Zwei GbR-Partner prüfen gemeinsam Finanzunterlagen mit einer Steuerberaterin; Thema Gewinnverteilung, Umsatzsteuer, Fristen und Verantwortung.

Typische steuerliche Fallstricke in der GbR: Gewinnverteilung, Umsatzsteuer, Haftung

TL;DR

  • Bei der GbR wird der Gewinn grundsätzlich den Gesellschaftern steuerlich zugerechnet; entscheidend ist der Gewinnanteil, nicht die tatsächliche Auszahlung.
  • Die GbR hat eigene steuerliche Pflichten auf Gesellschaftsebene, vor allem bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung und oft auch bei der Umsatzsteuer.
  • Ohne abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag erfolgt die Gewinnverteilung grundsätzlich nach Köpfen.
  • Typische Fehler entstehen bei der Verwechslung von Entnahme und Gewinnanteil, bei verspäteten Erklärungen sowie bei der falschen Einschätzung der Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmerregelung.
  • Persönliche Haftungsrisiken können bei Verbindlichkeiten der GbR bestehen. Deshalb sollten Gesellschafter Steuerprozesse nicht blind delegieren.
  • Ein kurzer Vorab-Check vor der Abgabe der Steuererklärungen spart oft Nerven, Nachzahlungen und Streit.

Typische steuerliche Fallstricke in der GbR entstehen vor allem dort, wo Gesellschafter Gesellschaftsrecht, Steuererklärung und Alltagspraxis vermischen: bei der Gewinnverteilung, der Umsatzsteuer und der Haftung. Steuerlich zählt meist der zugeordnete Gewinnanteil, nicht die Auszahlung; zugleich muss die GbR bestimmte Erklärungen selbst abgeben und kann umsatzsteuerlich Unternehmerin sein. Fehler bei Zuordnung, Fristen oder vertraglichen Regeln führen schnell zu Nachzahlungen, Rückfragen und Haftungsrisiken.

Die drei größten Steuerfallen in der GbR auf einen Blick

Die häufigsten steuerlichen Fehler in der GbR entstehen, wenn drei Ebenen nicht sauber getrennt werden: Wer versteuert den Gewinn, welche Pflichten hat die GbR selbst und wer trägt das Risiko bei Fehlern? Genau hier kippt es in der Praxis oft – leise, langsam, teuer.

Die Grundlogik ist wichtig: Die GbR wird einkommensteuerlich grundsätzlich nicht als eigenes Steuersubjekt besteuert. Besteuert werden die Gesellschafter mit ihrem jeweiligen Gewinnanteil. Gleichzeitig tritt die GbR für bestimmte steuerliche Erklärungen als Einheit auf, insbesondere bei der Feststellung der Gewinnanteile. Und wenn die GbR unternehmerisch tätig ist, kann sie umsatzsteuerlich selbst Unternehmerin sein. Das ergibt zusammen ein System mit mehreren Ebenen – und genau deshalb passieren so viele Missverständnisse.

  • Falsche Zuordnung von Gewinnanteilen
  • Versäumte oder falsch eingeschätzte Umsatzsteuerpflichten
  • Unklare Zuständigkeiten mit persönlichem Haftungsrisiko

Nicht komplizierte Sonderfälle sind meist das Problem. Es sind die Basics: nicht die Ausnahme, sondern der Alltag.

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So wird eine GbR steuerlich grundsätzlich behandelt

Wenn Du die GbR steuerlich verstehen willst, hilft ein einfaches Bild: Stell Dir die GbR wie einen Verteilerkasten vor. Der Gewinn bleibt steuerlich nicht in der Box, sondern wird an die Gesellschafter verteilt. Gleichzeitig braucht dieser Verteilerkasten aber eigene Formulare, eigene Ordnung und klare Leitungen.

