Illustration zur GmbH-Gründung mit Gründern, Notar, Vertragsunterlagen, Geschäftskonto und Stammkapital am Besprechungstisch

GmbH gründen: Stammkapital, Notartermin und Kosten einfach erklärt

TL;DR: Das Wichtigste auf einen Blick

Eine GmbH erfordert 25.000 Euro Mindeststammkapital. Bei der Bargründung reichen für die Handelsregisteranmeldung regelmäßig zunächst 12.500 Euro Einzahlung aus. Stammkapital und Gründungskosten sind nicht dasselbe. Der Ablauf verläuft meist über Vorbereitung, Notartermin, Kontoeröffnung und Einzahlung, Handelsregisteranmeldung und Eintragung. Der Notartermin ist verpflichtend, und die tatsächlichen Kosten hängen stark vom konkreten Gründungsfall ab. Wenn das Kapital für die GmbH fehlt, kann die UG eine Alternative sein.

  • Für eine GmbH sind 25.000 Euro Mindeststammkapital vorgesehen; bei der Bargründung reichen für die Handelsregisteranmeldung in der Regel zunächst 12.500 Euro Einzahlung aus.
  • Das Stammkapital ist nicht dasselbe wie die Gründungskosten. Notar, Handelsregister und je nach Fall Beratung kommen zusätzlich dazu.
  • Die GmbH-Gründung läuft meist in dieser Reihenfolge: Vorbereitung, Notartermin, Kontoeröffnung und Einzahlung, Handelsregisteranmeldung, Eintragung.
  • Der Notartermin ist Pflicht und sollte gut vorbereitet werden, damit es nicht teuer, zäh oder chaotisch wird.
  • Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Fall ab: Ein-Personen-GmbH oder mehrere Gesellschafter, Musterprotokoll oder individuelle Satzung, Bar- oder Sachgründung.
  • Wenn Dir das Kapital für die GmbH aktuell fehlt, kann die UG eine Alternative sein. Dort gelten aber andere Spielregeln, vor allem die gesetzliche Rücklagenbildung.

Kurz gesagt: Du brauchst nicht nur Kapital, sondern auch Klarheit. Nicht nur Mut, sondern auch Methode.

Das Wichtigste vorab: Was Du für die GmbH-Gründung wirklich brauchst

Für eine GmbH brauchst Du im Kern drei Dinge: genug Stammkapital, einen gut vorbereiteten Notartermin und ein realistisches Budget für die Nebenkosten. Das gesetzliche Mindeststammkapital liegt bei 25.000 Euro. Wenn Du eine klassische Bargründung machst, müssen für die Anmeldung zum Handelsregister regelmäßig zunächst 12.500 Euro eingezahlt sein. Wichtig ist: Diese 25.000 Euro sind nicht automatisch dasselbe wie das Geld, das Du verlierst. Das Stammkapital ist Gesellschaftskapital, also das Kapital Deiner GmbH, nicht einfach eine reine Gründungsgebühr.

Zusätzlich fallen echte Ausgaben an, die Dein Konto tatsächlich belasten: Notarkosten, Registerkosten und je nach Konstellation weitere Kosten für Beratung oder eine individuelle Satzung.

  • Stammkapital = Kapital der Gesellschaft
  • Gründungskosten = Gebühren und Ausgaben rund um die Gründung
  • laufende Liquidität = Geld, das Du danach für den Betrieb brauchst

Viele Gründer stolpern genau hier. Sie planen das Stammkapital ein, vergessen aber Gebühren, Fristen oder den Ablauf. Dann wird aus Aufbruch schnell Aufschub. Genau das kannst Du vermeiden.

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Definition: Was eine GmbH ist und ab wann sie rechtlich entsteht

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist für viele Gründer attraktiv, weil sie eine bekannte, etablierte Rechtsform mit klaren Strukturen ist. Gerade wenn Du professionell auftreten, Verantwortung sauber regeln und Wachstum mit Struktur angehen willst, ist die GmbH oft naheliegend.

