Illustration eines Quereinsteigers im Gespräch mit einer Beraterin am Schreibtisch zu Wegen in die Selbstständigkeit ohne Ausbildung in Deutschland

Ohne Ausbildung selbstständig machen: Was in Deutschland möglich ist – und was nicht

Du willst loslegen, aber Dir fehlt ein formaler Abschluss? Die gute Nachricht: In Deutschland ist Selbstständigkeit ohne Ausbildung in vielen Fällen möglich – aber nicht überall und nicht automatisch.

Zusammenfassung

  • In Deutschland kannst Du Dich in vielen Bereichen auch ohne formale Ausbildung selbstständig machen, weil grundsätzlich Gewerbefreiheit gilt. Ausnahmen gelten aber für erlaubnispflichtige und regulierte Tätigkeiten.
  • Entscheidend ist nicht zuerst Deine fehlende Ausbildung, sondern die rechtliche Kategorie Deiner Tätigkeit: freier Beruf oder Gewerbe, dann erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig und im Handwerk zulassungsfrei oder zulassungspflichtig.
  • Für viele gewerbliche Tätigkeiten reicht die Gewerbeanmeldung. Bei freien Berufen läuft die Erfassung grundsätzlich direkt über das Finanzamt, nicht über das Gewerbeamt.
  • Im Handwerk ist „ohne Ausbildung“ zu pauschal. Treffender ist oft die Frage: Geht es ohne Meisterbrief? Bei zulassungspflichtigen Handwerken gelten grundsätzlich strengere Regeln.
  • Erlaubnisfrei und zulassungsfrei sind nicht dasselbe. Das eine stammt aus dem Gewerberecht, das andere aus dem Handwerksrecht.
  • Der sicherste Start ist: Tätigkeit genau beschreiben, Einordnung prüfen, zuständige Stelle kontaktieren, dann korrekt anmelden oder erfassen lassen.

Sich ohne Ausbildung selbstständig zu machen ist in Deutschland in vielen Fällen grundsätzlich möglich, aber eben nicht pauschal in jedem Beruf. Entscheidend ist, ob Deine geplante Tätigkeit ein freier Beruf, ein normales Gewerbe, ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder ein Handwerk ist. Während für viele Gewerbe eine einfache Anmeldung genügt, gelten für zulassungspflichtige Handwerke und andere regulierte Tätigkeiten besondere Anforderungen wie Meisterbrief, Erlaubnis oder eine anerkannte Ausnahme.

Das Wichtigste zuerst: Wann Du Dich ohne Ausbildung selbstständig machen kannst

Ja, in Deutschland kannst Du Dich in vielen Bereichen auch ohne formale Ausbildung selbstständig machen. Der Knackpunkt ist aber nicht die nackte Frage „Habe ich eine Ausbildung?“, sondern: Wie ist meine Tätigkeit rechtlich eingeordnet?

Genau hier scheitern viele nicht an Mut, sondern an Missverständnissen. Denn Selbstständigkeit ist kein einziger Weg, sondern eher wie ein Bahnhof mit mehreren Gleisen: Auf dem einen Gleis fährst Du als Freiberufler direkt Richtung Finanzamt, auf dem anderen meldest Du ein Gewerbe an, und auf einem dritten brauchst Du vor dem Start zusätzliche Voraussetzungen.

Wichtig ist also nicht nur, dass Du gründen willst, sondern was genau Du tun willst. In vielen Fällen geht es direkt. In anderen Fällen brauchst Du vor dem Start zusätzliche Voraussetzungen – etwa eine Erlaubnis oder im Handwerk einen Meisterbrief beziehungsweise einen anerkannten Sonderweg.

Die Entscheidungslogik: So ordnest Du Deine Tätigkeit richtig ein

Die praktisch wichtigste Frage lautet nicht: „Brauche ich eine Ausbildung?“ Die wichtigere Frage ist: „Was ist meine Tätigkeit rechtlich?“

  • Ist es ein freier Beruf oder ein Gewerbe?
  • Falls Gewerbe: Reicht die normale Anmeldung oder ist eine besondere Erlaubnis nötig?
  • Falls handwerksnah: Handelt es sich um ein zulassungsfreies Handwerk, ein handwerksähnliches Gewerbe oder ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Wenn Du diese Reihenfolge einhältst, sparst Du Dir falsche Anmeldungen, unnötige Schleifen und im schlimmsten Fall echten Ärger. Nicht schnell und schief, sondern klar und korrekt – das ist hier der bessere Start.