Einkommensteuer: Besteuert werden grundsätzlich die Gesellschafter

Bei der Einkommensteuer ist die Grundregel klar: Maßgeblich ist der Gewinnanteil der einzelnen Gesellschafter. Nicht die GbR zahlt als eigenes Einkommensteuersubjekt die Einkommensteuer, sondern die Beteiligten versteuern ihren Anteil in der privaten Einkommensteuererklärung.

Feststellungserklärung: Die GbR muss trotzdem selbst erklären

Dass die Gesellschafter selbst versteuern, heißt aber nicht, dass die GbR steuerlich unsichtbar wäre. Für steuerliche Zwecke ist sie insbesondere bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung relevant. Dabei werden die Gewinnanteile erklärt, die später den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet werden. Erst die Feststellung auf Gesellschaftsebene, dann die Übernahme in die persönliche Steuererklärung.

Umsatzsteuer: Die GbR kann selbst Unternehmerin sein

Sobald die GbR unternehmerisch tätig ist, ist sie umsatzsteuerlich selbst Akteurin. Dann muss geprüft werden, ob sie Umsatzsteuer auf ihre Leistungen schuldet oder ob eine Ausnahme greift, etwa die Kleinunternehmerregelung.

Gewerbesteuer: nur bei gewerblicher Tätigkeit relevant

Nicht jede GbR ist automatisch gewerbesteuerpflichtig. Eine Gewerbesteuerpflicht kommt nur in Betracht, wenn die GbR gewerblich tätig ist. Dieser Punkt wird oft pauschal verwechselt – gerade bei Gründung oder Nebenprojekten. Deshalb lohnt sich die saubere Einordnung von Anfang an.

Gewinnanteil, Entnahme und Auszahlung: der häufigste Denkfehler

Viele Gesellschafter schauen zuerst aufs Konto. Das ist menschlich – aber steuerlich oft der falsche Startpunkt.

Für die Einkommensteuer ist bei der GbR grundsätzlich der zugeordnete Gewinnanteil entscheidend, nicht das Geld, das tatsächlich ausgezahlt wurde. Wenn Du 5.000 Euro aus der GbR entnommen hast, heißt das nicht automatisch, dass Dein steuerlich relevanter Gewinnanteil 5.000 Euro beträgt. Und wenn Du wenig oder gar nichts ausgezahlt bekommen hast, heißt das nicht automatisch, dass Du nichts versteuern musst.

Warum das so oft schiefläuft

Im Alltag verschwimmen drei Dinge schnell miteinander.

  • Gewinnanteil
  • Entnahme
  • Auszahlung

Das klingt ähnlich, ist aber nicht identisch. Genau diese Vermischung führt zu zwei klassischen Problemen: Erstens wird die persönliche Einkommensteuer falsch eingeschätzt. Zweitens entstehen Spannungen unter Gesellschaftern, weil sich die wirtschaftliche Realität unfair anfühlt, obwohl das steuerliche Ergebnis formal korrekt sein kann.

Was das praktisch für Dich bedeutet

Wenn Deine GbR Gewinne macht, solltest Du nie nur fragen: Wie viel habe ich bekommen? Die bessere Frage lautet: Welcher Gewinnanteil wurde mir steuerlich zugerechnet? Erst danach ergibt die Steuerplanung Sinn.

Mini-Merksatz

Auszahlung ist Geldfluss. Gewinnanteil ist Steuerlogik. Wenn Du beides verwechselst, planst Du mit der falschen Zahl.

Typische Fehler bei der steuerlichen Gewinnverteilung

Bei der Gewinnverteilung scheitert es selten am Rechnen. Meist scheitert es an Regeln, Routinen und Rücksprachen.

  • ein fehlender oder unklarer Gesellschaftsvertrag
  • abweichende tatsächliche Auszahlungen ohne passende steuerliche Zuordnung
  • Brüche zwischen interner Buchhaltung, Feststellungserklärung und persönlicher Steuererklärung

Gerade kleine GbRs arbeiten oft sehr pragmatisch: Wir machen das erstmal fair nach Gefühl. Das kann im Alltag funktionieren – steuerlich aber nur, wenn Vertrag, Dokumentation und Erklärung zusammenpassen.

