Älteres Paar organisiert selbstständige Arbeit im Ruhestand am Schreibtisch mit Laptop, Unterlagen, Rentenbrief und Krankenversicherungskarte

Selbstständig als Rentner: Was in Deutschland bei Rente, Hinzuverdienst, Steuern und Krankenversicherung gilt

Viele glauben, mit der Rente sei der berufliche Teil endgültig vorbei. In Wirklichkeit nutzen viele den Ruhestand, um Erfahrung in eine Beratung, ein kleines Business oder ein Herzensprojekt zu stecken.

Aktualisiert am 2026-07-16

Selbstständig als Rentner zu arbeiten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Entscheidend ist aber, welche Rentenart Du beziehst: Bei der Regelaltersrente und seit 2023 auch bei vorgezogenen Altersrenten führt selbstständiger Hinzuverdienst grundsätzlich nicht mehr zu einer Rentenkürzung, während für Erwerbsminderungsrenten weiter besondere Grenzen gelten. Unabhängig davon können selbstständige Einkünfte steuerliche Pflichten auslösen und in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Beiträge verursachen, insbesondere je nach Status in der KVdR oder in der freiwilligen GKV.

Zusammenfassung

  • Du kannst Dich als Rentner in Deutschland grundsätzlich freiberuflich oder gewerblich selbstständig machen.
  • Bei der Regelaltersrente kannst Du grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente allein deshalb gekürzt wird.
  • Seit dem 1. Januar 2023 gibt es auch bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
  • Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin besondere Hinzuverdienstgrenzen. Hier solltest Du vor dem Start unbedingt den Einzelfall prüfen.
  • Keine Rentenkürzung heißt nicht automatisch keine Steuern. Selbstständige Einkünfte können eine Steuererklärungspflicht auslösen.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung können zusätzliche selbstständige Einkünfte zu weiteren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen führen.
  • Besonders wichtig ist Dein Versicherungsstatus: KVdR oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sind für die Beitragsfolgen oft entscheidend.
  • Am besten klärst Du vor dem Start fünf Punkte: Rentenart, Tätigkeitsform, Anmeldung, Krankenkasse und bei Bedarf Deutsche Rentenversicherung.

Das Wichtigste zuerst: Wann Du Dich als Rentner selbstständig machen kannst

Ja, Du kannst Dich als Rentner in Deutschland grundsätzlich selbstständig machen. Das gilt sowohl für eine freiberufliche Tätigkeit als auch für ein Gewerbe. Entscheidend ist aber nicht nur die Selbstständigkeit selbst, sondern welche Rente Du beziehst.

Genau hier passieren die meisten Missverständnisse. Viele werfen alles in einen Topf: Rente, Hinzuverdienst, Steuer, Krankenkasse. Das klingt ähnlich, funktioniert rechtlich aber nicht gleich. Am besten denkst Du in drei getrennten Spuren: Rente, Steuern und Krankenversicherung. Wie bei einer Kreuzung mit drei Ampeln kann eine Spur grün sein, während eine andere auf Gelb oder Rot steht.

Bei der Regelaltersrente und bei vorgezogenen Altersrenten ist Hinzuverdienst heute deutlich unkritischer als früher. Bei Erwerbsminderungsrenten und teilweise auch bei Hinterbliebenenrenten gelten dagegen weiter besondere Regeln. Wenn Du also loslegen willst, ist die erste Frage nicht: Darf ich das? Sondern: Welche Rente habe ich genau?

Die Kurzantwort nach Rentenart

RentenartSelbstständigkeit grundsätzlich möglich?Risiko einer Rentenkürzung durch HinzuverdienstSteuerliche RelevanzKrankenversicherungsfolgenVor dem Start besonders prüfen
RegelaltersrenteJaGrundsätzlich keine Kürzung wegen HinzuverdienstJa, möglichJa, möglichVersicherungsstatus und Steuer
Vorgezogene AltersrenteJaSeit 1.1.2023 grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehrJa, möglichJa, möglichStichtag 2023, Versicherungsstatus
ErwerbsminderungsrenteGrundsätzlich möglich, aber heikelWeiter besondere GrenzenJa, möglichJa, möglichUnbedingt DRV-Auskunft einholen
HinterbliebenenrenteMöglich, aber gesondert zu prüfenEigene Anrechnungsregeln möglichJa, möglichJa, möglichEinzelfall genau prüfen

Regelaltersrente: Selbstständig arbeiten ohne Rentenkürzung?

