Selbstständige Person krank auf dem Sofa mit Laptop, Rechnungen, Sparschwein und Berater zur Absicherung bei Arbeitsausfall

Krankengeld für Selbstständige: Anspruch, Höhe und sinnvolle Absicherung

Krank sein ist schon schlimm genug. Wenn dann auch noch sofort die Einnahmen wegbrechen, wird aus einer Erkältung schnell ein Liquiditätsproblem.

Die gute Nachricht: Du kannst vorsorgen. Die wichtige Wahrheit: Gesetzliches Krankengeld gibt es für Selbstständige in der GKV nicht automatisch.

TL;DR: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch entsteht in der Regel nur, wenn Du ihn aktiv wählst, etwa über den allgemeinen Beitragssatz oder einen passenden Wahltarif.
  • Das gesetzliche Krankengeld beginnt meist erst ab dem 43. Krankheitstag. Das ist die bekannte Lücke der ersten 42 Tage.
  • Die Höhe beträgt grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Wie viel Du konkret bekommst, hängt also von dem Einkommen ab, das bei Deiner Krankenkasse für die Beiträge angesetzt wird.
  • Die Leistung ist gedeckelt. Maßgeblich sind die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze und der aktuelle Jahreswert, deshalb solltest Du konkrete Höchstbeträge immer direkt bei Deiner Kasse prüfen.
  • Für die ersten 42 Tage kommen meist drei Wege infrage: Rücklagen, ein GKV-Wahltarif mit früherem Leistungsbeginn oder privates Krankentagegeld.
  • Welche Lösung passt, hängt von Deiner Realität ab, also von Rücklagen, Fixkosten, gewünschter Karenzzeit, Gesundheitszustand und Einkommenshöhe.

Krankengeld für Selbstständige ist eine Einkommensersatzleistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht dafür für Selbstständige kein automatischer Anspruch wie bei Arbeitnehmern. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten gesetzliches Krankengeld in der Regel nur, wenn sie den Anspruch aktiv wählen; die Leistung startet meist ab dem 43. Krankheitstag und beträgt grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen.

Kurz erklärt: Wann Selbstständige Krankengeld bekommen

Selbstständige bekommen gesetzliches Krankengeld nicht automatisch. Wenn Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist, musst Du den Krankengeldanspruch in der Regel aktiv mitversichern. Das läuft typischerweise über den allgemeinen Beitragssatz statt über den ermäßigten Beitragssatz oder über einen passenden Wahltarif Deiner Krankenkasse.

Ohne diese Wahl gilt oft: Wenn Du länger ausfällst, musst Du die Einkommenslücke zunächst selbst abfedern. Genau da wird das Thema für Selbstständige so wichtig. Denn ein Business ist oft wie ein Fahrrad: Solange Du trittst, läuft es. Wenn Du plötzlich stehenbleibst, kippt nicht immer alles sofort um, aber das Gleichgewicht wird schnell wacklig.

Laut Informationen von Krankenkassen und Fachportalen wie DAK, TK, krankenkassen.de und Finanztip besteht der gesetzliche Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige eben nur nach aktiver Wahl, nicht automatisch.

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Voraussetzungen in der GKV

Ein gesetzlicher Krankengeldanspruch kommt vor allem für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige infrage. Entscheidend ist, wie Du versichert bist und welchen Beitragssatz Du gewählt hast.

Wer den Krankengeldanspruch einschließen will, zahlt typischerweise den allgemeinen Beitragssatz statt des ermäßigten Beitragssatzes. Der Unterschied liegt nach Angaben von Finanztip bei 0,6 Prozentpunkten. Diese scheinbar kleine Differenz kann im Krankheitsfall einen großen Unterschied machen.

Haupt- oder nebenberuflich selbstständig: warum das wichtig ist

Ob Deine Selbstständigkeit als hauptberuflich oder nebenberuflich eingeordnet wird, kann für Deinen Versicherungsstatus relevant sein. Und dieser Status beeinflusst wiederum, welche Regeln für Dich gelten.

Wichtig ist: Dazu gibt es keine seriöse Pauschalantwort für alle Fälle. Die konkrete Einordnung hängt von Deinen tatsächlichen Verhältnissen ab und wird im Zweifel von der Krankenkasse geprüft. Wenn Dein Fall nicht ganz eindeutig ist, hol Dir die Einschätzung direkt bei Deiner Kasse.

