Selbstständige Person sortiert mit einer Beraterin Steuerunterlagen und Versicherungsdokumente am Schreibtisch.

Krankentagegeld in der Steuererklärung: steuerfrei, eintragen oder absetzen?

Wenn Du krank bist, willst Du vermutlich nicht auch noch Steuerdeutsch entschlüsseln. Die gute Nachricht: Bei Krankentagegeld und Krankengeld lässt sich die Steuerfrage mit einer klaren Regel beantworten.

Entscheidend ist nicht der ähnliche Name, sondern die Herkunft der Leistung. Privates Krankentagegeld ist in der Regel steuerfrei und muss normalerweise nicht eingetragen werden. Gesetzliches Krankengeld aus der GKV ist ebenfalls steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts in der Steuererklärung angegeben werden.

TL;DR: Das Wichtigste in Kürze

  • Privates Krankentagegeld ist in der Regel steuerfrei und muss normalerweise nicht in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.
  • Gesetzliches Krankengeld aus der GKV ist ebenfalls steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts angegeben werden.
  • Wenn Du mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Krankengeld im Jahr erhalten hast, kann eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung entstehen.
  • Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung können grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben relevant sein.
  • Dieser Beitragsabzug bringt aber oft keinen großen zusätzlichen Steuervorteil, weil andere Versicherungsbeiträge die maßgeblichen Höchstbeträge häufig schon ausschöpfen.
  • Für Selbstständige und Freiberufler ist die Abgrenzung besonders wichtig: freiwillige GKV mit Krankengeldanspruch ist steuerlich etwas anderes als privates Krankentagegeld.

Kurzantwort: Muss Krankentagegeld in die Steuererklärung?

Privates Krankentagegeld gehört normalerweise nicht in die Einkommensteuererklärung. Anders ist es beim gesetzlichen Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung: Es ist zwar steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts angegeben werden.

Der häufigste Fehler ist die Verwechslung der Begriffe. Steuerlich zählt nicht, wie ähnlich die Zahlung klingt, sondern wer sie auszahlt: eine private Versicherung oder die gesetzliche Krankenkasse.

  • Privates Krankentagegeld: steuerfrei, in der Regel kein Progressionsvorbehalt, normalerweise keine Eintragung
  • Gesetzliches Krankengeld: steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt, daher Angabe in der Steuererklärung

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Vergleich: Privates Krankentagegeld vs. gesetzliches Krankengeld

PunktPrivates KrankentagegeldGesetzliches Krankengeld
Quelle der LeistungPrivate KrankentagegeldversicherungGesetzliche Krankenkasse
Typische EmpfängerPrivatversicherte, Zusatzversicherte, viele SelbstständigeGesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch
SteuerpflichtIn der Regel steuerfreiSteuerfrei
ProgressionsvorbehaltNormalerweise neinJa
Eintragung in der SteuererklärungNormalerweise neinJa
Typischer FormularbereichKeine Eintragung der LeistungBereich für Lohn- oder Einkommensersatzleistungen
Relevanz für SelbstständigeHäufig private AbsicherungRelevant bei freiwilliger GKV mit Krankengeldanspruch

Begriffe sauber trennen: privates Krankentagegeld vs. gesetzliches Krankengeld

Nicht Dein Status als Angestellter oder Selbstständiger entscheidet zuerst über die Steuerlogik, sondern die Quelle der Zahlung. Gerade Selbstständige verwechseln hier oft zwei unterschiedliche Systeme.

Privates Krankentagegeld

Privates Krankentagegeld ist eine Leistung aus einer privaten Versicherung. Es soll Einkommensausfälle bei Krankheit auffangen, besonders bei Selbstständigen oder bei individuell ergänztem Schutz.

Gesetzliches Krankengeld

Gesetzliches Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es kommt also aus der GKV und wird steuerlich als steuerfreie, aber progressionsrelevante Leistung behandelt.