Vergleich: Welche Kategorie trifft auf Deine Tätigkeit zu?

TätigkeitskategorieTypische MerkmaleGewerbeanmeldung nötig?Besondere Erlaubnis / Eintragung?Typische Beispiele*
Freier BerufPersönliche, eigenverantwortliche fachliche Leistung; rechtlich kein GewerbeNein, grundsätzlich nichtSteuerliche Erfassung beim Finanzamtz. B. bestimmte beratende oder kreative Tätigkeiten
Normales erlaubnisfreies GewerbeGewerbliche Tätigkeit ohne besondere behördliche ErlaubnisJa, in der RegelMeist keine zusätzliche Erlaubnisz. B. Handel, einfache Dienstleistungen, Online-Verkauf
Erlaubnispflichtiges GewerbeGewerbe mit zusätzlichen gesetzlichen AnforderungenJaJa, vor Aufnahme der Tätigkeitz. B. regulierte Branchen
Zulassungsfreies Handwerk (B1)Handwerklich eingeordnete Tätigkeit ohne MeisterpflichtJe nach Verfahren gewerblich eingebunden, aber handwerksrechtlich relevantHandwerksrechtliche Einordnung, häufig Kammerbezugz. B. bestimmte Handwerke aus Anlage B1
Handwerksähnliches Gewerbe (B2)Handwerksnahe Tätigkeit, aber nicht Handwerksrolle wie Anlage AJaKeine Eintragung in die Handwerksrollez. B. bestimmte handwerksähnliche Tätigkeiten
Zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A)Handwerk mit strengen ZugangsvoraussetzungenNicht allein ausreichendMeisterbrief oder anerkannter Sonderweg erforderlichz. B. Anlage-A-Handwerke

Die Beispiele dienen nur zur Orientierung und sind keine vollständige oder amtliche Liste.

4-Schritte-Checkliste für Deinen Start

  • Beschreibe Deine Tätigkeit so konkret wie möglich.
  • Prüfe die richtige Kategorie.
  • Sprich mit der zuständigen Stelle – je nach Fall Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer.
  • Melde korrekt an oder lass Dich korrekt erfassen.

Freier Beruf oder Gewerbe?

Ob Du als Freiberufler startest oder ein Gewerbe anmeldest, ist die erste große Abzweigung. Und diese Abzweigung ist wichtiger als viele Gründer am Anfang denken.

Freie Berufe sind rechtlich keine Gewerbebetriebe und brauchen deshalb grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung. Wer dagegen gewerblich tätig wird, muss sein Gewerbe typischerweise beim Gewerbeamt anmelden und zusätzlich prüfen, ob noch Sonderregeln gelten.

Was freie Berufe im Kern ausmacht

Freie Berufe beruhen typischerweise auf persönlicher, eigenverantwortlicher fachlicher Leistung. Für Dich heißt das vor allem: Nicht jede Tätigkeit mit Wissen, Beratung oder Kreativität ist automatisch freiberuflich.

Genau deshalb solltest Du bei Unsicherheit nicht vorschnell ein Etikett auf Deine Idee kleben. „Ich mache ja nur Beratung“ klingt einfach, kann rechtlich aber zu kurz greifen. Beschreibe lieber konkret, was Du wirklich anbietest. Das ist oft klüger als jedes Bauchgefühl.

Warum die Abgrenzung oft schwierig ist

Die Grenze zwischen freiem Beruf und Gewerbe ist in der Praxis nicht immer glasklar. Gerade bei modernen Tätigkeiten wie Online-Services, Content-Arbeit oder Mischmodellen kann die Einordnung schwierig sein. Deshalb ist es sinnvoll, die konkrete Tätigkeit mit Finanzamt oder zuständiger IHK abzugleichen, statt auf Forenwissen zu vertrauen.

Wann aus Deiner Idee ein Gewerbe wird

Wenn Deine Tätigkeit kein freier Beruf ist, landest Du in vielen Fällen im Gewerbe. Dann gilt grundsätzlich: Für die meisten Gewerbe reicht die Anzeige beim Gewerbeamt.