Wichtig ist aber ein Punkt, der in der Praxis oft missverstanden wird: Die GmbH entsteht rechtlich nicht schon beim Notartermin, sondern erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Davor befindest Du Dich in einer Vorphase, die organisatorisch schon sehr relevant ist, rechtlich aber noch nicht die fertige GmbH darstellt.

Das ist ein bisschen wie bei einem Hausbau: Der Bauplan ist unterschrieben, die Baustelle vorbereitet, die Materialien sind da, aber eingezogen wird erst, wenn das Haus wirklich steht. Genauso ist der Notartermin ein zentraler Meilenstein, aber eben noch nicht die endgültige rechtliche Geburt der GmbH.

Begriffe einfach erklärt: Stammkapital, Bareinlage, Sacheinlage, Musterprotokoll

Damit die Gründung nicht an der Sprache scheitert, hier die wichtigsten Begriffe in klarer Form.

Stammkapital

Das Stammkapital ist das Gesellschaftskapital der GmbH. Für die Gründung sind 25.000 Euro Mindeststammkapital vorgesehen. Es ist nicht identisch mit den eigentlichen Gründungskosten.

Mindesteinzahlung

Bei einer Bargründung reicht für die Anmeldung zum Handelsregister regelmäßig zunächst eine Einzahlung von 12.500 Euro. Das ist nicht dasselbe wie GmbH ab 12.500 Euro gründen, sondern nur die gesetzlich relevante Schwelle für diesen Schritt.

Bareinlage

Eine Bareinlage bedeutet: Die Gesellschafter bringen ihren Anteil in Geld ein, typischerweise durch Einzahlung auf das Geschäftskonto der Gesellschaft.

Sacheinlage

Eine Sacheinlage liegt vor, wenn statt Geld Vermögensgegenstände eingebracht werden, etwa Maschinen oder andere werthaltige Wirtschaftsgüter. Das ist in der Regel aufwendiger und kann auch bei den Gebühren zu Abweichungen führen.

Musterprotokoll

Das Musterprotokoll ist eine vereinfachte Standardlösung für einfache Gründungen. Es kann in passenden Fällen Kosten und Aufwand senken, bietet aber weniger Gestaltungsspielraum.

Individuelle Satzung

Eine individuelle Satzung ist ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag. Sie kostet oft mehr Aufwand und oft auch mehr Geld, schafft dafür aber deutlich mehr Flexibilität.

Handelsregistereintragung

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH rechtlich.

Wie viel Stammkapital braucht man für eine GmbH?

Die klare Antwort lautet: 25.000 Euro Mindeststammkapital. Bei einer normalen Bargründung musst Du vor der Handelsregisteranmeldung aber nicht zwingend den gesamten Betrag vollständig eingezahlt haben. Regelmäßig reicht es, wenn 12.500 Euro eingezahlt sind. Das hilft beim Start, weil nicht immer sofort die volle Summe als Bareinzahlung aufgebracht werden muss.

Trotzdem solltest Du Dir nichts vormachen: Für die Praxis reicht es nicht, nur die formale Schwelle zu schaffen. Denn eine GmbH braucht nicht nur rechtliche Gründung, sondern auch wirtschaftliche Luft. Wenn nach Notarkosten, Registergebühren und den ersten laufenden Ausgaben sofort Ebbe auf dem Konto ist, wird aus der sauberen Rechtsform schnell ein enger Start.

Was das in der Praxis für Deine Planung bedeutet

Wenn Du mit einer GmbH startest, solltest Du mindestens drei Töpfe gedanklich trennen:

  • gesetzlich erforderliches Stammkapital
  • reale Gründungskosten
  • operative Startliquidität

Diese Trennung ist Gold wert. Sie schützt Dich davor, mit einer formal gegründeten, aber praktisch ausgebremsten Gesellschaft loszulaufen.