Was Du daraus praktisch mitnehmen kannst

  • Prüfe, ob Du freiwillig gesetzlich versichert bist.
  • Prüfe, ob Du den allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlst.
  • Prüfe, ob Deine Kasse Wahltarife oder Optionsmodelle anbietet.
  • Prüfe, wie Deine Tätigkeit versicherungsrechtlich eingeordnet ist.

Ab wann wird Krankengeld gezahlt?

Das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige beginnt normalerweise ab dem 43. Krankheitstag, also ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Darauf weisen unter anderem TK, DAK, krankenkassen.de und Lexware hin.

Das heißt ganz praktisch: Die ersten 42 Kalendertage musst Du meist anders überbrücken. Genau diese Lücke ist für viele Solo-Selbstständige der wunde Punkt. Miete, Software-Abos, Leasing, private Lebenshaltung, vielleicht noch ein Team oder laufende Kundenprojekte: Viele Kosten machen keine Pause, nur weil Du im Bett liegst.

Früherer Leistungsbeginn über Wahltarife

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Wahltarife oder Optionsmodelle an, mit denen ein früherer Leistungsbeginn möglich sein kann. In der Praxis tauchen dabei zum Beispiel Tarife auf, die Leistungen ab dem 15. oder 22. Krankheitstag vorsehen. Wichtig ist aber: Das ist keine allgemeine gesetzliche Regel, sondern hängt immer vom konkreten Tarif Deiner Kasse ab.

  • die Höhe der Leistung
  • mögliche Bindungsfristen
  • Ausschlüsse oder Voraussetzungen
  • ob der Tarif wirklich zu Deiner Liquidität passt

Warum diese 42-Tage-Lücke so entscheidend ist

Die eigentliche Frage ist oft nicht: Bekomme ich irgendwann Krankengeld? Die eigentliche Frage ist: Wie bezahle ich die Zeit bis dahin?

Und genau deshalb lohnt sich ein ehrlicher Blick auf Deinen Alltag. Nicht auf den perfekten Monat. Nicht auf den besten Umsatz. Sondern auf den Monat, in dem nichts läuft und trotzdem alles weiter abbucht.

Wie hoch ist das Krankengeld für Selbstständige?

Die Grundregel ist vergleichsweise klar: Das gesetzliche Krankengeld beträgt für Selbstständige grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Das bestätigen unter anderem krankenkassen.de, TK, BKK Linde und Finanztip.

Wichtig dabei: Es geht nicht um einen frei gewählten Wunschbetrag. Maßgeblich ist das Einkommen, das Deine Krankenkasse für die Beitragsberechnung heranzieht.

Außerdem ist das Krankengeld gedeckelt. Die Obergrenze ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und den jeweils aktuellen Jahreswerten. Deshalb solltest Du feste Höchstbeträge aus älteren Artikeln immer mit Vorsicht lesen.

So funktioniert die Berechnung in der Praxis

In der Praxis wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitseinkommen eine Tagesleistung abgeleitet. Viele Kassen rechnen dabei mit einem 30-Tage-Monat. Auch das wird von krankenkassen.de und Kasseninformationen so beschrieben.

Grundformel

Monatliches beitragspflichtiges Arbeitseinkommen mal 70 Prozent ergibt das monatliche Krankengeld. Monatliches Krankengeld geteilt durch 30 ergibt das tägliche Krankengeld.

Wichtig vor jeder Beispielrechnung

Die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch der maximal mögliche Tagesbetrag sind jahresabhängig. Für eine verbindliche Einschätzung brauchst Du daher immer den aktuellen Stand Deiner Krankenkasse.

Beispielrechnungen für typische Einkommenssituationen

Die folgenden Beispiele zeigen nur die Logik, nicht Deinen garantierten Auszahlungsbetrag.

Beispiel 1: Moderates beitragspflichtiges Einkommen

  • Angenommen, bei Deiner Kasse sind 3.000 Euro monatliches beitragspflichtiges Arbeitseinkommen hinterlegt.
  • 70 Prozent von 3.000 Euro = 2.100 Euro
  • 2.100 Euro geteilt durch 30 = 70 Euro pro Tag

Beispiel 2: Höheres Einkommen

  • Angenommen, Dein beitragspflichtiges Arbeitseinkommen liegt bei 5.000 Euro pro Monat.
  • 70 Prozent von 5.000 Euro = 3.500 Euro
  • 3.500 Euro geteilt durch 30 = 116,67 Euro pro Tag

Beispiel 3: Einkommen nahe oder über der Beitragsbemessungsgrenze

Hier greift die Obergrenze. Selbst wenn Dein tatsächlicher Gewinn höher liegt, wird für Beiträge und damit indirekt auch für die maximale Krankengeldhöhe nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Das ist wichtig für gut laufende Einzelunternehmen und Freiberufler: Mehr Gewinn bedeutet nicht automatisch mehr Krankengeld.