Fehlender oder unklarer Gesellschaftsvertrag

Ohne abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag erfolgt die Gewinnverteilung in der GbR grundsätzlich nach Köpfen zu gleichen Teilen.

Das wird dann zum Problem, wenn Ihr faktisch etwas anderes lebt. Vielleicht arbeitet eine Person deutlich mehr mit. Vielleicht bringt jemand mehr Kunden ein. Vielleicht entnimmt ein Gesellschafter regelmäßig mehr Geld. Wenn diese Abweichung nicht sauber geregelt ist, kann steuerlich trotzdem die Standardlogik greifen.

Typische Praxisfalle

Ihr sagt intern: Wir teilen nicht fifty-fifty, das machen wir später fair. Das Problem: Später fair ist kein steuerlich belastbares Konzept.

Abweichende Auszahlungen werden mit der steuerlichen Zuordnung verwechselt

Ein Gesellschafter entnimmt mehr, der andere weniger. Klingt erstmal nach ungleicher Gewinnverteilung – muss es aber nicht sein.

Denn Auszahlungen und Entnahmen beschreiben zunächst nur den Geldfluss. Für die Besteuerung bleibt trotzdem der zugeordnete Gewinnanteil maßgeblich. Wird das nicht getrennt dokumentiert, entstehen schnell falsche Erwartungen: Der eine glaubt, er müsse mehr versteuern, weil er mehr entnommen hat. Der andere glaubt, er sei steuerlich entlastet, weil er weniger ausgezahlt bekam. Beides kann danebenliegen.

Fehler in Feststellungserklärung und Zuordnungen

Selbst wenn Ihr intern wisst, wie Ihr den Gewinn verteilen wollt, passiert der Fehler oft erst beim Formalen. Die Feststellungserklärung muss die Gewinnanteile konsistent abbilden. Und die Gesellschafter müssen diese Daten anschließend richtig in ihre persönlichen Steuererklärungen übernehmen.

Wenn Buchhaltung, interne Absprachen und Steuerformulare nicht dieselbe Sprache sprechen, fragt das Finanzamt nach. Und zwar zu Recht.

Umsatzsteuer in der GbR: wo die Praxis besonders fehleranfällig ist

Bei der Umsatzsteuer ist die GbR nicht bloß Begleiterin, sondern kann selbst Unternehmerin sein. Genau deshalb sind Fehler hier oft schneller spürbar: falsche Rechnungen, versäumte Voranmeldungen, Nachzahlungen, Mahnungen.

Falsche Einschätzung der Umsatzsteuerpflicht

Ein typischer Fehler lautet: Wir sind noch klein, also ist Umsatzsteuer erstmal kein Thema. Das klingt beruhigend, ist aber gefährlich.

Entscheidend ist nicht, ob sich die GbR klein anfühlt, sondern ob sie unternehmerisch tätig ist und ob eine Ausnahme greift. Dazu kann die Kleinunternehmerregelung gehören. Wird das zu spät geprüft, entstehen oft Fehler bei Rechnungen und in der laufenden Buchhaltung. Die Folge: spätere Korrekturen, Zeitverlust und nicht selten Nachzahlungen.

Wichtig: Details und aktuelle Grenzwerte zur Kleinunternehmerregelung solltest Du immer anhand aktueller Primärquellen oder mit steuerlicher Beratung prüfen.

Voranmeldungen, Fristen und laufende Prozesse werden unterschätzt

Viele Umsatzsteuerprobleme sind keine Wissensprobleme, sondern Prozessprobleme.

Belege kommen zu spät. Zuständigkeiten sind unklar. Niemand fühlt sich wirklich verantwortlich. Voranmeldungen werden geschoben, bis es eng wird. Genau daraus entstehen häufig Zuschläge, Zinsen und Mahngebühren.

