Illustration einer nebenberuflichen Gründung mit zwei Personen am Schreibtisch, Unterlagen, Laptop und Beratungsplan

Nebenberuflich gründen: Voraussetzungen, Anmeldung und erste Schritte

Du willst etwas Eigenes aufbauen, aber nicht sofort alles auf eine Karte setzen? Genau dafür ist die nebenberufliche Gründung oft ein kluger Start: risikoärmer, realistischer und trotzdem voller Möglichkeiten. Nebenberuflich zu gründen heißt nicht halbherzig. Es heißt: mit Plan statt Panik, mit Tempo statt Tollkühnheit.

TL;DR: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nebenberuflich gründen heißt meist: Deine Selbstständigkeit ist nicht der Schwerpunkt Deiner Erwerbstätigkeit. Eine starre gesetzliche Stunden- oder Einkommensgrenze gibt es dafür in der Regel nicht.
  • Die erste große Weiche lautet: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit. Davon hängt ab, ob Du zum Gewerbeamt musst oder Deine Tätigkeit direkt dem Finanzamt meldest.
  • Prüfe vor dem Start unbedingt Arbeitsvertrag, Nebentätigkeitsklausel, Wettbewerbsverbot und Arbeitszeitgrenzen. Ob Du Deinen Arbeitgeber informieren musst, hängt vom Einzelfall ab.
  • Für manche Tätigkeiten brauchst Du vor der Anmeldung besondere Erlaubnisse oder Eintragungen, etwa im Handwerk oder in anderen regulierten Bereichen.
  • Steuerlich folgen nach dem Start vor allem die steuerliche Erfassung, die Frage nach der Kleinunternehmerregelung und eine saubere Gewinnermittlung.
  • Bei Krankenversicherung und Sozialversicherung gibt es keine pauschale Lösung. Entscheidend sind Umfang, Einkommen und tatsächliche Ausgestaltung Deiner Nebentätigkeit.

Nebenberuflich gründen bedeutet, eine selbstständige Tätigkeit zusätzlich zum Hauptberuf aufzunehmen, ohne dass sie den Schwerpunkt der Erwerbstätigkeit bildet. Entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung von Zeitaufwand, Einkommen und praktischer Ausgestaltung; starre gesetzliche Grenzen gibt es dafür in der Regel nicht. Vor dem Start sind vor allem vier Fragen wichtig: Ist die Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich, braucht sie eine Erlaubnis, muss der Arbeitgeber informiert werden und welche Meldungen an Gewerbeamt oder Finanzamt folgen zuerst?

Schnellcheck: Was Du vor der nebenberuflichen Gründung klären musst

Wenn Du nebenberuflich gründen willst, solltest Du zuerst fünf Punkte prüfen: Gilt Deine Tätigkeit noch als nebenberuflich, ist sie gewerblich oder freiberuflich, brauchst Du eine besondere Erlaubnis, verlangt Dein Arbeitsvertrag eine Information des Arbeitgebers und welche Anmeldung folgt zuerst. Wer diese Reihenfolge beachtet, vermeidet typische Startfehler und kann die ersten formalen Schritte gezielt angehen.

PrüffrageWoran Du es erkennstWas zu tun istZuständige StelleTypischer Fehler
Ist die Tätigkeit noch nebenberuflich?Deine Selbstständigkeit ist nicht der Schwerpunkt Deiner ErwerbstätigkeitZeitaufwand, wirtschaftliches Gewicht und Alltag realistisch prüfenIm Zweifel Beratung durch IHK, Kammer oder SteuerberatungMit starren Stundenwerten rechnen, obwohl es auf die Gesamtbetrachtung ankommt
Gewerbe oder Freiberufler?Art der Tätigkeit ist entscheidendTätigkeit sauber einordnen lassenGewerbeamt, Finanzamt, IHKAus Unsicherheit vorschnell ein Gewerbe anmelden
Brauchst Du eine Erlaubnis?Reglementierte, handwerkliche oder sensible TätigkeitVor dem Start Zulassung, Eintragung oder Nachweise prüfenKammer, Fachbehörde, HandwerksorganisationErst anmelden, dann Voraussetzungen prüfen
Musst Du Deinen Arbeitgeber informieren?Arbeitsvertrag, Nebentätigkeitsklausel, mögliche InteressenkonflikteVertrag prüfen und Konflikte vermeidenArbeitgeber, ggf. PersonalstelleNebenjob ist Privatsache annehmen
Was kommt zuerst?Hängt von Gewerbe oder Freiberuf abGewerbe anmelden oder direkt steuerlich melden; danach steuerliche ErfassungGewerbeamt und/oder FinanzamtAnmeldung und steuerliche Erfassung verwechseln

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Was bedeutet nebenberuflich gründen?

