Zwei Freiberufler besprechen mit einem Berater Vertragsunterlagen zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft an einem Schreibtisch.

Partnerschaftsgesellschaft: Voraussetzungen, Gründung, Haftung und Kosten für Freiberufler

TL;DR

  • Eine Partnerschaftsgesellschaft ist nur für Angehörige freier Berufe gedacht und keine Rechtsform für Handelsgewerbe.
  • Für die Gründung braucht es mindestens zwei natürliche Personen mit freiberuflicher Tätigkeit; eine Einzelgründung ist nicht möglich.
  • Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag ist erforderlich und muss zentrale Angaben wie Name, Sitz, Partnerdaten, Berufe und Gegenstand der Partnerschaft enthalten.
  • Die Gründung läuft typischerweise über Zulässigkeitsprüfung, Vertrag, notarielle Anmeldung, Eintragung ins Partnerschaftsregister und anschließende organisatorische sowie steuerliche Umsetzung.
  • Bei der normalen PartG gibt es keine pauschale Haftungsbeschränkung; die persönliche Haftung ist ein zentrales Thema.
  • Die PartG mbB kann die Haftung für berufliche Fehler begrenzen, verlangt aber zusätzliche berufsabhängige Voraussetzungen, insbesondere zur Berufshaftpflichtversicherung.
  • Typische Kosten sind Notar-, Register-, Beratungs- und gegebenenfalls Versicherungskosten.

Schnell prüfen: Dürft Ihr überhaupt eine Partnerschaftsgesellschaft gründen?

Eine PartG kommt nur infrage, wenn sich mindestens zwei natürliche Personen zusammenschließen, die Angehörige freier Berufe sind. Für Einzelgründer ist diese Rechtsform nicht gedacht. Für ein Handelsgewerbe ist sie ebenfalls nicht gemacht. Deshalb sollte die Zulässigkeit immer zuerst geprüft werden.

Ein schneller Realitätscheck

Die PartG ist eine spezialisierte Rechtsform. Sie passt nur dann, wenn die grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen wirklich erfüllt sind.

  • Ihr seid mindestens zu zweit.
  • Alle Partner sind natürliche Personen.
  • Ihr seid freiberuflich tätig.
  • Ihr wollt gemeinsam beruflich auftreten.
  • Ihr betreibt kein Handelsgewerbe.
  • Du willst allein gründen.
  • Eure Tätigkeit ist gewerblich geprägt.
  • Es ist unklar, ob Eure Arbeit als freier Beruf gilt.
  • Ihr sucht eine weitergehende Haftungsabschirmung.

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Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?

Die Partnerschaftsgesellschaft, kurz PartG, ist eine deutsche Personengesellschaft für Freiberufler. Sie ermöglicht die gemeinsame Berufsausübung unter einem gemeinsamen Namen. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht, dafür aber klare formale Anforderungen wie den schriftlichen Vertrag und die Registereintragung.

Definitionen im Überblick

Die wichtigsten Begriffe helfen, die Rechtsform sauber einzuordnen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Eine PartG ist eine Personengesellschaft für Angehörige freier Berufe. Sie dient dazu, die berufliche Tätigkeit gemeinsam unter einem gemeinsamen Namen auszuüben.

Freier Beruf

Für diesen Überblick gilt: Ein freier Beruf ist keine gewerbliche Handelstätigkeit. In der Praxis gibt es aber Grenzfälle, insbesondere bei gemischten oder schwer einzuordnenden Tätigkeiten.

Partnerschaftsvertrag

Der Partnerschaftsvertrag ist der schriftliche Vertrag, mit dem die Zusammenarbeit festgelegt wird. Er ist verpflichtend.

Partnerschaftsregister

Die PartG muss in das Partnerschaftsregister eingetragen werden. Die Anmeldung erfolgt notariell beglaubigt beim zuständigen Registergericht.

PartG mbB

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine besondere Variante der PartG. Sie dient vor allem dazu, die Haftung für berufliche Fehler zu begrenzen.

Berufshaftpflichtversicherung

Bei der PartG mbB spielt die Berufshaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle. Welche Anforderungen gelten, hängt von der jeweiligen Berufsgruppe ab.