Das Bittere daran: Diese Fehler wären oft vermeidbar. Nicht mit mehr Theorie, sondern mit einem einfachen System.

Was in kleinen GbRs besonders oft fehlt

Kleine GbRs haben oft:

  • keine feste Buchhaltungsroutine
  • keine klare Fristenverantwortung
  • keinen gemeinsamen Steuer-Check vor Abgabe

Und genau dadurch wird aus einer kleinen Nachlässigkeit schnell ein größeres Problem.

Private und betriebliche Vorgänge werden nicht sauber getrennt

Wenn private und geschäftliche Zahlungen in einer GbR vermischt werden, wird die Buchhaltung unklar. Die fehlende Trennung privater und geschäftlicher Transaktionen wird in der Praxis als häufiger Fehler beschrieben.

Das betrifft nicht nur Ordnungsliebe. Es betrifft die Substanz Deiner Zahlen. Wenn Belege, Zahlungen und Zwecke nicht sauber getrennt sind, wird es schwerer, den Gewinn korrekt zu ermitteln, die Umsatzsteuer sauber zu behandeln und Rückfragen bei Prüfungen nachvollziehbar zu beantworten. Kurz gesagt: Vermischung macht alles zäher. Trennung macht alles klarer.

Haftung für Steuerschulden der GbR: was Gesellschafter wissen sollten

Steuerfehler sind nicht nur Papierkram. Sie können echte Folgen für alle Beteiligten haben.

Grundsätzlich können bei der GbR persönliche Haftungsrisiken für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen. Diesen Punkt solltest Du ernst nehmen – aber ohne Panik und ohne falsche Pauschalen. Die sichere Aussage ist: Gesellschafter können grundsätzlich persönlich betroffen sein; konkrete Haftungsszenarien im Einzelfall hängen jedoch von der jeweiligen Konstellation ab.

Wie Steuerfehler eines Gesellschafters alle treffen können

In vielen GbRs macht eine Person den ganzen Papierkram. Das ist bequem, aber riskant. Wenn nur ein Mitgesellschafter Buchhaltung, Steuerkommunikation und Fristen im Blick hat, heißt das nicht, dass die anderen entspannt zurücklehnen sollten.

Denn Fehler auf Gesellschaftsebene können Folgen für alle Beteiligten haben. Deshalb braucht Ihr keine Misstrauenskultur, aber eine Mindesttransparenz:

  • Wer kümmert sich um welche Frist?
  • Wer prüft die Angaben vor Abgabe?
  • Wer sieht Bescheide, Rückfragen und offene Punkte?

Nicht blind vertrauen. Nicht alles doppelt machen. Sondern klar verteilen und gemeinsam absichern.

Formale Fehler in Steuererklärung und ELSTER vermeiden

Viele GbR-Probleme entstehen nicht aus der Rechtslage, sondern aus Brüchen zwischen Unterlagen, Feststellungserklärung und den persönlichen Angaben der Gesellschafter.

Deshalb lohnt sich vor dem Absenden ein einfacher Plausibilitätscheck. Keine Raketenwissenschaft, keine Steuerakrobatik – eher ein letzter Rundgang durch die Werkstatt, bevor Du das Tor schließt.