Warum diese Trennung so wichtig ist

  • freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch
  • privat abgesichert über Krankentagegeld

Das Ergebnis sieht ähnlich aus – Geld bei Krankheit. Steuerlich ist es aber nicht dieselbe Sache.

Ist privates Krankentagegeld steuerpflichtig?

Nein, privates Krankentagegeld ist in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Es zählt typischerweise nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und unterliegt normalerweise auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Für Dich heißt das praktisch: Die Auszahlung aus der privaten Krankentagegeldversicherung erhöht in der Regel weder direkt Deine Einkommensteuer noch den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen.

Wo wird privates Krankentagegeld eingetragen?

Die kurze Antwort lautet: normalerweise gar nicht.

Weil privates Krankentagegeld in der Regel steuerfrei und nicht progressionsrelevant ist, wird die Leistung selbst üblicherweise nicht in der Einkommensteuererklärung eingetragen.

  • Leistung: das ausgezahlte private Krankentagegeld
  • Beitrag: die Beiträge, die Du für die Versicherung bezahlt hast

Die Leistung wird normalerweise nicht eingetragen. Die Beiträge können dagegen steuerlich gesondert relevant sein.

Gesetzliches Krankengeld: steuerfrei, aber nicht folgenlos

Gesetzliches Krankengeld aus der GKV ist zwar steuerfrei, aber nicht steuerlich neutral. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Was bedeutet Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?

Der Progressionsvorbehalt bedeutet: Eine steuerfreie Leistung wird nicht selbst besteuert, kann aber den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.

  • Arbeitslohn
  • Gewinne aus Selbstständigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung
  • andere steuerpflichtige Einnahmen

Dann kann gesetzliches Krankengeld dazu führen, dass auf diese übrigen Einkünfte ein höherer Steuersatz angewendet wird.

Muss gesetzliches Krankengeld in die Steuererklärung?

Ja. Gesetzliches Krankengeld muss in der Steuererklärung angegeben werden.

Der Grund ist nicht, dass die Leistung selbst besteuert wird. Der Grund ist, dass sie als Lohn- oder Einkommensersatzleistung für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.

Außerdem melden Krankenkassen gezahlte Entgeltersatzleistungen elektronisch an die Finanzverwaltung. Das heißt nicht, dass Du nichts prüfen musst – aber es erklärt, warum das Thema steuerlich sichtbar ist.

Wo wird gesetzliches Krankengeld eingetragen?

Gesetzliches Krankengeld wird in der Steuererklärung in der Logik der Lohn- oder Einkommensersatzleistungen erfasst. Je nach Steuerjahr, ELSTER-Version oder verwendeter Software können sich Bezeichnungen und Eingabemasken ändern.

  • Lohnersatzleistungen
  • Einkommensersatzleistungen
  • Entgeltersatzleistungen

Wichtig für die Praxis

Statt mit festen Zeilennummern zu arbeiten, orientierst Du Dich besser an der Funktion des Feldes. Das ist robuster, klarer und spart Dir Nerven, wenn Formulare aktualisiert wurden.

Nicht stur nach alten Screenshots gehen

Ein Blogpost von vor zwei Jahren kann Dir eine Zeile nennen, die heute schon anders heißt oder woanders sitzt. Such lieber nach dem Bereich für Ersatzleistungen und prüfe die aktuelle Bezeichnung in ELSTER oder Deiner Steuersoftware.

Wann kann Krankengeld zur Abgabepflicht führen?

Wenn Du im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie gesetzlichem Krankengeld bekommen hast, kann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entstehen.

Wichtig ist das kleine Wort kann. Diese Grenze ist ein häufiger Regelfall, aber kein Automatismus für jede Situation. Maßgeblich ist immer Deine gesamte steuerliche Lage im jeweiligen Jahr.

Beiträge zur Krankentagegeldversicherung absetzen

Viele werfen Leistung und Beitrag in einen Topf. Das solltest Du nicht tun.