Was bei schwankenden Einkünften wichtig ist

Wenn Dein Einkommen stark schwankt, wird es schnell unübersichtlich. Maßgeblich ist nicht jeder einzelne gute oder schlechte Monat, sondern das beitragspflichtige Arbeitseinkommen, das die Kasse zugrunde legt. Gerade wenn sich Dein Gewinn zuletzt deutlich verändert hat, lohnt sich eine Rückfrage bei Deiner Krankenkasse, auf welcher Basis aktuell gerechnet wird.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Gesetzliches Krankengeld wird bei derselben Krankheit grundsätzlich für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Diese Grenze nennen unter anderem DAK, krankenkassen.de und Lexware.

Für Dich heißt das: Das gesetzliche Krankengeld ist eine wichtige Absicherung bei längerer Krankheit, aber eben nicht unbegrenzt. Wer sehr lange ausfällt, braucht deshalb mehr als nur einen Blick auf Tag 43. Dann geht es auch um die Frage, wie die eigene Existenz bei einem wirklich langen Ausfall abgesichert ist.

Kurz gesagt: Nicht nur der Start zählt, auch die Strecke.

Gesetzliches Krankengeld, Wahltarif oder privates Krankentagegeld?

OptionFür wen oft interessantLeistungsbeginnHöhe/LogikGesundheitsprüfungBindungsfrist/FlexibilitätTypische StärkeTypische Schwäche
Gesetzliches Krankengeld über allgemeinen GKV-BeitragssatzFreiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, die den gesetzlichen Anspruch wollenmeist ab Tag 43grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, gedeckeltin der GKV typischerweise keine separate Gesundheitsprüfung für den gesetzlichen Anspruchan den GKV-Rahmen gebundengesetzlich geregelte Leistungerste 42 Tage meist ungeschützt
GKV-Wahltarif mit früherem BeginnSelbstständige, die die Lücke vor Tag 43 verkürzen möchtenje nach Kasse teils früher, zum Beispiel ab Tag 15 oder 22tarifabhängigkassenabhängig prüfenoft tarif- und kassengebundenfrüherer Leistungsbeginn möglichnicht jede Kasse bietet passende Tarife
Privates KrankentagegeldSelbstständige mit höherem Absicherungsbedarf oder Wunsch nach individueller Karenzzeittarifabhängigvereinbarter Tagessatz nach Tarifoft jaje nach Vertrag flexibel, aber an Annahme und Bedingungen gebundenkann die Lücke vor Tag 43 gezielt schließenTarifprüfung, Gesundheitsfragen, Unterschiede je Anbieter

  • Gesetzliches Krankengeld ist eine GKV-Leistung.
  • Wahltarife sind Zusatzoptionen innerhalb der GKV, die von der Kasse abhängen.
  • Privates Krankentagegeld ist eine eigene private Versicherungslösung.

Wann welche Absicherung oft sinnvoll ist

Es gibt hier kein magisches Modell für alle. Was passt, hängt von Deinem echten Alltag ab.

Wenn Du gute Rücklagen hast und einen längeren Ausfall einige Wochen tragen kannst, reicht Dir vielleicht der gesetzliche Start ab Tag 43. Wenn Du aber hohe laufende Fixkosten hast oder auf regelmäßige Einnahmen angewiesen bist, kann ein früherer Leistungsbeginn deutlich sinnvoller sein.

  • Viel Puffer, geringe Fixkosten: längere Karenzzeit eher machbar
  • Wenig Puffer, hohe Fixkosten: frühere Leistung wichtiger
  • Höheres Einkommen: prüfen, ob die gesetzliche Deckelung ausreicht
  • Vorerkrankungen oder schwierige Annahme im Privatmarkt: GKV-Optionen besonders genau anschauen

Das ist keine individuelle Empfehlung. Aber es ist ein guter Realitätscheck.