Wer darf Partner werden – und wo liegen typische Grenzfälle?

Partner einer PartG können nur natürliche Personen sein. Schwieriger als diese Regel ist in der Praxis oft die Frage, ob die konkrete Tätigkeit wirklich freiberuflich ist. Gerade moderne Geschäftsmodelle mit Beratungs-, Digital- und Standardisierungsanteilen können die Abgrenzung erschweren.

Was in der Theorie klar und in der Praxis knifflig ist

Die Grundregel lautet: nur freie Berufe, kein Handelsgewerbe. In Grenzfällen ist eine fachliche Prüfung sinnvoll, statt vorschnell zu entscheiden.

Typische Warnsignale

  • Neben der freiberuflichen Leistung kommen umfangreiche gewerbliche Elemente hinzu.
  • Standardisierte Produkte oder Handelsumsätze spielen eine große Rolle.
  • Es ist unklar, ob die Berufsgruppe die PartG oder PartG mbB in der gewünschten Form nutzen kann.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung erfüllt sein?

Die Voraussetzungen sind im Kern überschaubar. Entscheidend ist, dass die Grundvoraussetzungen sauber erfüllt werden.

Die Kernvoraussetzungen

  • Mindestens zwei Angehörige freier Berufe
  • Ausschließlich natürliche Personen als Partner
  • Kein Handelsgewerbe
  • Ein schriftlicher Partnerschaftsvertrag
  • Die Eintragung ins Partnerschaftsregister

Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht.

Zusätzliche Voraussetzung bei der PartG mbB

Wer eine PartG mbB gründen will, muss zusätzlich die berufsabhängigen Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung prüfen. Konkrete Mindestsummen können je nach Berufsrecht variieren.

Was muss im Partnerschaftsvertrag stehen?

Der Partnerschaftsvertrag ist das Herzstück der Zusammenarbeit. Er muss schriftlich geschlossen werden und bestimmte Mindestangaben enthalten.

Pflichtangaben im Partnerschaftsvertrag

  • Name der Partnerschaft
  • Sitz der Partnerschaft
  • Namen der Partner
  • Wohnorte der Partner
  • Ausgeübte Berufe der Partner
  • Gegenstand der Partnerschaft

Sinnvolle Zusatzregelungen für die Praxis

  • Gewinn- und Verlustverteilung
  • Vertretung und Entscheidungsbefugnisse
  • Arbeitsbeiträge und Zuständigkeiten
  • Aufnahme neuer Partner
  • Ausscheiden, Kündigung und Abfindung
  • Streitbeilegung bei Konflikten

Warum Du hier nicht auf Glück setzen solltest

Ein guter Vertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Sicherheitsnetz für den gemeinsamen Alltag und für Konfliktsituationen.

So läuft die Gründung Schritt für Schritt ab

Für die Gründung einer PartG empfiehlt sich ein klarer, geordneter Ablauf.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  • Zulässigkeit prüfen
  • Partnerschaftsvertrag ausarbeiten und schriftlich schließen
  • Registeranmeldung vorbereiten
  • Eintragung ins Partnerschaftsregister veranlassen
  • Organisatorische und steuerliche Folgeaufgaben erledigen

Was oft vergessen wird

Viele Teams konzentrieren sich auf Vertrag und Notar. Nach der Eintragung beginnt jedoch der eigentliche Alltag mit Zuständigkeiten, Kommunikation, Abrechnung und Prozessen.

Eintragung ins Partnerschaftsregister: Warum sie so wichtig ist

Die Registereintragung ist ein zentraler Gründungsschritt und keine bloße Formalität. Die Anmeldung erfolgt notariell beglaubigt beim zuständigen Registergericht.

Warum dieser Schritt so viel Gewicht hat

Erst mit der Eintragung erhält die Partnerschaftsgesellschaft ihre formale Außenwirkung. Eine ungenaue Vorbereitung kann zu Verzögerungen und Rückfragen führen.

Darauf solltest Du achten

Vertrag und Registeranmeldung müssen inhaltlich zusammenpassen. Name, Sitz, Partnerdaten, Berufe und Gegenstand sollten konsistent sein.

Wie haftet eine normale PartG?