Das klingt erstmal angenehm einfach – und oft ist es das auch. Aber einfach heißt nicht gedankenlos. Denn manche Branchen sind erlaubnispflichtig oder unterliegen zusätzlichen Regeln. Die Gewerbeanmeldung ist also oft der Startschlüssel, aber nicht immer der ganze Schlüsselbund.

Erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig?

Mit erlaubnisfrei ist im Gründungskontext meist gemeint, dass Du keine besondere gewerberechtliche Erlaubnis brauchst und die Anzeige beim Gewerbeamt genügt. Das betrifft viele normale gewerbliche Tätigkeiten.

Daneben gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe. Hier reicht die bloße Anmeldung nicht aus. Du musst vor dem Start zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Diese Begriffe solltest Du nicht mit dem Handwerksrecht vermischen. Erlaubnisfrei ist nicht automatisch zulassungsfrei. Das klingt ähnlich, ist aber rechtlich nicht dasselbe.

Beispiele für erlaubnisfreie Gewerbe ohne formale Ausbildung

  • einfacher Online-Handel
  • bestimmte Vermittlungs- oder Servicedienstleistungen
  • einfache Büro- und Assistenzdienste
  • nicht regulierte Dienstleistungsangebote
  • bestimmte Verkaufs- und E-Commerce-Modelle

Diese Beispiele sollen Dir nur ein Gefühl geben. Sie sind keine vollständige Liste und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Denn manchmal entscheidet schon ein kleines Detail in der Tätigkeitsbeschreibung darüber, ob etwas frei, erlaubnispflichtig oder handwerksrechtlich relevant wird.

Wann eine besondere Erlaubnis nötig ist

Sobald Deine Tätigkeit zu den erlaubnispflichtigen Gewerben gehört, reicht die Gewerbeanmeldung allein nicht mehr aus. Dann musst Du vor Aufnahme der Tätigkeit die zusätzlichen Vorgaben der zuständigen Behörde erfüllen.

Das ist keine Schikane, sondern eine Schutzlinie des Gesetzes. Manche Branchen werden stärker reguliert, weil dort besondere Risiken, Schutzinteressen oder Qualitätsanforderungen bestehen. Für Dich heißt das vor allem: Geh hier nicht nach dem Motto „Wird schon passen“ vor. Erst prüfen, dann gründen.

Selbstständig im Handwerk ohne Ausbildung: Was wirklich gilt

Im Handwerk ist die Aussage „ohne Ausbildung selbstständig machen“ nur eingeschränkt richtig. Rechtlich entscheidend ist nicht nur die Ausbildung, sondern vor allem, ob das Handwerk zulassungspflichtig oder zulassungsfrei ist.

Deshalb ist hier oft die bessere Frage: Kann ich mich ohne Meisterbrief selbstständig machen? Denn genau daran hängt in vielen Fällen der Zugang.

Zulassungspflichtige Handwerke: Anlage A

Bei zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A reicht eine einfache Gewerbeanmeldung grundsätzlich nicht aus. Hier ist typischerweise ein Meisterbrief oder ein anerkannter Sonderweg wie Ausübungsberechtigung oder Ausnahme relevant.

Wer in diesem Bereich ohne Eintragung oder Berechtigung startet, bewegt sich nicht in einer lockeren Grauzone. Das kann rechtliche Probleme nach sich ziehen. Gerade wenn Deine Tätigkeit handwerklich klingt, aber vielleicht auch Beratung, Montage oder Service enthält, lohnt sich die genaue Prüfung mit der Handwerkskammer.

Was das praktisch für Dich bedeutet

Wenn Du in einem Anlage-A-Handwerk starten willst, solltest Du nicht zuerst fragen: „Kann ich das irgendwie anmelden?“ Besser ist die Frage: „Welche Voraussetzung verlangt meine konkrete Tätigkeit?“ Das spart Dir Zeit, Geld und Frust.

Zulassungsfreie Handwerke: Anlage B1

Zulassungsfreie Handwerke aus Anlage B1 können grundsätzlich ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden. Das ist für viele Quereinsteiger die wichtigste gute Nachricht im Handwerksbereich.

Trotzdem sind diese Tätigkeiten nicht einfach nur „normale freie Gewerbe“. Sie bleiben handwerksrechtlich eingeordnet und sind häufig mit der Handwerkskammer verknüpft. Anders gesagt: ohne Meister heißt nicht ohne Rahmen.