Wenn Du die Regelaltersgrenze erreicht hast und eine Regelaltersrente beziehst, kannst Du grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Deine gesetzliche Altersrente wegen dieses Hinzuverdienstes gekürzt wird.

Das gilt auch für selbstständige Einkünfte. Für viele ist das die wichtigste Entwarnung: Dein Business im Ruhestand führt nicht automatisch dazu, dass Deine Altersrente gekappt wird.

Aber genau hier liegt der Denkfehler, der teuer werden kann. Keine Rentenkürzung ist nicht dasselbe wie keine Folgen. Denn Dein Gewinn kann trotzdem steuerlich relevant sein und in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Beiträge auslösen.

Vorgezogene Altersrente: Was sich seit 2023 geändert hat

Früher war die Frage nach Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten ein Klassiker. Heute ist vieles einfacher. Seit dem 1. Januar 2023 gelten für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Das ist wichtig, weil im Netz noch viele ältere Beiträge kursieren, die etwas anderes behaupten. Wenn Du also auf einen Ratgeber stößt, der noch starre Grenzen für vorgezogene Altersrenten nennt, prüfe zuerst das Datum. Gerade bei diesem Thema ist alt oft gleich falsch.

Die gute Nachricht ist also: Auch wenn Du schon eine vorgezogene Altersrente beziehst, ist selbstständiges Arbeiten heute grundsätzlich viel entspannter als früher.

Erwerbsminderungsrente: Hier gelten weiter besondere Grenzen

Bei einer Erwerbsminderungsrente sieht die Welt anders aus. Selbstständigkeit ist nicht automatisch verboten, aber sie ist deutlich sensibler als bei Altersrenten. Hier gelten weiterhin besondere Hinzuverdienstgrenzen. Deshalb solltest Du Dich gerade in diesem Fall nicht auf pauschale Aussagen aus allgemeinen Blogartikeln verlassen.

Wichtig ist vor allem zweierlei: Erstens kann Hinzuverdienst die Rentenhöhe beeinflussen. Zweitens kann auch die Art und der Umfang Deiner Tätigkeit relevant werden. Deshalb ist eine aktuelle Rückfrage bei der Deutschen Rentenversicherung vor dem Start der sauberste Weg.

Gerade hier gilt: lieber einmal vorher fragen als hinterher Rückforderungen sortieren. Unternehmergeist ist gut. Überraschungspost ist es nicht.

Hinterbliebenenrente: Nur als kurze Einordnung

Wenn Du eine Witwen- oder Witwerrente beziehst, kann eigenes Einkommen ebenfalls eine Rolle spielen. Die Anrechnungsregeln sind hier aber eigenständig und sollten nicht mit denen der Altersrente verwechselt werden.

Weil diese Regeln vom Einzelfall abhängen und ohne vollständige Prüfung leicht verkürzt dargestellt werden, gilt hier die sichere Kurzfassung: Selbstständige Einkünfte können relevant sein, deshalb solltest Du die konkrete Rentenart und Deine Situation gesondert prüfen lassen.

Was zählt überhaupt als selbstständig im Ruhestand?

Im Ruhestand kommen vor allem zwei Formen infrage: freiberufliche Tätigkeit und gewerbliche Selbstständigkeit. Das klingt zunächst nach Formalie, ist aber in der Praxis der erste Hebel für einen sauberen Start.

Denn nicht jede Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Und nicht jede Tätigkeit verlangt dieselben Schritte. Wenn Du zum Beispiel beratend, schriftstellerisch, künstlerisch oder in einem anderen typischen freien Beruf arbeitest, läuft der Einstieg oft anders als beim Verkauf von Waren oder beim Aufbau eines kleinen Handels- oder Dienstleistungsbetriebs.