Bei der normalen PartG gibt es keine allgemeine Haftungsbeschränkung. Die persönliche Haftung spielt eine zentrale Rolle.

Warum vereinfachte Formeln gefährlich sind

Haftung ist differenziert zu betrachten. Gerade bei beruflichen Fehlern, Verantwortlichkeiten und internen Zuständigkeiten sind pauschale Internetformeln oft zu grob.

Was Du aus diesem Punkt praktisch mitnehmen solltest

Wer eine normale PartG plant, sollte früh über Risiken, Verantwortung und Versicherung sprechen.

Wann ist eine PartG mbB sinnvoller?

Die PartG mbB ist vor allem dann interessant, wenn das Risiko beruflicher Fehler gezielt begrenzt werden soll. Ihr Hauptzweck liegt im besseren Schutz vor persönlicher Haftung in diesem Bereich.

Aber Achtung: nicht mit einer Vollkasko verwechseln

Die PartG mbB ist keine pauschale Lösung für jede Verbindlichkeit. Sie zielt vor allem auf die Haftung für berufliche Fehler.

Zusätzliche Anforderungen

In der Regel braucht die PartG mbB eine Berufshaftpflichtversicherung mit berufsabhängigen Anforderungen. Die Details hängen von der jeweiligen Berufsgruppe ab.

PartG oder PartG mbB: die wichtigsten Unterschiede

ThemaPartGPartG mbBWorauf Du achten solltest
HaftungKeine allgemeine Haftungsbeschränkung; persönliche Haftung ist ein zentrales ThemaHaftungsbegrenzung vor allem für berufliche FehlerNicht jede Verbindlichkeit ist automatisch beschränkt
Berufliche FehlerRisiko liegt stärker bei den Partnern persönlichGerade hier liegt der Hauptzweck der mbB-VariantePrüfe, wie relevant dieses Risiko in Eurem Alltag ist
BerufshaftpflichtversicherungJe nach Beruf sinnvoll oder erforderlich, aber nicht das definierende Merkmal der RechtsformZentrale Voraussetzung mit berufsabhängigen AnforderungenKeine pauschalen Versicherungssummen übernehmen
ZulässigkeitNur für freie BerufeEbenfalls nur für freie Berufe, plus ZusatzanforderungenBerufsrechtliche Details vorher prüfen
MindestkapitalKein gesetzliches MindestkapitalKein gesetzliches MindestkapitalKosten entstehen trotzdem an anderer Stelle
GründungsaufwandVergleichsweise schlankMeist höher wegen zusätzlicher PrüfungenZeit für Versicherung und Zulässigkeit einplanen
Typische EinsatzfälleFreiberufler-Teams mit überschaubarem HaftungsrahmenFreiberufler-Teams mit höherem Fokus auf Begrenzung beruflicher HaftungsrisikenNicht nur Kosten, sondern Risikoprofil vergleichen

Die eigentliche Entscheidungsfrage

Entscheidend ist nicht, welche Rechtsform moderner wirkt, sondern welche zu Eurer Arbeit, Eurem Risiko und Eurer Verantwortung passt.

Welche Kosten entstehen bei der Gründung?

Für die PartG ist kein Mindestkapital erforderlich. Trotzdem entstehen Gründungskosten.

Typische Kostenblöcke

  • Notarkosten
  • Registerkosten
  • Gegebenenfalls Rechts- oder Steuerberatungskosten
  • Bei der PartG mbB zusätzlich Versicherungsaufwand

Mit welchen Beträgen solltest Du rechnen?

Im Netz finden sich grobe Richtwerte, teils etwa im Bereich von 100 bis 500 Euro für einzelne Gründungskosten oder einfache Konstellationen. Solche Angaben sind nur unverbindliche Orientierung und keine feste Gebührengarantie.

Warum feste Gesamtpreise oft in die Irre führen

Die tatsächlichen Kosten hängen von der Komplexität des Vertrags, dem Beratungsbedarf, der Wahl zwischen PartG und PartG mbB sowie von berufsabhängigen Versicherungsanforderungen ab.

Praktischer Kostenblick statt Zahlenspiel

Sinnvoller als eine einzige Gesamtzahl ist die Planung nach Kostenblöcken.