Warum B1 oft missverstanden wird

Viele lesen „zulassungsfrei“ und denken sofort „komplett frei“. Genau das ist zu kurz gedacht. Zulassungsfrei bedeutet vor allem, dass der Meisterbrief grundsätzlich nicht Voraussetzung ist – nicht, dass jede organisatorische oder handwerksrechtliche Frage automatisch erledigt wäre.

Handwerksähnliche Gewerbe: Anlage B2

Handwerksähnliche Gewerbe aus Anlage B2 werden typischerweise direkt als Gewerbe angemeldet und brauchen keine Eintragung in die Handwerksrolle.

Für Gründer ist das oft die verständlichere Route im handwerksnahen Bereich. Trotzdem gilt auch hier: Die Tätigkeitsbeschreibung muss sauber sein. Wenn Deine Arbeit in der Praxis doch in einen zulassungspflichtigen Bereich hineinragt, kann aus einer vermeintlich simplen Anmeldung schnell ein Problem werden.

Sonderwege ohne Meister: Altgesellenregelung und Ausübungsberechtigung

Auch ohne Meistertitel gibt es im Handwerk Sonderwege, etwa über Altgesellenregelung oder Ausübungsberechtigung. Diese Wege sind aber keine Abkürzung für jeden Quereinsteiger, sondern Ausnahmen für bestimmte Fälle.

Deshalb lohnt sich hier keine wilde Google-Recherche, sondern ein direktes Gespräch mit der zuständigen Handwerkskammer. Das bringt schneller Klarheit als zehn halbgare Listen.

Welche Tätigkeiten ohne Ausbildung oft möglich sind

Oft möglich sind Selbstständigkeiten in Bereichen, die nicht stark reguliert sind. Dazu gehören häufig einfache Dienstleistungen, Handelsmodelle, Online-Geschäftsmodelle oder – je nach Einordnung – bestimmte zulassungsfreie oder handwerksähnliche Tätigkeiten.

Das heißt nicht, dass alles leicht ist. Aber es heißt: Es gibt mehr Wege, als viele denken. Nicht nur klassische Berufe zählen, auch praktische, digitale und serviceorientierte Geschäftsmodelle können ein sauberer Einstieg sein.

Typische Felder zur Orientierung

  • Online-Handel und Reselling
  • einfache Dienstleistungen rund um Büro, Support oder Organisation
  • kreative oder digitale Dienstleistungen, sofern sie nicht in regulierte Bereiche fallen
  • bestimmte handwerksnahe Tätigkeiten aus Anlage B1 oder B2
  • kleinere Serviceangebote mit klar abgegrenztem Leistungsbild

Auch hier gilt: Diese Felder sind Beispiele, keine amtliche Freigabeliste. Entscheidend ist immer, was Du konkret anbietest.

Ein kleines Realitäts-Update

Nicht jede gute Geschäftsidee ist sofort eine rechtlich saubere Tätigkeit. Aber fast jede gute Geschäftsidee lässt sich präziser formulieren. Und genau darin liegt oft der Unterschied zwischen Stolperstart und stabilem Start.

Grenzen und rote Flaggen

Die größte Gefahr ist oft nicht die fehlende Ausbildung, sondern die falsche Einordnung Deiner Tätigkeit. Wenn Du an der falschen Stelle anmeldest oder Deine Leistung zu ungenau beschreibst, kann das später zu Rückfragen, Verzögerungen oder rechtlichen Problemen führen.

Besonders kritisch sind

  • falsche oder zu vage Tätigkeitsbeschreibung bei der Anmeldung
  • Übersehen einer besonderen Erlaubnispflicht
  • Verwechslung von erlaubnisfrei und zulassungsfrei
  • unerlaubte Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • blindes Vertrauen auf Beispiele aus Blogs oder Foren

Weitere Risiken, die Du im Blick haben solltest

Daneben gibt es noch wirtschaftliche und organisatorische Risiken, etwa Fragen zu Versicherungen, Verträgen oder Scheinselbstständigkeit. Diese Themen sind wichtig, aber immer stark vom Einzelfall abhängig. Sie sollten deshalb als Warnsignal verstanden werden – nicht als pauschale Rechtsaussage.