Nicht der Rentenstatus entscheidet also über die Anmeldung, sondern die Art Deiner Tätigkeit.

Freiberuflich oder gewerblich: Der Unterschied für Rentner

Freiberufler zeigen ihre Tätigkeit typischerweise beim Finanzamt an. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Für Dich heißt das: Bevor Du Formulare ausfüllst, solltest Du sauber einordnen, was Du eigentlich vorhast. Das spart Rückfragen, Zeit und im Zweifel auch Nerven.

Was bedeutet das in der Praxis?

Wenn Du zum Beispiel als Coach, Autor, Designer oder Berater arbeitest, kann eine freiberufliche Einordnung naheliegen. Wenn Du Produkte verkaufst, einen Onlinehandel betreibst oder ein klassisches Gewerbe aufziehst, sieht es oft anders aus.

Die genaue Einordnung kann im Detail knifflig sein. Wenn Du unsicher bist, lohnt sich eine kurze Abstimmung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, bevor Du falsch startest.

Müssen Rentner ein Gewerbe anmelden?

Nein, nicht automatisch. Ein Rentner muss nicht für jede selbstständige Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.

Wenn Deine Tätigkeit gewerblich ist, ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nötig. Wenn sie freiberuflich ist, läuft der Start typischerweise über das Finanzamt statt über das Gewerbeamt. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil viele annehmen, Selbstständigkeit bedeute immer sofort Gewerbe. Das stimmt so nicht.

Steuern: Wann selbstständige Einkünfte für Rentner relevant werden

Steuern und Rente sind zwei verschiedene Baustellen. Auch wenn Deine Rente wegen des Hinzuverdienstes nicht gekürzt wird, können selbstständige Einkünfte steuerlich sehr wohl relevant sein.

Für viele ist genau das die Stolperfalle. Sie hören: unbegrenzter Hinzuverdienst und denken: Dann ist das steuerlich egal. Aber so funktioniert es nicht. Entscheidend ist nicht nur Deine Rente, sondern Deine gesamte Einkommenssituation.

Wenn Du also im Ruhestand noch Rechnungen schreibst, Honorare einnimmst oder mit einem kleinen Gewerbe Gewinne machst, solltest Du das Thema Steuern von Anfang an mitdenken. Nicht panisch, aber planvoll.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Oft ja, sobald neben der Rente noch selbstständige Einkünfte hinzukommen. Ob im Einzelfall tatsächlich eine Steuererklärungspflicht besteht und wie stark sich die zusätzlichen Einnahmen auswirken, hängt aber von Deiner gesamten steuerlichen Situation ab.

Wichtig ist vor allem diese klare Trennung: Die Rente wird möglicherweise nicht gekürzt, die Steuerpflicht kann trotzdem entstehen. Das ist kein Widerspruch, sondern einfach ein anderes Regelwerk.

Warum das so häufig verwechselt wird

Weil im Alltag alles nach Nebeneinkünften klingt. Für die Rentenversicherung, das Finanzamt und die Krankenkasse kann derselbe Euro aber drei unterschiedliche Wirkungen haben. Ein und derselbe Gewinn ist also wie ein Schlüssel, der mehrere Türen öffnet: Hinter jeder Tür wartet eine andere Prüfung.

Welche Steuern können bei einer Selbstständigkeit im Ruhestand anfallen?

Im Mittelpunkt steht meist die Einkommensteuer auf den Gewinn aus Deiner selbstständigen Tätigkeit. Wenn Du gewerblich arbeitest, kann zusätzlich das Thema Gewerbesteuer relevant werden.

Hier solltest Du bewusst vorsichtig mit pauschalen Internetzahlen umgehen. Freibeträge, Grenzen und Detailregeln ändern sich oder hängen vom Einzelfall ab. Für einen soliden Überblick reicht deshalb zunächst die Logik:

  • relevant ist nicht der Umsatz allein, sondern vor allem der Gewinn
  • wichtig ist, ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig bist
  • entscheidend ist Deine gesamte steuerliche Situation, nicht nur die Rente

Was Du organisatorisch früh sauber aufsetzen solltest

Auch kleine Nebeneinkünfte im Ruhestand sollten ordentlich dokumentiert werden. Das heißt vor allem:

  • Belege sammeln
  • Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar festhalten
  • private und geschäftliche Vorgänge nicht durcheinanderwerfen
  • Rücklagen für mögliche Steuerzahlungen mitdenken

Ordnung schlägt Hektik. Und ein schlichtes System ist fast immer besser als ein perfektes System, das nie genutzt wird.