Welche laufenden Pflichten und Folgeaufgaben kommen nach der Gründung?

Mit der Eintragung beginnt die praktische Organisation der Zusammenarbeit. Eine formal saubere Gründung reicht allein nicht aus.

Checkliste: Nach der Gründung

  • Interne Zuständigkeiten sauber festlegen
  • Steuerliche Anmeldung und laufende Prozesse abstimmen
  • Rechnungs- und Dokumentationsabläufe aufsetzen
  • Außendarstellung, Briefkopf und Angaben konsistent gestalten
  • Versicherungen prüfen und aktuell halten
  • Regeln für Vertretung, Urlaub, Ausfall und Konflikte praktisch umsetzen

Warum diese Phase über Erfolg oder Frust entscheidet

Nicht die Rechtsform auf dem Papier macht eine Partnerschaft stark, sondern gelebte Klarheit im Alltag.

Steuern kurz erklärt: Was Freiberufler zur PartG wissen sollten

Solange ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, fällt bei der PartG grundsätzlich keine Gewerbesteuer an.

Wo Du aufpassen solltest

Bei Mischfällen oder unklarer Abgrenzung sollte die steuerliche Einordnung individuell geprüft werden.

Für wen passt die PartG — und wann eher nicht?

Die PartG passt gut zu Teams aus Freiberuflern, die gemeinsam auftreten wollen, ohne eine kapitalgesellschaftsähnliche Struktur aufzubauen.

Die PartG passt oft, wenn …

  • Ihr als Freiberufler gemeinsam arbeitet
  • Ihr mindestens zu zweit seid
  • Ihr kein Handelsgewerbe betreibt
  • Ihr ohne Mindestkapital gründen wollt
  • Ihr eine auf freie Berufe zugeschnittene Rechtsform sucht

Sie passt eher nicht, wenn …

  • Du allein gründen willst
  • Die Freiberuflichkeit unsicher ist
  • Ein Handelsgewerbe im Raum steht
  • Ihr das Haftungsrisiko für berufliche Fehler stärker begrenzen wollt und deshalb eher die PartG mbB prüfen solltet

Die ehrliche Einordnung

Die PartG ist keine Rechtsform für alle. Wenn das Profil passt, kann sie sehr stimmig sein. Wenn nicht, ist ein ehrliches Nein oft wertvoller als ein späteres Problem.

CTA: Wenn Du Deine Rechtsform sauber vorbereiten willst

Wer die PartG oder PartG mbB für die eigene Situation greifbar machen will, sollte zuerst Freiberuflichkeit, Haftungsprofil und Versicherungsbedarf prüfen und bei Grenzfällen rechtliche oder steuerliche Unterstützung einholen.

Deine Meinung

Die entscheidende Frage lautet oft, ob Haftung, Vertrag, Kosten oder schon die Einordnung als freier Beruf die größte Hürde darstellt.

Zusammenfassung: Die PartG ist stark, wenn sie wirklich zu Euch passt

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine passende Rechtsform für Freiberufler, die gemeinsam arbeiten wollen, ohne gesetzliches Mindestkapital aufzubringen. Entscheidend sind jedoch die richtigen Voraussetzungen, ein sauberer schriftlicher Vertrag, die Registereintragung und ein realistischer Blick auf Haftung, Kosten und Folgeaufgaben. Erst prüfen, dann gründen.

Frequently Asked Questions

Nein. Eine PartG setzt mindestens zwei Partner voraus. Eine Einzelgründung ist nicht möglich. Zusätzlich müssen die Beteiligten Angehörige freier Berufe sein.
Nein. Für die PartG ist kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben. Kosten entstehen trotzdem, etwa für Notar, Register, Beratung oder gegebenenfalls Versicherung.
Ja. Der Partnerschaftsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Neben den Pflichtangaben sind auch praktische Regelungen für den gemeinsamen Alltag sinnvoll.
Entscheidend ist die Eintragung ins Partnerschaftsregister. Die Anmeldung erfolgt notariell beglaubigt beim zuständigen Registergericht.
Grundsätzlich nicht, solange ausschließlich freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Bei Mischfällen oder unklarer Abgrenzung sollte die steuerliche Einordnung individuell geprüft werden.

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