Kurz gesagt: Nicht alles, was machbar wirkt, ist automatisch sauber. Und nicht alles, was kompliziert klingt, ist am Ende wirklich kompliziert. Prüfen schlägt Panik.

So startest Du korrekt: Anmeldung, Kammer, Steuern

Wenn Deine Tätigkeit grundsätzlich zulässig ist, ist der saubere Start oft einfacher, als er anfangs wirkt. Der beste Weg ist:

  • Tätigkeit konkret beschreiben
  • rechtliche Einordnung prüfen
  • je nach Fall Gewerbe anmelden oder als freier Beruf steuerlich erfassen lassen
  • anschließend Kammer, Steuern, Organisation und Risiken prüfen

Schritt 1: Tätigkeit präzise beschreiben

Bevor Du irgendetwas anmeldest, formuliere Deine Tätigkeit so konkret wie möglich. Genau an dieser Beschreibung hängt oft die spätere Zuordnung.

„Dienstleistungen“ ist zu ungenau. „Online-Verkauf von Zubehör“ oder „Büroservice für Solo-Selbstständige“ ist viel klarer. Je klarer Deine Beschreibung, desto klarer oft auch die Einordnung.

Was in eine gute Tätigkeitsbeschreibung gehört

  • Was bietest Du an?
  • Für wen?
  • Wie wird die Leistung erbracht?
  • Ist es eher Beratung, Verkauf, Ausführung, Vermittlung oder Herstellung?

Warum das so wichtig ist

Weil kleine Formulierungen große Folgen haben können. Ein anderes Wort, ein anderer Schwerpunkt – und schon kann aus einem einfachen Gewerbe ein handwerksrechtlich sensibler Bereich werden.

Schritt 2: Zuständigkeit prüfen

Nach der Beschreibung kommt die Zuständigkeitsprüfung. Je nach Tätigkeit sind vor allem diese Stellen relevant:

  • Gewerbeamt
  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer

Gerade bei Mischformen oder handwerksnahen Angeboten solltest Du nicht raten, sondern nachfragen. Das spart Dir später unnötige Korrekturen.

Schritt 3: Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Erfassung

Ist Deine Tätigkeit ein Gewerbe, reicht in vielen Fällen die Gewerbeanmeldung. Ist sie freiberuflich, erfolgt die steuerliche Erfassung grundsätzlich direkt über das Finanzamt, ohne Gewerbeanmeldung.

Das ist einer der häufigsten Stolpersteine für Gründer. Viele fragen zu früh: „Wie melde ich ein Gewerbe an?“ Die bessere Frage lautet oft erst einmal: „Brauche ich überhaupt eins?“

Schritt 4: Kammer, Steuern und Risiken prüfen

Nach der Anmeldung oder Erfassung folgen die Themen, die gern verdrängt werden: Kammerzuordnung, steuerliche Organisation und grundlegende Absicherung.

Vor allem im handwerksrechtlichen Bereich solltest Du früh klären, ob die Handwerkskammer einzubeziehen ist. Versicherungen und ähnliche Fragen gehören ebenfalls auf Deine Startliste – aber nicht als Panikpunkt, sondern als Teil eines professionellen Set-ups.

Definitionen: Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Wer die Begriffe sauber trennt, versteht den ganzen Weg deutlich schneller.

Freier Beruf

Eine selbstständige Tätigkeit, die rechtlich kein Gewerbebetrieb ist. Grundsätzlich brauchst Du dafür keine Gewerbeanmeldung.

Gewerbe

Eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit, für die typischerweise eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Erlaubnisfreies Gewerbe

Im Gründungskontext meist ein Gewerbe, für das keine besondere behördliche Erlaubnis nötig ist. In vielen Fällen genügt die Anzeige beim Gewerbeamt.

Erlaubnispflichtiges Gewerbe

Eine gewerbliche Tätigkeit, für die Du vor Aufnahme zusätzliche behördliche Voraussetzungen erfüllen musst.

Zulassungsfreies Handwerk

Ein Handwerk aus Anlage B1, das grundsätzlich ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden kann.

Handwerksähnliches Gewerbe

Eine Tätigkeit aus Anlage B2, die gewerblich angemeldet wird und keine Eintragung in die Handwerksrolle braucht.

Zulassungspflichtiges Handwerk

Ein Handwerk aus Anlage A, für das grundsätzlich ein Meisterbrief oder ein anerkannter Sonderweg erforderlich ist.