Nebenberuflich gründen heißt, dass Deine Selbstständigkeit zusätzlich zum Hauptjob läuft und nicht den Schwerpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit bildet. Maßgeblich ist keine einzelne feste Grenze, sondern eine Gesamtbetrachtung: Wie viel Zeit investierst Du, woher stammt Dein Haupteinkommen und wie ist die Tätigkeit praktisch organisiert. Das ist wichtig, weil sich viele Gründer an vermeintlichen festen Grenzwerten festklammern. Die klingen zwar praktisch, sind aber oft eher Orientierung aus der Praxis als harte gesetzliche Linie.

Woran Du erkennst, ob Deine Tätigkeit noch nebenberuflich ist

Ob Deine Tätigkeit noch nebenberuflich ist, hängt typischerweise von drei Faktoren ab: zeitlicher Umfang, wirtschaftliches Gewicht und tatsächlicher Schwerpunkt im Alltag. Relevant ist also nicht nur, wie viele Stunden Du arbeitest, sondern auch, ob Dein Hauptjob weiter im Vordergrund steht.

Praxis statt Pauschale

Es gibt in der Praxis immer wieder Orientierungswerte zu Stunden oder Einkommen. Die können hilfreich sein, aber sie ersetzen keine Einzelfallprüfung. Verlass Dich also nicht auf Sätze wie unter X Stunden ist alles sicher oder unter Betrag Y ist es automatisch nebenberuflich. Genau diese Pauschalen sind oft zu grob.

Ein einfaches Selbst-Check-Signal

  • Wo liegt aktuell Dein beruflicher Schwerpunkt?
  • Womit verbringst Du den größeren Teil Deiner Arbeitskraft?
  • Wodurch ist Dein Alltag vor allem geprägt?

Wenn Dein Hauptjob klar dominiert, spricht das eher für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Wenn Deine Selbstständigkeit aber zum eigentlichen Motor wird, kann sich die Einordnung verschieben.

Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?

Für die ersten Formalitäten ist diese Unterscheidung entscheidend. Gewerbliche Tätigkeiten müssen grundsätzlich auch im Nebenerwerb beim Gewerbeamt angemeldet werden. Freiberufliche Tätigkeiten brauchen in der Regel keine Gewerbeanmeldung, sondern werden dem Finanzamt angezeigt.

Typische Merkmale eines Gewerbes

Ein Gewerbe liegt meist vor, wenn Du eine selbstständige, auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst, die nicht als freier Beruf gilt. Das betrifft viele Handels-, Online-, Handwerks- und Dienstleistungstätigkeiten. Auch wenn Du klein startest, abends arbeitest oder erst einmal testest, entfällt die Gewerbeanmeldung dadurch nicht automatisch.

Typische Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit

Eine freiberufliche Tätigkeit liegt typischerweise dann vor, wenn Deine Arbeit stärker durch persönliche Fachleistung, eigenverantwortliche Tätigkeit und bestimmte berufliche Profile geprägt ist. Dann ist meist keine Gewerbeanmeldung nötig. Aber nicht jede kreative, beratende oder digitale Tätigkeit ist automatisch freiberuflich. Wenn Du unsicher bist, lass die Einordnung lieber vorab prüfen.

Was bei Mischformen gilt

Manche Gründungen passen nicht sauber in eine Schublade. Wenn Du zum Beispiel berätst und gleichzeitig Produkte verkaufst, können unterschiedliche Elemente zusammenkommen. Dann ist eine pauschale Antwort schnell zu kurz. In solchen Fällen gilt: erst klären, dann klicken.

Brauchst Du vor dem Start eine Erlaubnis?

Bevor Du anmeldest, solltest Du prüfen, ob Deine Tätigkeit erlaubnispflichtig oder anderweitig reguliert ist. Das betrifft je nach Beruf etwa bestimmte handwerkliche, vermittlungsnahe, beratende oder sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Klein zu starten bedeutet nicht automatisch, dass keine Regeln gelten.

Handwerk, reglementierte Berufe und zuständige Stellen

Wenn Deine Tätigkeit handwerklich oder besonders reguliert ist, solltest Du vor der Anmeldung die zuständige Kammer oder Behörde kontaktieren. Im Handwerk können zum Beispiel Eintragungen oder Rollenpflichten relevant sein. Für andere regulierte Tätigkeiten gelten je nach Bereich eigene Voraussetzungen. Der sichere Weg ist deshalb immer derselbe: erst Zuständigkeit klären, dann anmelden.