Kann man Gründungskosten aus dem Stammkapital bezahlen?

Diese Frage kommt fast immer. Die kurze Antwort: In der Praxis wird das häufig so gehandhabt, sollte aber sauber strukturiert und im Einzelfall korrekt umgesetzt werden.

Wichtig ist die Einordnung: Daraus folgt nicht, dass das Stammkapital von Anfang an einfach frei privat verfügbar wäre. Genau das solltest Du nicht annehmen. Zwischen sinnvoller Verwendung für die Gesellschaft und unzulässiger Vermischung liegt ein großer Unterschied.

Die sichere Denkweise dazu

Denk beim Stammkapital nicht wie bei einem privaten Sparschwein, sondern wie bei einem Werkzeugkoffer für Dein Unternehmen. Du kannst damit Dinge finanzieren, die zur Gesellschaft und ihrem Start gehören, aber eben nicht beliebig private Ausgaben. Wenn Du hier unsicher bist, lohnt sich die Rückfrage beim Notar oder bei steuerlicher Beratung besonders.

Was passiert beim Notartermin?

Der Notartermin ist der formale Kern der Gründung. Dort wird Deine GmbH notariell beurkundet, und genau das ist verpflichtend.

Typischerweise geht es dort um den Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll, die Bestellung des Geschäftsführers, die Gesellschafterliste und die Vorbereitung beziehungsweise Verarbeitung der Anmeldung zum Handelsregister. Der Notar ist dabei nicht nur stiller Zuschauer. Er begleitet die Beurkundung und die formalen Schritte Richtung Handelsregister. Für Dich heißt das: Je besser Du vorbereitet bist, desto ruhiger läuft der Termin. Kein Rätselraten, kein Ringkampf, keine Rückwärtsrolle.

Checkliste für den Notartermin

Vor dem Termin solltest Du nicht nur Dokumente sammeln, sondern Entscheidungen treffen.

Das solltest Du geklärt haben

Die wichtigsten inhaltlichen Punkte sollten vorab feststehen.

  • Firmenname
  • Sitz der Gesellschaft
  • Unternehmensgegenstand
  • Wer Gesellschafter wird
  • Wie die Anteile verteilt sind
  • Wer Geschäftsführer wird
  • Ob Bareinlage oder Sacheinlage geplant ist
  • Ob ein Musterprotokoll reicht oder eine individuelle Satzung sinnvoller ist

Das solltest Du bereithalten

Für den Termin sollten die wesentlichen Unterlagen und Angaben vollständig vorliegen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gesellschafterdaten
  • Angaben zur Gesellschaft
  • bei Bedarf Informationen zu Sacheinlagen
  • abgestimmte Entscheidungen zur Satzung beziehungsweise zum Musterprotokoll

Typische Stolpersteine

Diese Punkte verzögern den Termin besonders häufig.

  • Der Firmenname ist noch nicht sauber abgestimmt.
  • Die Gesellschafter sind sich über Anteile oder Rollen nicht einig.
  • Es ist unklar, ob das Musterprotokoll wirklich zum Fall passt.
  • Die Einzahlung der Stammeinlage ist organisatorisch noch nicht vorbereitet.

Wenn Du diese Punkte vorher klärst, sparst Du nicht nur Zeit. Du sparst oft auch Nerven, Nachfragen und Zusatzrunden.

GmbH gründen Schritt für Schritt

Die GmbH-Gründung läuft typischerweise in einer klaren Reihenfolge ab. Wenn Du diese Reihenfolge kennst, kannst Du Dein Timing deutlich realistischer planen.

Schritt 1: Gründung vorbereiten

In dieser Phase legst Du das Fundament. Wer gründet? Wie werden die Anteile verteilt? Wer übernimmt die Geschäftsführung? Reicht ein einfaches Setup oder brauchst Du mehr Regelungstiefe? Wenn Du allein gründest, ist vieles einfacher zu strukturieren. Eine Ein-Personen-GmbH ist problemlos möglich. Sobald mehrere Personen beteiligt sind, steigt der Abstimmungsbedarf oft deutlich.