Diese Plausibilitätschecks sollten vor der Abgabe sitzen

Checkliste: Typische GbR-Steuerfehler vor Abgabe prüfen

PrüffrageJa/Nein
Ist im Gesellschaftsvertrag klar geregelt, wie der Gewinn verteilt wird?☐ / ☐
Wenn Ihr faktisch anders verteilt als nach Köpfen: Ist das sauber dokumentiert und vertraglich abgedeckt?☐ / ☐
Stimmen interne Aufzeichnungen, Buchhaltung und Feststellungserklärung überein?☐ / ☐
Übernehmen alle Gesellschafter ihren Gewinnanteil konsistent in die persönliche Steuererklärung?☐ / ☐
Ist geklärt, ob die GbR umsatzsteuerlich Unternehmerin ist?☐ / ☐
Wurde geprüft, ob eine Ausnahme wie die Kleinunternehmerregelung relevant sein könnte?☐ / ☐
Sind Voranmeldungen, Steuererklärungen und sonstige Fristen vollständig im Blick?☐ / ☐
Sind private und betriebliche Zahlungen sauber getrennt?☐ / ☐
Ist intern klar, wer Buchhaltung, Fristen und Freigaben verantwortet?☐ / ☐
Haben alle Gesellschafter Einsicht in wichtige Steuerunterlagen und Bescheide?☐ / ☐

Wenn Du bei mehreren Punkten zögerst, ist das kein Drama. Aber es ist ein Signal. Dann solltest Du vor Abgabe lieber einmal sauber nachziehen als später hektisch korrigieren.

Praxisbeispiel: So kippt eine scheinbar faire Gewinnverteilung steuerlich

Nehmen wir zwei Gesellschafter, Anna und Ben. Beide betreiben gemeinsam eine GbR. Anna arbeitet deutlich mehr operativ mit und entnimmt im Jahr auch mehr Geld. Ben lässt einen größeren Teil in der Gesellschaft.

Am Jahresende glauben beide: Anna hat mehr bekommen, also muss sie auch mehr versteuern. Genau hier liegt der Denkfehler.

Wenn im Gesellschaftsvertrag keine klare abweichende Gewinnverteilung geregelt ist, erfolgt die Gewinnverteilung grundsätzlich nach Köpfen. Das heißt: Steuerlich kann trotzdem eine hälftige Zurechnung des Gewinns relevant sein – selbst wenn die tatsächlichen Auszahlungen ungleich waren.

Dann passiert oft Folgendes:

  • Intern fühlt sich die Verteilung irgendwie fair an.
  • Steuerlich wird aber keine saubere Grundlage für diese Fairness geschaffen.
  • In der Feststellungserklärung und den persönlichen Steuererklärungen entstehen Widersprüche.
  • Spätestens bei Rückfragen wird klar: Auszahlung war nicht gleich Gewinnanteil.

Das Beispiel zeigt gut, warum man Geldfluss und Steuerlogik trennen muss. Sonst wirkt etwas fair, ist aber steuerlich unsauber.

Begriffe, die Du wirklich auseinanderhalten solltest

GbR

Die GbR ist eine Personengesellschaft. Steuerlich sind bei der Einkommensteuer grundsätzlich die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil maßgeblich, während die GbR für bestimmte Erklärungen selbst auftritt.

Gewinnanteil

Der Gewinnanteil ist der steuerlich zugeordnete Anteil am Gewinn der GbR. Er ist nicht automatisch identisch mit dem Betrag, den Du ausgezahlt bekommst.

Entnahme oder Auszahlung

Eine Entnahme oder Auszahlung beschreibt den Geldfluss an einen Gesellschafter. Für sich allein sagt sie noch nichts darüber aus, wie der Gewinn steuerlich zuzurechnen ist.

Gesonderte und einheitliche Feststellung

Das ist das Verfahren, in dem die GbR die verteilten Gewinnanteile erklärt. Diese Feststellung bildet die Grundlage für die persönliche Steuererklärung der Gesellschafter.

Umsatzsteuerpflicht der GbR

Ist die GbR unternehmerisch tätig, kann sie umsatzsteuerlich selbst Unternehmerin sein. Dann muss geprüft werden, ob auf ihre Leistungen Umsatzsteuer anfällt oder ob eine Ausnahme greift.

Persönliches Haftungsrisiko

Gesellschafter können bei Verbindlichkeiten der GbR persönlich betroffen sein. Wie weit das im Einzelfall reicht, hängt von der konkreten Situation ab – deshalb sollten pauschale Aussagen vermieden werden.