Wichtige Faustregel

Wenn Deine Tätigkeit mit besonderen Qualifikationen, Zulassungen oder Sicherheitsinteressen verbunden ist, geh nicht von wird schon passen aus. Gerade hier spart eine frühe Rückfrage oft viel Zeit, Geld und Nerven.

Musst Du Deinen Arbeitgeber informieren?

Ob Du Deinen Arbeitgeber informieren oder sogar eine Zustimmung einholen musst, hängt nicht pauschal von der nebenberuflichen Gründung selbst ab. Entscheidend sind Dein Arbeitsvertrag, mögliche Nebentätigkeitsklauseln, Tarifregelungen und die Frage, ob berechtigte Interessen des Arbeitgebers betroffen sind.

Arbeitsvertrag, Nebentätigkeitsklausel und Wettbewerbsverbot prüfen

Schau in Deinem Arbeitsvertrag besonders auf Nebentätigkeitsklauseln, Geheimhaltungs- und Loyalitätspflichten, mögliche Wettbewerbsverbote und Hinweise auf Genehmigungs- oder Informationspflichten. Problematisch wird es vor allem dann, wenn Deine Nebentätigkeit direkt mit Deinem Arbeitgeber konkurriert, Deine Leistung im Hauptjob beeinträchtigt oder betriebliche Interessen berührt.

Arbeitszeitgesetz: Wo praktische Grenzen liegen

Auch wenn Deine Nebentätigkeit grundsätzlich zulässig ist, musst Du die arbeitszeitrechtlichen Grenzen im Blick behalten. Maßgeblich ist, dass Hauptjob und Selbstständigkeit zusammen nicht zu unzulässigen Belastungen führen. Deine Gründung soll Dich aufbauen, nicht ausbrennen.

Wann Du besonders aufmerksam sein solltest

Wenn Du regelmäßig nachts arbeitest, dauerhaft auf freie Tage verzichtest oder im Hauptjob spürbar abbauen würdest, ist das ein Warnsignal. Eine gute nebenberufliche Gründung passt sich am Anfang Deinem Leben an, nicht umgekehrt.

Welche Anmeldung kommt zuerst?

Die Reihenfolge hängt von der Art Deiner Tätigkeit ab. Bei einem Gewerbe steht zuerst die Gewerbeanmeldung an. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit entfällt dieser Schritt. In beiden Fällen folgt steuerlich die Erfassung beim Finanzamt. Wichtig ist: Anmeldung und steuerliche Erfassung sind nicht dasselbe.

Gewerbe anmelden im Nebenerwerb

Wenn Deine Tätigkeit gewerblich ist, meldest Du sie in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt an. Dass Du nur nebenberuflich startest, ändert an dieser Pflicht grundsätzlich nichts. Achte dabei auf eine saubere Tätigkeitsbeschreibung, damit später keine unnötigen Rückfragen entstehen.

Freiberuflich starten: Meldung ans Finanzamt

Wenn Du freiberuflich tätig bist, ist normalerweise keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Stattdessen zeigst Du die Tätigkeit steuerlich beim Finanzamt an. Ein häufiger Fehler ist, aus Vorsicht vorschnell ein Gewerbe anzumelden, obwohl die Tätigkeit möglicherweise freiberuflich ist.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: der erste Steuer-Schritt

Kurz nach Aufnahme Deiner Tätigkeit musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Dieser Schritt ist unabhängig davon wichtig, ob Du ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich arbeitest. In der Praxis sollte er zeitnah nach Gründung eingereicht werden, typischerweise innerhalb eines Monats.

Steuern bei nebenberuflicher Gründung: Das Wichtigste in Kürze

Steuerlich geht es zu Beginn vor allem um drei Dinge: steuerliche Erfassung, Umsatzsteuer beziehungsweise Kleinunternehmerregelung und eine saubere Gewinnermittlung. Nebenberuflich bedeutet nicht steuerfrei. Es bedeutet nur, dass die Selbstständigkeit neben Deinem Hauptjob läuft.

Kleinunternehmerregelung: Für wen sie interessant sein kann

Die Kleinunternehmerregelung kann für nebenberufliche Gründer interessant sein, wenn ihre Umsätze innerhalb der geltenden gesetzlichen Grenzen liegen. Sie betrifft die Umsatzsteuer, nicht die gesamte Steuerpflicht. Prüfe immer den aktuellen Rechtsstand mit Jahresbezug, weil sich Schwellenwerte ändern können.