Schritt 2: Beurkundung beim Notar

Mit der notariellen Beurkundung wird die Gründung formal umgesetzt. Hier werden die Gründungsunterlagen rechtswirksam erfasst und für die Registeranmeldung vorbereitet. Das ist der Moment, an dem aus einer Idee ein belastbarer Rechtsrahmen wird.

Schritt 3: Konto eröffnen und Einlage einzahlen

Nach der Beurkundung folgt in der Praxis meist die Eröffnung des Geschäftskontos und die Einzahlung der Stammeinlage. Bei der Bargründung sind für die Handelsregisteranmeldung regelmäßig 12.500 Euro relevant. Dieser Schritt klingt technisch, ist aber oft ein echter Taktgeber. Wenn Kontoeröffnung oder Einzahlung hängen, hängt häufig der ganze weitere Ablauf.

Schritt 4: Handelsregisteranmeldung und Eintragung

Der Notar begleitet auch die Anmeldung zum Handelsregister. Rechtlich entscheidend ist aber: Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH. Vorher ist viel vorbereitet, nachher ist viel möglich. Genau dieser Unterschied ist für Verträge, Außenauftritt und Planung wichtig.

Was kostet eine GmbH-Gründung wirklich?

Die ehrlichste Antwort lautet: Es kommt auf Deine Konstellation an. Denn die GmbH-Gründung besteht kostenseitig nicht aus einem einzigen Festpreis. Du musst unterscheiden zwischen Stammkapital, Notarkosten, Handelsregisterkosten und optionalem Zusatzaufwand, etwa für Beratung oder eine individuelle Satzung.

Die Kostenlogik der Notargebühren orientiert sich typischerweise am Geschäftswert, der bei der GmbH-Gründung regelmäßig am Stammkapital ausgerichtet ist. Deshalb sind viele Gebühren nicht zufällig, aber auch nicht beliebig pauschal.

Als grobe Orientierung werden im Web je nach Konstellation Bandbreiten von etwa 1.000 bis 3.000 Euro für Gründungskosten genannt. Das ist keine feste Pauschale, sondern eher ein Korridor zur Einordnung. Je einfacher der Fall, desto eher liegst Du darunter oder am unteren Rand. Je individueller und komplexer die Gründung, desto schneller wird es teurer.

Welche Kostenpositionen anfallen

Typische Positionen sind:

  • Notarkosten
  • Kosten für die Handelsregistereintragung
  • gegebenenfalls Kosten für Beratung
  • gegebenenfalls Mehrkosten bei individueller Satzung
  • gegebenenfalls abweichende Kosten bei Sachgründung

Die Handelsregister-Ersteintragung wird in einzelnen Quellen zum Beispiel mit 150 Euro, bei Sacheinlagen mit 240 Euro angegeben. Solche Werte solltest Du aber immer als Beispielwerte verstehen und aktuell prüfen.

Kostenbeispiele nach Gründungsszenario

GründungsszenarioStammkapitalTypische GründungskostenAufwandHinweis
Ein-Personen-GmbH mit Musterprotokoll25.000 € Mindeststammkapital, davon bei Bargründung meist zunächst 12.500 € Einzahlung relevanteher am unteren Rand der typischen Bandbreitegering bis mitteleinfache Struktur, aber weniger Flexibilität
Mehr-Personen-GmbH mit individueller Satzung25.000 € Mindeststammkapitalmeist höher als beim einfachen Standardfallmittel bis höhermehr Abstimmung, mehr Gestaltung, oft mehr Notaraufwand
GmbH mit Sacheinlage25.000 € Mindeststammkapital, aber Einbringung nicht nur in Geldhäufig höher und aufwendigerhöherDokumentation und Bewertung machen den Fall komplexer

Diese Einordnung stützt sich auf Kostenbeispiele des BMWK und auf Notar- beziehungsweise Praxisquellen, die Ein-Personen- und Mehr-Personen-Fälle sowie Musterprotokoll und individuelle Satzung unterscheiden.