Wann die GbR besser steuerlich beraten werden sollte

Ein Ratgeber wie dieser hilft Dir dabei, typische Denkfehler zu erkennen. Er ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Spätestens dann, wenn einer dieser Punkte zutrifft, lohnt sich professionelle Unterstützung:

  • Eure Gewinnverteilung ist intern anders als im Vertrag geregelt.
  • Es gibt Unklarheiten bei der Umsatzsteuer oder Rechnungsstellung.
  • Die GbR könnte gewerblich einzuordnen sein.
  • Fristen wurden bereits versäumt.
  • Zwischen den Gesellschaftern gibt es Streit über Gewinn, Entnahmen oder Zuständigkeiten.
  • Ihr seid unsicher, ob frühere Erklärungen korrekt waren.

Gerade an dieser Stelle gilt: früh klären ist billiger als spät reparieren.

Nächster Schritt

Wenn Du bei Deiner GbR gerade unsicher bist, geh nicht direkt in den Panikmodus. Geh zuerst strukturiert vor: Vertrag prüfen, Gewinnverteilung klären, Umsatzsteuerstatus checken, Fristen sichern.

Wenn Du dabei merkst, dass Ihr an mehreren Stellen nur mit Annahmen arbeitet, hol Dir rechtzeitig steuerlichen Rat. Ein guter Check vor der Abgabe kostet meist weniger Energie als eine Korrekturrunde mit Finanzamt und Mitgesellschaftern.

Deine Erfahrung zählt

Welche Steuerfrage in Deiner GbR war bisher am nervigsten: Gewinnverteilung, Umsatzsteuer oder das ganze Thema Zuständigkeiten?

Fazit: Die größten GbR-Steuerfehler sind oft die stillen, nicht die spektakulären

Die meisten steuerlichen Fallstricke in der GbR entstehen nicht, weil das Steuerrecht immer kompliziert wäre. Sie entstehen, weil im Alltag Dinge vermischt werden: Gewinnanteil und Auszahlung. Gesellschaftsebene und Gesellschafterebene. Verantwortung und Vertrauen. Wenn Du nur drei Dinge mitnimmst, dann diese: Versteuert wird grundsätzlich der Gewinnanteil, nicht die Auszahlung. Die GbR hat eigene steuerliche Pflichten, vor allem bei Feststellung und oft bei der Umsatzsteuer. Klare Verträge, klare Prozesse und ein kurzer Vorab-Check verhindern viele Standardfehler. Wenn Du diese Grundlogik verstanden hast, ist schon viel gewonnen. Nicht perfekt, aber vorbereitet. Nicht sorglos, aber sicherer. Und genau darum geht es.

Frequently Asked Questions

Die Einkommensteuer fällt grundsätzlich bei den Gesellschaftern an, nicht bei der GbR als eigenständigem Einkommensteuersubjekt. Maßgeblich ist der jeweils zugeordnete Gewinnanteil, der in die persönliche Steuererklärung übernommen wird.
Der Gewinnanteil ist die steuerlich relevante Zuordnung des Gewinns. Die Auszahlung oder Entnahme beschreibt dagegen nur den tatsächlichen Geldfluss. Beides kann auseinanderfallen – und genau das wird oft verwechselt.
Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Gewinnverteilung grundsätzlich nach Köpfen. Wenn Ihr faktisch etwas anderes lebt, das aber nicht sauber geregelt ist, entstehen leicht Streit und fehlerhafte Erklärungen.
Nicht automatisch. Aber eine unternehmerisch tätige GbR kann umsatzsteuerlich selbst Unternehmerin sein. Deshalb muss geprüft werden, ob Umsatzsteuer anfällt oder ob eine Ausnahme wie die Kleinunternehmerregelung relevant ist.
Persönliche Haftungsrisiken können bestehen. Deshalb sollten Steuerfehler nicht als reines Technikthema behandelt werden. Wie weit eine Haftung im Einzelfall reicht, muss aber konkret geprüft werden.

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