Gewinnermittlung und Belege von Anfang an sauber führen

  • Belege direkt ablegen
  • Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen
  • private und geschäftliche Vorgänge sauber trennen
  • wiederkehrende Fristen in einen Kalender setzen

Auch im Nebenerwerb solltest Du Einnahmen, Ausgaben und Belege von Beginn an ordentlich erfassen. Das erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern hilft Dir auch dabei, Deine Entwicklung realistisch zu sehen.

Krankenversicherung und Sozialversicherung: nur die Grundzüge

Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bleiben viele Angestellte zunächst über ihren Hauptjob eingeordnet. Trotzdem solltest Du Krankenversicherung und Sozialversicherung früh prüfen. Entscheidend sind Umfang, Einkommen und die tatsächliche Ausgestaltung Deiner Nebentätigkeit. Wenn Deine Nebentätigkeit deutlich größer wird, sprich früh mit Deiner Krankenkasse oder den zuständigen Stellen.

Die ersten 30 Tage: Schritt-für-Schritt zur nebenberuflichen Gründung

In den ersten 30 Tagen nach Deiner Entscheidung solltest Du strukturiert vorgehen: Tätigkeit einordnen, Erlaubnispflichten prüfen, Arbeitsvertrag checken, gegebenenfalls anmelden, steuerliche Erfassung erledigen und Deine Unterlagen für Belege, Rechnungen und Termine aufsetzen.

Dein Startplan in 7 Schritten

  • Geschäftsidee konkret formulieren: Beschreibe klar, was Du anbietest, für wen und in welcher Form.
  • Neben- oder hauptberufliche Einordnung prüfen: Schau ehrlich auf Zeit, Einkommen und tatsächlichen Schwerpunkt.
  • Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit klären: Diese Entscheidung bestimmt Deinen formalen Weg.
  • Erlaubnispflichten und Sondervoraussetzungen prüfen: Besonders relevant im Handwerk und in regulierten Bereichen.
  • Arbeitsvertrag checken und Arbeitgeberfrage klären: Prüfe Nebentätigkeitsklauseln, Wettbewerbsbezug und Arbeitszeit.
  • Anmeldung und steuerliche Erfassung erledigen: Je nach Fall Gewerbeanmeldung oder direkte Meldung ans Finanzamt plus Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Buchhaltung und Belegsystem aufsetzen: Einfach starten, aber sauber starten.

Was in Woche 1 wichtig ist

In der ersten Woche brauchst Du keinen perfekten Businessplan in Hochglanz. Du brauchst Klarheit. Klarheit über Deine Tätigkeit, Deine rechtliche Einordnung und Deine verfügbaren Stunden.

Minimum, das stehen sollte

  • Was genau verkaufst oder leistest Du?
  • Wer soll kaufen?
  • Wie viel Zeit pro Woche ist realistisch?
  • Welche Kosten fallen direkt an?

Was in Woche 2 und 3 folgt

Jetzt geht es um Formalitäten und Struktur. Melden, prüfen, sortieren. Keine Magie, nur Methode.

Was bis Ende des ersten Monats stehen sollte

Bis zum Ende des ersten Monats sollte Deine Tätigkeit formal sauber aufgesetzt sein und Deine Grundorganisation stehen. Dann kannst Du Dich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: Kunden gewinnen und Dein Angebot schärfen.

Typische Fehler bei der nebenberuflichen Gründung

Häufige Fehler sind eine falsche Einordnung als Gewerbe oder Freiberufler, das Übersehen von Erlaubnispflichten, unklare Kommunikation mit dem Arbeitgeber, verspätete steuerliche Erfassung und die Annahme, nebenberuflich bedeute automatisch unkompliziert.

Die häufigsten Stolperfallen

  • Du verlässt Dich auf starre Stunden- oder Einkommensgrenzen.
  • Du meldest vorschnell ein Gewerbe an, obwohl Deine Tätigkeit möglicherweise freiberuflich ist.
  • Du ignorierst Vertragsklauseln im Hauptjob.
  • Du prüfst erlaubnispflichtige Aspekte zu spät.
  • Du verwechselst Gewerbeanmeldung mit steuerlicher Erfassung.
  • Du sammelst Belege erst dann, wenn das Finanzamt schon anklopft.

Definitionen im Überblick

Die wichtigsten Begriffe rund um die nebenberufliche Gründung lassen sich kompakt erklären.

Nebenberufliche Selbstständigkeit

Eine selbstständige Tätigkeit, die nicht den Schwerpunkt Deiner Erwerbstätigkeit bildet.