Warum Musterprotokoll und individuelle Satzung Kosten und Flexibilität verändern

Das Musterprotokoll kann bei einfachen Gründungen Kosten senken. Das ist attraktiv, gerade wenn Du schnell, schlank und fokussiert loslegen willst. Aber günstig ist nicht automatisch passend.

Eine individuelle Satzung ist oft sinnvoller, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, Rollen und Rechte genauer geregelt werden sollen oder Du mehr Flexibilität für spätere Entwicklungen brauchst. Hier gilt ein klassischer Gründersatz: Heute einfach sparen, morgen doppelt anpassen ist nicht immer die beste Idee. Manchmal ist die etwas teurere, aber passendere Lösung langfristig günstiger.

Ein-Personen-GmbH, Mehr-Personen-GmbH und Sachgründung: wichtige Sonderfälle

Nicht jede GmbH startet im selben Standardmodus.

Ein-Personen-GmbH

Ja, Du kannst eine GmbH auch allein gründen. Für viele Solo-Gründer ist das ein guter Weg, wenn sie professionell auftreten und ihre unternehmerische Struktur klar aufbauen wollen.

Mehr-Personen-GmbH

Sobald mehrere Gesellschafter dabei sind, steigen meist Abstimmungsbedarf, Regelungsbedarf und damit oft auch Kosten. Das ist nicht schlimm, nur planungsrelevant. Wenn am Anfang nicht klar ist, wer was darf, wer was bekommt und wer was entscheidet, wird es später oft unnötig unerquicklich.

Sachgründung

Bei Sacheinlagen wird es meist komplexer. Auch die Gebühren können abweichen. Eine Sachgründung ist nicht falsch, aber sie ist selten der lockerste Weg.

Wann Sonderfälle wichtig werden

Sonderfälle sind nicht exotisch. Sie sind einfach die Realität vieler Gründungen. Gerade wenn Du nicht ganz allein gründest oder wenn Vermögenswerte statt Bargeld eingebracht werden sollen, lohnt sich eine besonders saubere Vorbereitung.

GmbH oder UG: Wann ist die UG die Alternative?

Wenn das Mindeststammkapital der GmbH gerade nicht erreichbar ist, ist die UG haftungsbeschränkt oft die naheliegende Alternative.

Der große Unterschied: Die UG kann mit geringerem Startkapital gegründet werden, dafür gilt eine gesetzliche Rücklagenpflicht. Nach den Angaben von Notar.de müssen 25 Prozent des Jahresüberschusses einbehalten werden, bis 25.000 Euro erreicht sind.

Das heißt: Die UG ist oft leichter zu starten, aber nicht automatisch der bequemere Langfristweg. Sie ist eher die kleinere Startrampe, während die GmbH oft schon wie die ausgebaute Startbahn wirkt.

Wann sich die GmbH eher lohnt – und wann die UG praktischer ist

Die GmbH passt oft besser, wenn Du:

  • von Anfang an mit ausreichend Kapital starten kannst
  • Wert auf eine starke Außenwirkung legst
  • mehr Gestaltungsspielraum willst

Die UG kann praktischer sein, wenn Du:

  • mit wenig Startkapital beginnst
  • schnell und niedrigschwellig starten willst
  • bereit bist, die Rücklagenpflicht mitzudenken

Es ist also nicht nur eine Frage des Kontostands. Es ist auch eine Frage von Tempo, Plan und Perspektive.

Typische Fehler bei der GmbH-Gründung

Viele Fehler entstehen nicht aus Leichtsinn, sondern aus Vermischung. Kapital und Kosten werden verwechselt. Der Notartermin wird zu spät vorbereitet. Beispielpreise aus dem Internet werden wie feste Pauschalen behandelt.