Krankenversicherung: Warum die Rente oft nicht das größte Problem ist

Für viele Rentner ist nicht die Rente selbst das heikle Thema, sondern die Krankenversicherung. Denn selbst wenn die Altersrente wegen der Selbstständigkeit nicht gekürzt wird, können zusätzliche Einkünfte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu weiteren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen führen.

Das ist kein Randthema, sondern oft die eigentliche Kostenfrage. Gerade wer im Ruhestand mit einem kleinen Business nur ein bisschen was dazuverdienen möchte, schaut zuerst auf die Rente und übersieht die Kasse. Doch genau dort kann der zweite Blick wichtig sein.

KVdR vs. freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, ist die Unterscheidung zwischen KVdR und freiwilliger gesetzlicher Versicherung besonders wichtig. Denn der Versicherungsstatus beeinflusst, wie zusätzliche Einkünfte bewertet werden und welche Beitragsfolgen daraus entstehen können.

Viele lesen an diesem Punkt nur Zahlen, Prozentsätze und Paragraphen. Praktisch ist aber vor allem eine Frage entscheidend: Wie bist Du aktuell versichert? Erst dann lässt sich sinnvoll einschätzen, was Deine Selbstständigkeit beitragsrechtlich bedeuten kann.

Warum diese Unterscheidung so wichtig ist

Zwei Menschen können dieselbe Rente beziehen, denselben Gewinn erzielen und am Ende trotzdem nicht dieselben Beitragsfolgen haben. Das liegt daran, dass in der Krankenversicherung nicht nur die Einkünfte zählen, sondern auch der Status, unter dem Du versichert bist.

Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: erst verstehen, dann starten. Nicht erst starten und dann staunen.

Wann fallen zusätzliche Beiträge auf selbstständige Einkünfte an?

Selbstständige Einkünfte können beitragspflichtig werden, und die genaue Bewertung hängt vom Zeitpunkt, Deinem Status und den konkreten Zahlen ab.

Gerade weil Bezugsgrößen und Beitragssätze sich ändern können, solltest Du hier mit aktuellen Informationen Deiner Krankenkasse arbeiten und nicht mit alten Screenshots aus Foren.

Pflegeversicherung nicht vergessen

Wenn zusätzliche Beiträge anfallen, betrifft das oft nicht nur die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegeversicherung. Auch deshalb lohnt sich die Rückfrage bei der Kasse frühzeitig.

Kann die Selbstständigkeit die KVdR beeinflussen?

Ja, das kann sie. In der Praxis spielt unter anderem eine Rolle, ob Deine Selbstständigkeit als haupt- oder nebenberuflich eingeordnet wird. Diese Abgrenzung ist jedoch nicht etwas, das man mit einem einzigen starren Schwellenwert für alle Fälle sauber lösen könnte.

Die Einstufung hängt von den konkreten Umständen ab und kann in der Praxis der Krankenkassen unterschiedlich gewichtet werden. Deshalb ist hier eine vorsichtige Formulierung wichtig: Wenn Deine Selbstständigkeit spürbar Umfang annimmt, solltest Du das früh mit Deiner Krankenkasse besprechen.

Woran Krankenkassen praktisch anknüpfen können

In der Praxis können etwa Arbeitszeit, wirtschaftliche Bedeutung und organisatorischer Umfang der Tätigkeit eine Rolle spielen. Das heißt nicht, dass jede kleine Nebentätigkeit sofort problematisch ist. Es heißt nur: Je größer das Business wird, desto wichtiger wird die saubere Einordnung.