Absicherung der ersten 42 Krankheitstage

Hier liegt für viele Selbstständige der eigentliche Schmerzpunkt. Denn bis das gesetzliche Krankengeld startet, vergeht Zeit. Und Zeit ist im Business nicht nur Geld, sondern oft auch Druck, Planung und Verantwortung.

  • Rücklagen
  • GKV-Wahltarif mit früherem Leistungsbeginn
  • Private Krankentagegeldversicherung

Welche Lösung zu Deiner Situation passen kann

Wenn Deine monatlichen Fixkosten überschaubar sind und Du mehrere Wochen aus Erspartem leben kannst, sind Rücklagen die einfachste Lösung. Kein Antrag, keine Tarifdetails, keine zusätzliche Komplexität.

Wenn Du gesetzlich versichert bleiben willst und eine Lösung innerhalb der GKV bevorzugst, kann ein Wahltarif sinnvoll sein. Dann solltest Du aber genau prüfen, wann die Leistung startet und wie lange Du an den Tarif gebunden bist.

Wenn Du eine individuellere Absicherung möchtest, etwa mit bestimmter Karenzzeit oder höherem Tagessatz, kann privates Krankentagegeld interessant sein. Hier kommt es aber stark auf Tarif, Gesundheitsprüfung und Bedingungen an.

4-Punkte-Checkliste für Deine Entscheidung

  • Fixkosten kennen: Was musst Du pro Monat zwingend bezahlen, privat und geschäftlich?
  • 42-Tage-Puffer prüfen: Reichen Deine Rücklagen wirklich für sechs Wochen plus laufende Verpflichtungen?
  • GKV-Status klären: Hast Du überhaupt einen Krankengeldanspruch oder nur den ermäßigten Beitragssatz?
  • Optionen vergleichen: Was passt besser zu Dir: späterer Start mit weniger Zusatzkosten oder früherer Schutz mit mehr Beitrag?

So treffen Selbstständige eine passende Entscheidung

Versicherung klingt oft trocken. In Wahrheit geht es hier um etwas sehr Lebendiges: Deine Handlungsfähigkeit, wenn mal nichts planbar ist.

Der einfachste Weg zu einer guten Entscheidung ist kein Bauchgefühl und auch kein Tarifdschungel. Es ist ein klarer Vier-Schritte-Prozess.

Schritt 1: Deinen Mindestbedarf ehrlich ausrechnen

  • Miete oder Kredit
  • Lebenshaltung
  • Krankenversicherung
  • betriebliche Fixkosten
  • Tools, Fahrzeuge, Leasing, Abos
  • gegebenenfalls Löhne oder externe Unterstützung

Nicht schönrechnen. Nicht wegdrücken. Nicht hoffen. Rechne mit der Realität.

Schritt 2: Deine Rücklagen gegen 42 Tage testen

Frag Dich: Wie lange halte ich ohne Einnahmen durch? Nicht theoretisch. Nicht wenn alles gut läuft. Sondern wenn Du wirklich sechs Wochen ausfällst.

Schritt 3: Deinen gesetzlichen Anspruch prüfen

  • Zahle ich den allgemeinen Beitragssatz?
  • Besteht Krankengeldanspruch?
  • Gibt es Wahltarife mit früherem Leistungsbeginn?
  • Auf welcher Einkommensbasis würde mein Krankengeld berechnet?

Schritt 4: Erst dann Angebote vergleichen

  • Leistungsbeginn
  • Höhe der Leistung
  • Karenzzeit
  • Gesundheitsprüfung
  • Bindung und Kündigungsmöglichkeiten
  • Passung zu Deinen Fixkosten

So wird aus einem verwirrenden Versicherungsthema eine saubere Liquiditätsentscheidung.

Definitionen: die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Die folgenden Begriffe helfen Dir, Angebote und Regeln besser einzuordnen.

Gesetzliches Krankengeld

Eine Einkommensersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Für Selbstständige besteht dieser Anspruch in der GKV nicht automatisch, sondern in der Regel nur nach aktiver Wahl.

Allgemeiner Beitragssatz vs. ermäßigter Beitragssatz

Wer den allgemeinen Beitragssatz zahlt, hat typischerweise den Krankengeldanspruch mit eingeschlossen. Beim ermäßigten Beitragssatz ist das in der Regel nicht der Fall. Laut Finanztip beträgt die Differenz typischerweise 0,6 Prozentpunkte.