Auch wenn privates Krankentagegeld selbst in der Regel nicht eingetragen wird, können die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steuerlich relevant sein. Sie kommen grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen beziehungsweise Sonderausgaben in Betracht.

Sind die Beiträge wirklich steuerlich wirksam?

Nicht unbedingt.

Beiträge zur Krankentagegeldversicherung können zwar grundsätzlich berücksichtigt werden. In vielen Fällen entsteht daraus aber kein oder nur ein geringer zusätzlicher Steuervorteil. Der Grund: Die maßgeblichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sind bei vielen Steuerpflichtigen bereits durch andere Versicherungen – vor allem Kranken- und Pflegeversicherung – weitgehend ausgeschöpft.

Wo werden die Beiträge eingetragen?

Die Beiträge zu einer privaten Krankentagegeldversicherung werden steuerlich nicht bei den Leistungen, sondern in der Logik der Vorsorgeaufwendungen eingeordnet. Praktisch relevant ist dafür meist die Anlage Vorsorgeaufwand.

Sonderfall Selbstständige und Freiberufler

Wenn Du selbstständig bist, ist dieses Thema besonders tückisch. Die Faustregel lautet: Entscheidend ist nicht, dass Du selbstständig bist, sondern woher die Leistung kommt.

  • Bist Du freiwillig in der GKV versichert und hast einen Krankengeldanspruch gewählt, dann ist die Leistung steuerfrei, aber progressionsrelevant und anzugeben.
  • Bekommst Du Geld aus einer privaten Krankentagegeldversicherung, ist diese Leistung in der Regel steuerfrei und normalerweise nicht einzutragen.

Praxisfälle für Selbstständige

Die folgenden Fälle zeigen die steuerliche Einordnung in typischen Situationen.

Fall 1: Freiwillige GKV mit Krankengeldanspruch

Du bist selbstständig, gesetzlich versichert und hast den Krankengeldanspruch gewählt. Im Krankheitsfall bekommst Du gesetzliches Krankengeld. Das ist steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts in die Steuererklärung.

Fall 2: Private Krankentagegeldversicherung

Du hast eine private Absicherung abgeschlossen und bekommst daraus Zahlungen. Dann handelt es sich in der Regel um privates Krankentagegeld. Diese Leistung ist normalerweise steuerfrei, nicht progressionsrelevant und wird meist nicht eingetragen.

Fall 3: Beiträge für die private Absicherung

Unabhängig von der Auszahlung können Deine Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung steuerlich als Vorsorgeaufwendungen relevant sein. Ob das unterm Strich wirklich Steuern spart, hängt aber davon ab, ob die relevanten Spielräume noch frei sind.

So prüfst Du Deinen Fall in 3 Schritten

Wenn Du gerade vor ELSTER sitzt und Dir denkst: Okay, aber was mache ich jetzt konkret? Dann geh diese drei Schritte durch:

  • Quelle der Zahlung prüfen: Kam das Geld von der gesetzlichen Krankenkasse oder aus einer privaten Versicherung?
  • Leistung und Beitrag trennen: Geht es um die ausgezahlte Leistung oder um die von Dir gezahlten Versicherungsbeiträge?
  • Dem richtigen Steuerbereich zuordnen: Gesetzliches Krankengeld in den Bereich für Lohn- oder Einkommensersatzleistungen, Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand, privates Krankentagegeld als Leistung normalerweise ohne Eintragung.

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Die folgenden Begriffe helfen bei der Einordnung.

Krankentagegeld

Eine private Versicherungsleistung, die Deinen Verdienstausfall bei Krankheit absichern soll.

Krankengeld

Eine gesetzliche Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Progressionsvorbehalt

Eine steuerfreie Leistung wird nicht direkt besteuert, kann aber den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.

Vorsorgeaufwendungen

Bestimmte Versicherungsbeiträge, die unter Voraussetzungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Anlage Vorsorgeaufwand

Die Formularlogik, in der bestimmte Versicherungsbeiträge steuerlich eingeordnet werden.

Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

Leistungen wie gesetzliches Krankengeld, die steuerfrei sein können, aber für den Progressionsvorbehalt relevant sind.

Häufige Fehler bei Krankentagegeld und Steuererklärung

Die meisten Fehler passieren nicht bei der Mathematik, sondern beim Verständnis. Nicht Zahlen sind das Problem, sondern Namen.

Fehler 1: Krankentagegeld und Krankengeld gleichsetzen

Das klingt harmlos, führt aber direkt zu falschen Einträgen oder unnötiger Unsicherheit. Die Herkunft der Leistung ist der Schlüssel.

Fehler 2: Privates Krankentagegeld vorsichtshalber eintragen

Mehr ist bei der Steuer nicht automatisch besser. Wenn eine Leistung normalerweise gar nicht einzutragen ist, bringt zur Sicherheit oft nur Verwirrung.

Fehler 3: Absetzbar mit steuersparend verwechseln

Beiträge können grundsätzlich relevant sein, ja. Aber wenn die steuerlichen Spielräume schon ausgeschöpft sind, bleibt der Zusatznutzen oft klein.

Fehler 4: Von alten Formularfeldern ausgehen

ELSTER-Masken und Steuerformulare ändern sich. Was früher passte, muss heute nicht mehr stimmen.

Kurz zusammengefasst

Private Leistung? Meist steuerfrei und ohne Eintragung. GKV-Leistung? Steuerfrei, aber für den Steuersatz relevant und deshalb anzugeben. Versicherungsbeiträge? Möglicherweise als Vorsorgeaufwendungen ansetzbar, aber oft mit begrenztem Zusatznutzen.

CTA: Mach Dir die Steuer leichter, nicht schwerer

Wenn Du selbstständig bist, brauchst Du keine Steuertexte, die sich wie Amtsflure anfühlen. Du brauchst Klarheit, Tempo und eine Lösung, die mit Deinem Alltag mitdenkt.

Wenn Du Deine Steuerprozesse einfacher aufsetzen willst, lohnt es sich, auf Tools und Abläufe zu setzen, die Selbstständige wirklich verstehen: verständliche Eingaben, klare Kategorien und weniger Sucherei im Formulardschungel.

Deine Erfahrung zählt

Hast Du schon einmal gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld verwechselt – oder war Dir unklar, was davon in die Steuererklärung gehört?

Fazit: Erst die Leistungsart klären, dann die Steuerlogik

Die wichtigste Regel ist einfach: Privates Krankentagegeld ist in der Regel steuerfrei und wird normalerweise nicht eingetragen. Gesetzliches Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts angegeben werden. Beiträge zur privaten Krankentagegeldversicherung können zwar grundsätzlich absetzbar sein, bringen aber oft nur einen begrenzten zusätzlichen Effekt. Wenn Du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese: Nicht der ähnliche Name entscheidet, sondern die Herkunft der Leistung.

Frequently Asked Questions

Ja, privates Krankentagegeld ist in der Regel steuerfrei. Es unterliegt normalerweise weder der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt. Deshalb muss die ausgezahlte Leistung meist nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.
Normalerweise nein. Privates Krankentagegeld wird in der Regel nicht als steuerlich relevante Leistung in der Einkommensteuererklärung erfasst. Verwechselt wird es häufig mit gesetzlichem Krankengeld, das wegen des Progressionsvorbehalts angegeben werden muss.
Nein, gesetzliches Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Leistung selbst wird nicht besteuert, kann aber den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen.
Gesetzliches Krankengeld wird in der Logik der Lohn- oder Einkommensersatzleistungen eingetragen. Welche Bezeichnung oder welches Feld in ELSTER erscheint, kann je nach Steuerjahr variieren. Verlässlicher als feste Zeilennummern ist deshalb die Orientierung an Rubriken zu Ersatzleistungen.
Das kann sein. Wer mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie gesetzlichem Krankengeld im Jahr erhält, kann zur Abgabe verpflichtet sein. Entscheidend ist aber immer die gesamte steuerliche Situation des Jahres.

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