Altgesellenregelung und Ausübungsberechtigung

Besondere Ausnahmen für bestimmte Fälle ohne Meistertitel.

Handwerkskammer

Eine wichtige Anlaufstelle für die Einordnung und das Verfahren bei handwerksrechtlich relevanten Tätigkeiten.

Häufige Fehler von Quereinsteigern

Viele scheitern nicht an ihrer Idee, sondern an Denkfehlern. Und die sehen oft harmlos aus, bis sie teuer werden.

„Ich melde einfach erstmal ein Gewerbe an.“

Das kann funktionieren – aber eben nur, wenn Deine Tätigkeit tatsächlich als normales Gewerbe einzuordnen ist. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder zulassungspflichtigen Handwerken reicht die Anmeldung gerade nicht aus.

„Ohne Meister heißt ohne Regeln.“

Nein. Ohne Meisterbrief kann manches möglich sein, vor allem in Anlage B1. Aber auch dort bleiben handwerksrechtliche Einordnungen und oft Kammerfragen relevant.

„Wenn andere das im Internet so machen, wird es schon stimmen.“

Genau hier wird es heikel. Beispiele aus Artikeln oder Videos sind hilfreich zur Orientierung, aber sie ersetzen keine Einzelfallprüfung. Was bei einer Person als einfacher Service durchgeht, kann bei einer anderen wegen anderer Tätigkeitsdetails ganz anders bewertet werden.

„Meine Beschreibung ist egal, Hauptsache angemeldet.“

Auch das ist ein klassischer Fehler. Deine Tätigkeitsbeschreibung ist nicht Deko, sondern Grundlage der Einordnung. Unklar, ungenau, unglücklich – und schon wird aus einer simplen Anmeldung ein zähes Hin und Her.

Dein nächster Schritt

Wenn Du gründen willst, fang nicht mit der Angst an – fang mit Deiner genauen Tätigkeitsbeschreibung an. Das ist oft der kleinste Schritt mit der größten Wirkung.

Und wenn Du Dein Vorhaben sauber aufsetzen willst, lohnt sich ein strukturierter Blick auf Anmeldung, Absicherung und die nächsten organisatorischen Schritte. Lieber jetzt klar starten als später korrigieren müssen.

Kurz gesagt: Nicht auf Verdacht, sondern mit Plan. Nicht irgendwie, sondern richtig.

Was beschäftigt Dich gerade am meisten?

Welche Tätigkeit willst Du ohne Ausbildung starten – und an welcher Stelle hängst Du gerade: bei der Einordnung, bei der Anmeldung oder bei der Frage, ob Dein Bereich vielleicht doch reguliert ist?

Bist Du sicher?

Lass jetzt kostenlos prüfen, wie Du Dein Unternehmen absicherst. Von Deutschlands Top-Versicherer Allianz!

  • 100% Kostenlose Analyse
  • Speziell für Dein Geschäft
  • Wir nehmen uns Zeit.
  • Sofort umsetzbare Tipps

NUR FÜR KURZE ZEIT

Unverbindlich & Kostenlos

Beratung gewünscht?

Kostenlose Beratung
sichern!

Wissen für Deinen Erfolg

Entdecke hilfreiche Artikel, praktische Tipps und aktuelle Insights für nachhaltigen Erfolg.

Danke! Deine Anfrage wurde erfolgreich übermittelt.

Wir wünschen Dir einen guten Tag!

Wie darf ein Allianz Experte Dich kontaktieren?

Durch den Klick auf den Button „Beratung anfordern“ willige ich ein, dass die von mir angegebenen Konaktdaten an die Allianz Kunde und Markt GmbH, Allianz Versicherungs-AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und die für sie zuständige Vertretung(en) übermittelt und von diesen verarbeitet werden dürfen um mich telefonisch und/oder per E-Mail zu meinem Anliegen zu kontaktieren und bestätige zudem, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin. Der Verwendung meiner Daten zur Bearbeitung meiner Anfrage kann ich jederzeit kostenlos ohne Angabe von Gründen unter leadmanagement@allianz.de widersprechen. Hierfür gelten folgende Datenschutzhinweise

Nimm auch unsere Datenschutz-Hinweise zur Kenntnis: Link zu den DS-Hinweisen des Portals.

Wenn du fortfährst, erklärst du dich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.