Gewerbe

Eine gewerbliche Tätigkeit, die grundsätzlich beim Gewerbeamt angemeldet werden muss.

Freiberufliche Tätigkeit

Eine Tätigkeit, die in der Regel keine Gewerbeanmeldung braucht und stattdessen direkt dem Finanzamt angezeigt wird.

Nebentätigkeitsklausel

Eine arbeitsvertragliche Regel, nach der eine Nebentätigkeit angezeigt oder in bestimmten Fällen abgestimmt werden muss.

Wettbewerbsverbot

Die Nebentätigkeit darf nicht unzulässig mit den Interessen Deines Arbeitgebers kollidieren.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der zentrale steuerliche Startschritt nach Aufnahme Deiner Tätigkeit.

Kleinunternehmerregelung

Eine umsatzsteuerliche Sonderregelung bei Einhaltung der jeweils geltenden Umsatzgrenzen. Sie betrifft nicht Deine gesamte Steuerpflicht.

Nächster Schritt für Dich

Wenn Du gerade an Deinem Start arbeitest, lohnt es sich, Deine Gründung nicht nur formal, sondern auch organisatorisch sauber aufzusetzen. Ein klarer Plan für Anmeldung, Steuern, Absicherung und laufende Pflichten spart Dir später viel Stress und gibt Dir mehr Raum für Kunden, Umsatz und Wachstum.

Unser Tipp: Hol Dir früh eine strukturierte Übersicht über Deine nächsten Schritte, damit aus Deiner Idee kein Endlos-Provisorium wird, sondern ein tragfähiger Start.

Quellenhinweise

Orientierung und Einordnung in diesem Beitrag stützen sich unter anderem auf Informationen der IHK Leipzig, der IHK München, der Gründerplattform, Taxfix, Commerzbank, Hays, dem BMWK-Existenzgründungsportal und handwerksspezifischen Informationen von Selbständig im Handwerk.

Deine Meinung

  • Bei der Idee
  • Mitten in der Anmeldung
  • Schon bei den ersten Kunden

Zusammenfassung: So startest Du nebenberuflich sauber und selbstbewusst

Nebenberuflich zu gründen ist oft der beste Mittelweg zwischen Sicherheit und Selbstverwirklichung. Du musst dafür nicht sofort alles kündigen, alles riskieren oder alles perfekt wissen. Aber Du solltest die richtigen Fragen in der richtigen Reihenfolge klären. Erst die Einordnung. Dann die Anmeldung. Dann die Steuern. Und parallel immer der Realitätscheck: Passt das zu Deinem Job, Deiner Zeit und Deinem Ziel? Wenn Du das sauber angehst, wird aus einem Abendprojekt Schritt für Schritt ein echtes Business.

Frequently Asked Questions

Eine Gründung gilt typischerweise dann als nebenberuflich, wenn die Selbstständigkeit nicht den Schwerpunkt Deiner Erwerbstätigkeit bildet. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung aus Zeitaufwand, Einkommen und praktischer Ausgestaltung. Feste gesetzliche Stunden- oder Einkommensgrenzen solltest Du nicht als allgemeine Regel verstehen.
Ja, wenn Deine Tätigkeit gewerblich ist, musst Du sie grundsätzlich auch im Nebenerwerb beim Gewerbeamt anmelden. Anders ist es bei freiberuflichen Tätigkeiten: Dort ist in der Regel keine Gewerbeanmeldung nötig, stattdessen erfolgt die Anzeige direkt beim Finanzamt.
Eine pauschale Regel gibt es nicht. Entscheidend sind Arbeitsvertrag, Nebentätigkeitsklausel, mögliche Tarifvorgaben und Konflikte mit Arbeitgeberinteressen. Besonders wichtig sind Wettbewerbsverbot, Arbeitszeitgrenzen und die Frage, ob Deine Leistung im Hauptjob beeinträchtigt wird.
Das kann sein. Für bestimmte handwerkliche oder andere regulierte Tätigkeiten gelten Erlaubnis-, Nachweis- oder Eintragungspflichten, auch wenn Du nur nebenberuflich startest. Deshalb solltest Du die zuständige Kammer oder Behörde frühzeitig kontaktieren, bevor Du die Tätigkeit anmeldest.
Der zentrale erste Steuerschritt ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt. Er ist unabhängig davon relevant, ob Du ein Gewerbe betreibst oder freiberuflich tätig bist. In der Praxis sollte er zeitnah nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden, typischerweise innerhalb eines Monats.

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