltung und Steuerberatung
  • Versicherungen
  • Kundentermine und Akquiseaufwand

Beispiel für eine einfache Planung

Statt Dich an fremden Einkommensversprechen festzuhalten, plane lieber mit drei Szenarien:

  • vorsichtig
  • realistisch
  • optimistisch

Rechne dann jeweils mit Deinen voraussichtlichen laufenden Kosten, der wahrscheinlichen Abschlusslogik und möglichen Verzögerungen bei Provisionszuflüssen. Gerade provisionsbasierte Modelle haben oft einen anderen Takt als klassische Monatsgehälter. Geld kommt nicht immer regelmäßig, sondern manchmal schubweise. Deshalb sind Rücklagen kein Luxus, sondern Luft zum Atmen.

Gewerbesteuer und steuerliche Grundfragen

Weil der Handelsvertreter gewerblich tätig ist, solltest Du steuerliche Themen von Anfang an mitdenken. Dazu gehören die steuerliche Erfassung und eine saubere laufende Buchhaltung. Für individuelle Gestaltung, konkrete steuerliche Auswirkungen oder besondere Sonderfälle ersetzt dieser Überblick aber keine Steuerberatung.

Definitionen kurz erklärt

Manche Begriffe tauchen ständig auf, wirken aber sperriger, als sie sein müssten. Hier ist die Kurzfassung.

Handelsvertreter

Ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig für einen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt. Grundlage ist § 84 HGB.

Selbstständigkeit nach § 84 HGB

Du kannst Deine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und Deine Arbeitszeit selbst bestimmen.

Scheinselbstständigkeit

Kein eigener Begriff des HGB, sondern ein praxisrelevantes Risiko, wenn die tatsächliche Tätigkeit eher wie abhängige Beschäftigung aussieht als wie selbstständiges Unternehmertum.

Handelsvertretervertrag

Die vertragliche Grundlage für Aufgaben, Vergütung, Gebiet, Pflichten, Laufzeit und Beendigung.

Provision

Die vertraglich geregelte Vergütung für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte.

Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB

Ein möglicher Anspruch des Handelsvertreters bei Vertragsende, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Einfirmenvertreter

Praktisch vor allem für einen Unternehmer tätig; oft mit höherer wirtschaftlicher Abhängigkeit verbunden.

Mehrfirmenvertreter

Für mehrere Unternehmer tätig; oft mit breiterer Marktaufstellung und mehr unternehmerischer Unabhängigkeit verbunden.

Gewerbeanmeldung

Die formale Anmeldung Deiner gewerblichen Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde.

Handelsregistereintragung

Nicht automatisch für jeden Handelsvertreter Pflicht; entscheidend ist unter anderem, ob ein kaufmännisch eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt.

Typische Fehler beim Start als Handelsvertreter

Viele Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Aufbruchsstimmung. Man will loslegen, überzeugen, verdienen. Genau dann werden die stillen Stolpersteine gern übersehen.

Ein häufiger Fehler ist eine zu schnelle oder zu oberflächliche Statusprüfung. Ebenso riskant ist ein Vertrag, der nur auf die Höhe der Provision reduziert wird. Auch falsche Erwartungen an Einnahmen, fehlende Rücklagen oder pauschale Annahmen zu Rentenversicherung und Registerpflicht können später unangenehm werden.

Die häufigsten Startfehler

  • Vertragstitel mit echter Selbstständigkeit verwechseln
  • Scheinselbstständigkeitsrisiken unterschätzen
  • nur auf Provisionshöhe statt auf Provisionslogik schauen
  • Gebiet, Exklusivität und Wettbewerbsklauseln nicht sauber prüfen
  • ohne Rücklagen in provisionsabhängige Einnahmen starten
  • Register- oder Sozialversicherungsfragen pauschal statt individuell beurteilen

Dein nächster Schritt

Wenn Du gerade an Deinem Start als Handelsvertreter arbeitest, nimm Dir zuerst Deinen geplanten Vertrag und Deine tatsächliche Arbeitssituation vor. Prüfe dann systematisch Status, Gewerbe, Vergütungslogik und Risiken. So triffst Du Entscheidungen nicht aus Druck, sondern aus Überblick.

Tipp: Wenn Du an genau diesen Punkten mehr Sicherheit willst, hol Dir früh praxisnahe Unterstützung für Gründung, Vertragsprüfung und unternehmerische Absicherung. Ein guter Check vor dem Start ist fast immer günstiger als eine Korrektur im Nachhinein.

Und Du?

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