So startest Du als Rentner selbstständig: Die sinnvolle Reihenfolge

Der beste Start beginnt nicht mit einem Formular, sondern mit Klarheit. Erst die Grundlage, dann die Gründung. Erst die Prüfung, dann die Praxis.

5-Schritte-Checkliste für Deinen Start

  • Rentenart prüfen: Kläre zuerst, welche Rente Du beziehst und ob für sie besondere Hinzuverdienstregeln gelten.
  • Tätigkeit einordnen: Prüfe, ob Deine Arbeit freiberuflich oder gewerblich ist.
  • Steuerliche Organisation vorbereiten: Richte Belegablage, Dokumentation und steuerliche Erfassung sauber ein.
  • Krankenkasse informieren: Besprich frühzeitig, wie selbstständige Einkünfte bei Dir beitragsrechtlich behandelt werden können.
  • Bei Unsicherheit offizielle Stellen einbeziehen: Frage bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer Steuerberatung nach, wenn Deine Situation nicht glasklar ist.

Schritt 1: Rentenart und möglichen Einfluss auf die Rente prüfen

Bevor Du auch nur an Gewerbeanmeldung, Website oder Visitenkarte denkst, solltest Du wissen, welche Rentenart Du genau beziehst.

Bei Altersrenten ist die Lage heute oft entspannter als viele denken. Bei Erwerbsminderungsrenten dagegen ist Vorsicht angesagt. Genau diese erste Klärung verhindert, dass Du auf Basis veralteter Infos Entscheidungen triffst.

Schritt 2: Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einordnen

Im zweiten Schritt schaust Du auf die Art Deiner Tätigkeit. Das ist mehr als Bürokratie. Diese Einordnung bestimmt, wie Du startest, welche Pflichten auf Dich zukommen und wie Deine laufende Organisation aussieht.

Wenn Du das von Anfang an sauber klärst, läuft der Rest meist deutlich ruhiger.

Schritt 3: Finanzamt, Belege und laufende Organisation vorbereiten

Viele unterschätzen nicht die Idee, sondern die Ordnung. Dabei ist gerade im Ruhestand ein einfacher, verlässlicher Ablauf Gold wert.

Richte Dir deshalb früh ein kleines System ein für:

  • Rechnungen
  • Ausgaben
  • Verträge
  • Kontoauszüge
  • Rücklagen
  • Termine rund um Steuer und Meldungen

Klein starten heißt nicht schlampig starten

Auch wenn Du nur wenige Aufträge im Monat planst, solltest Du sauber dokumentieren. Klein ist okay. Unklar ist teuer.

Schritt 4: Krankenkasse informieren

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, solltest Du die geplante oder bereits aufgenommene Selbstständigkeit frühzeitig mit Deiner Krankenkasse besprechen. Das ist oft der Schritt, den viele zu spät machen.

Je früher Du fragst, desto besser kannst Du einschätzen:

  • ob zusätzliche Beiträge möglich sind
  • welche Unterlagen die Kasse braucht
  • ob Fragen zu KVdR oder freiwilliger Versicherung relevant werden

Lieber vorher klären als später korrigieren

Die Krankenkasse ist bei diesem Thema nicht nur Mitwisserin, sondern Mitentscheiderin in der Praxis. Deshalb bringt frühe Klarheit oft mehr als spätere Diskussionen.

Schritt 5: Bei Unsicherheit Deutsche Rentenversicherung und Steuerberatung einbeziehen

Spätestens wenn Du eine Erwerbsminderungsrente beziehst, mehrere Einkommensquellen hast oder bei Steuern und Krankenversicherung unsicher bist, solltest Du offizielle Stellen oder fachliche Beratung einbeziehen.

Das ist kein Zeichen von Unsicherheit, sondern von kluger Selbstständigkeit. Gute Gründer fragen nicht erst, wenn es brennt. Sie fragen, wenn sie noch gestalten können.

Welche Stellen sinnvoll sein können

Je nach Thema kommen in Betracht:

  • Deutsche Rentenversicherung für Rentenfragen
  • Krankenkasse für Beitrags- und Versicherungsstatus
  • Steuerberatung für steuerliche Einordnung und Organisation

Typische Fehler, die Rentner bei der Selbstständigkeit vermeiden sollten

Die meisten Fehler entstehen nicht aus Leichtsinn, sondern aus Vermischung. Alles klingt ähnlich, alles hängt irgendwie zusammen, aber eben nicht auf dieselbe Weise.