Wahltarif oder Optionskrankengeld

Eine kassenabhängige Zusatzoption innerhalb der GKV, die einen früheren Leistungsbeginn ermöglichen kann. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse.

Privates Krankentagegeld

Eine private Versicherung, die je nach Tarif einen vereinbarten Tagessatz zahlt. Leistungsbeginn, Karenzzeit, Gesundheitsprüfung und Höhe hängen vom Vertrag ab.

Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen

Das Einkommen, das Deine Krankenkasse für die Beitragsberechnung in der GKV heranzieht. Es ist die zentrale Basis für die Berechnung des gesetzlichen Krankengelds.

Beitragsbemessungsgrenze

Die gesetzliche Obergrenze, bis zu der Einkommen für Beiträge berücksichtigt wird. Sie begrenzt indirekt auch die maximal mögliche Krankengeldhöhe.

Karenzzeit

Der Zeitraum zwischen Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit und dem Start der Leistung. Beim gesetzlichen Krankengeld für Selbstständige liegt diese Zeit standardmäßig meist bei 42 Tagen.

Dein nächster sinnvoller Schritt

Wenn Du selbstständig bist, nimm Dir heute 20 Minuten und prüfe drei Dinge:

  • Hast Du überhaupt gesetzlichen Krankengeldanspruch?
  • Wie hoch wäre Deine Leistung ungefähr?
  • Wie würdest Du die ersten 42 Tage überbrücken?

Wenn Du dazu Angebote vergleichst, achte nicht nur auf den Preis. Achte auf Passung. Denn günstig hilft Dir wenig, wenn es im Ernstfall zu spät greift.

Wenn Du Deine Absicherung strukturierter angehen willst, starte mit einer einfachen Übersicht aus Fixkosten, Rücklagen und gewünschter Karenzzeit. Damit kannst Du viel gezielter mit Deiner Krankenkasse oder einem Berater sprechen und vermeidest Bauchentscheidungen.

Quellenhinweis

Für die in diesem Artikel beschriebenen Grundregeln wurden Informationen unter anderem von Finanztip, krankenkassen.de, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, BKK Linde, Lexware, sevDesk und orgaMAX herangezogen. Da Höchstwerte und Beitragsbemessungsgrenzen jährlich wechseln können, prüfe konkrete Zahlen bitte immer zusätzlich direkt bei Deiner Krankenkasse.

Krankengeld für Selbstständige ist kein Randthema, sondern Teil Deiner unternehmerischen Sicherheitsleine. Entscheidend ist, aktiv zu prüfen, ob Du Anspruch hast, wann die Leistung startet, wie hoch sie ausfällt und wie Du die Lücke vor Tag 43 absicherst.

Frequently Asked Questions

Nein. Anders als Arbeitnehmer erhalten Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht automatisch Krankengeld. Ein Anspruch besteht in der Regel nur, wenn freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige den Krankengeldanspruch aktiv wählen, etwa über den allgemeinen Beitragssatz oder einen passenden Wahltarif ihrer Krankenkasse.
Standardmäßig beginnt das gesetzliche Krankengeld für Selbstständige meist ab dem 43. Krankheitstag, also ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten 42 Tage müssen deshalb häufig anderweitig abgesichert werden. Ein früherer Beginn kann über Wahltarife möglich sein, hängt aber von der jeweiligen Krankenkasse und dem konkreten Tarif ab.
Grundsätzlich beträgt das gesetzliche Krankengeld 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Maßgeblich ist also das Einkommen, das der Beitragsberechnung in der GKV zugrunde liegt. Die Leistung ist außerdem durch gesetzliche Höchstgrenzen begrenzt, die von der Beitragsbemessungsgrenze und dem jeweiligen Jahreswert abhängen.
Bei derselben Krankheit wird gesetzliches Krankengeld grundsätzlich für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Für Selbstständige ist deshalb wichtig, nicht nur den Beginn der Leistung zu prüfen, sondern auch einen Plan für sehr lange Krankheitsphasen zu haben.
Für die Zeit vor dem regulären Beginn des gesetzlichen Krankengelds kommen meist drei Wege infrage: eigene Rücklagen, ein GKV-Wahltarif mit früherem Leistungsbeginn oder eine private Krankentagegeldversicherung. Welche Lösung passt, hängt vor allem von laufenden Fixkosten, verfügbarer Liquidität und der gewünschten Karenzzeit ab.

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