  • Du rechnest mit dem Stammkapital, aber nicht mit echten Nebenkosten.
  • Du gehst unvorbereitet in den Notartermin.
  • Du wählst das Musterprotokoll nur wegen des Preises, nicht wegen der Passung.
  • Du unterschätzt die Unterschiede zwischen einfacher Bargründung und Sonderfällen.
  • Du glaubst, die GmbH sei mit dem Notartermin schon vollständig entstanden.

Nicht Chaos, sondern Klarheit hilft. Nicht Hektik, sondern Vorbereitung. Nicht wird schon, sondern ist durchdacht.

Kurz zusammengefasst

Wenn Du nur eine Sache aus diesem Beitrag mitnimmst, dann diese: Das Stammkapital ist nicht Dein komplettes Gründungsbudget.

  • das gesetzlich vorgesehene Kapital
  • einen gut vorbereiteten Notartermin
  • und genug Puffer für Gebühren und den operativen Start

Wenn Du jetzt an Deiner Planung sitzt, lies die Abschnitte zu Kostenbeispielen, Notartermin-Checkliste und GmbH oder UG noch einmal in Ruhe. Genau dort entscheidet sich oft, ob die Gründung rund läuft oder unnötig holpert.

Nächster Schritt für Dich

Wenn Du gerade zwischen Idee und Umsetzung stehst, dann mach es Dir leichter: Schreib Dir heute noch Deine drei Kernpunkte auf – Kapital, Konstellation, Notartermin. Allein diese Klarheit spart Dir später oft Zeit, Kosten und Stress.

Wenn Du tiefer in Deine Gründungsplanung einsteigen willst, lohnt sich als nächster Schritt ein sauberer Vergleich zwischen GmbH und UG oder eine strukturierte Vorbereitung für den Notartermin. Lieber einmal klar planen als dreimal korrigieren.

Deine Meinung interessiert mich

An welchem Punkt hängst Du gerade am meisten: beim Stammkapital, bei den Kosten oder bei den Unterlagen für den Notartermin?

Fazit: So planst Du Kapital, Notartermin und Budget realistisch

Eine GmbH zu gründen ist kein Hexenwerk, aber auch kein Hoppla-Projekt. Wenn Du Stammkapital, Notartermin und Gründungskosten sauber trennst, kannst Du die Sache realistisch und ruhig angehen. Die wichtigsten Leitplanken sind klar: 25.000 Euro Mindeststammkapital, bei Bargründung meist 12.500 Euro Einzahlung für die Handelsregisteranmeldung, notarielle Beurkundung ist Pflicht, die GmbH entsteht erst mit Handelsregistereintragung, und die tatsächlichen Kosten hängen von Deinem konkreten Szenario ab. Wenn Du das verinnerlichst, entsteht aus Unsicherheit Schritt für Schritt Struktur. Und aus Struktur entsteht oft genau das, was Gründer am meisten brauchen: ein guter Start mit Rückenwind statt Reibungsverlust.

Frequently Asked Questions

Gesetzlich vorgesehen sind 25.000 Euro Mindeststammkapital. Bei einer Bargründung reicht für die Handelsregisteranmeldung regelmäßig zunächst eine Einzahlung von 12.500 Euro. Notar-, Register- und mögliche Beratungskosten kommen zusätzlich hinzu.
Nein. Das Stammkapital ist das Kapital der Gesellschaft, während Gründungskosten die realen Ausgaben für die Gründung sind, etwa für Notar und Handelsregister.
Der Notar beurkundet die Gründung und begleitet die formalen Schritte Richtung Handelsregister. Dazu gehören je nach Fall insbesondere Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll, Geschäftsführerbestellung, Gesellschafterliste und Registeranmeldung.
Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister, nicht bereits mit dem Notartermin.
Die UG ist besonders dann eine Alternative, wenn das Mindeststammkapital der GmbH aktuell nicht verfügbar ist. Dafür musst Du die gesetzliche Rücklagenpflicht mitdenken.

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