Ein häufiger Irrtum ist: Keine Rentenkürzung bedeutet keine weiteren Folgen. Das stimmt nicht. Die Rente kann ungekürzt bleiben, während Steuer und Krankenversicherung trotzdem relevant werden.

Ein zweiter Klassiker: veraltete Infos zur vorgezogenen Altersrente. Seit dem 1. Januar 2023 gelten hier keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Wer mit alten Artikeln plant, plant mit altem Recht.

Ein dritter Fehler ist die pauschale Annahme, bei Erwerbsminderungsrente gelte jetzt dasselbe wie bei Altersrenten. Genau das solltest Du nicht annehmen. Hier bestehen weiter besondere Grenzen.

Und schließlich unterschätzen viele die Krankenversicherung. Nicht die Rente, nicht das Gewerbeamt, nicht das Finanzamt ist immer die größte Überraschung, sondern oft die laufende Beitragssituation.

Die häufigsten Denkfehler auf einen Blick

  • Rentenrecht, Steuerrecht und Krankenversicherung in einen Topf werfen
  • bei vorgezogener Altersrente mit alten Grenzwerten rechnen
  • Erwerbsminderungsrente mit Altersrente verwechseln
  • Krankenkasse zu spät informieren
  • Anmeldung und Dokumentation zu locker angehen

Definitionen: Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Rentenart

Die konkrete Form Deiner Rente, zum Beispiel Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente.

Hinzuverdienst

Einkommen neben der Rente. Ob und wie es auf die Rente wirkt, hängt von der Rentenart ab.

Regelaltersrente

Altersrente nach Erreichen der maßgeblichen Regelaltersgrenze. Hier führt Hinzuverdienst grundsätzlich nicht zur Rentenkürzung.

Vorgezogene Altersrente

Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es hier grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Erwerbsminderungsrente

Rente wegen geminderter Erwerbsfähigkeit. Hier gelten weiterhin besondere Hinzuverdienstgrenzen.

KVdR

Die Krankenversicherung der Rentner. Der Status ist wichtig, wenn zusätzliche selbstständige Einkünfte ins Spiel kommen.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung außerhalb der KVdR. Sie kann für die Beitragsbehandlung weiterer Einkünfte besonders relevant sein.

Freiberufliche Tätigkeit

Selbstständige Tätigkeit, die typischerweise beim Finanzamt angezeigt wird und nicht automatisch eine Gewerbeanmeldung erfordert.

Gewerbliche Tätigkeit

Selbstständige Tätigkeit, für die in der Regel eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Arbeitseinkommen aus Selbstständigkeit

Der Gewinn aus Deiner selbstständigen Tätigkeit. Er ist für Steuer- und teils auch für Beitragsfragen relevant.

Dein nächster sinnvoller Schritt

Wenn Du gerade überlegst, im Ruhestand mit einer Beratung, einem kleinen Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit loszulegen, dann fang nicht mit Google-Gerüchten an, sondern mit Deiner eigenen Ausgangslage.

Prüfe heute diese drei Punkte:

  • Welche Rentenart beziehst Du?
  • Ist Deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich?
  • Bist Du in der KVdR oder freiwillig gesetzlich versichert?

Wenn diese drei Fragen klar sind, wird der Rest oft viel einfacher. Und wenn etwas unklar bleibt, lohnt sich die Rückfrage bei Deutscher Rentenversicherung, Krankenkasse oder Steuerberatung mehr als jede halbgare Forenantwort.

Noch ein Gedanke zum Schluss

Rente heißt nicht Stillstand. Für viele heißt sie endlich selbstbestimmt arbeiten, ohne den alten Takt, aber mit all der Erfahrung, die über Jahre gewachsen ist.

Welche Art von Selbstständigkeit reizt Dich im Ruhestand am meisten: Beratung, Kreativarbeit, Handel oder etwas ganz anderes?

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