Illustration eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit Steuerberater und Prüfer bei der Durchsicht von Vergütungsunterlagen in einem Büro

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH: Wann das Geschäftsführer-Gehalt kritisch wird

Wenn Du Dir als Geschäftsführer einer GmbH ein gutes Gehalt zahlst, ist das erst einmal nichts Ungewöhnliches. Kritisch wird es dann, wenn die Vergütung oder zusätzliche Vorteile so ausgestaltet sind, dass sie dem Fremdvergleich nicht standhalten und steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung geprüft werden.

TL;DR

  • Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt typischerweise vor, wenn die GmbH einem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil gewährt, der gesellschaftlich veranlasst ist und nicht offen als Ausschüttung behandelt wird.
  • Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ist der Fremdvergleich das zentrale Prüfkriterium: Entscheidend ist, ob ein ordentlicher Geschäftsleiter dieselben Konditionen auch einem fremden Dritten eingeräumt hätte.
  • Nicht nur das Festgehalt zählt: Die Gesamtvergütung aus Gehalt, Tantieme, Bonus, Sachvorteilen, Dienstwagen und sonstigen Leistungen wird in der Summe auf Angemessenheit geprüft.
  • Typische Risikofelder in der Betriebsprüfung sind überhöhte Vergütung, unklare oder nicht schriftlich fixierte Verträge, nicht tatsächlich durchgeführte Vereinbarungen, Vorteile an nahestehende Personen sowie fremdunübliche Darlehens- oder Mietkonditionen.
  • Steuerlich kann die vGA bei der GmbH das Einkommen erhöhen; beim Gesellschafter kann sie als Kapitalertrag behandelt werden und Kapitalertragsteuer auslösen.
  • Prävention gelingt vor allem durch schriftliche, fremdübliche Verträge, saubere Beschlusslage, nachvollziehbare Dokumentation und konsequente Umsetzung im Alltag.

Kurz erklärt: Wann liegt beim Geschäftsführer-Gehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Eine vGA beim Geschäftsführer-Gehalt kommt typischerweise dann in Betracht, wenn die GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer Vorteile gewährt, die ein fremder Geschäftsführer so nicht erhalten hätte. Maßgeblich sind dabei der Fremdvergleich, die Angemessenheit der Gesamtvergütung, eine klare vertragliche Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung im Alltag.

Anders gesagt: Nicht jedes hohe Gehalt ist automatisch ein Problem. Aber wenn Gehalt, Bonus, Tantieme, Dienstwagen oder andere Vorteile in der Summe aus dem Rahmen fallen oder auf dem Papier etwas steht, was in der Praxis ganz anders gelebt wird, wird es schnell heikel. Dann kann Arbeitslohn steuerlich in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert werden.

Die Grundlogik der vGA wird in der steuerlichen Praxis regelmäßig so beschrieben: Es geht um einen verdeckt gewährten Vorteil, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und bei der GmbH zu einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung führt, ohne offen als Ausschüttung beschlossen zu sein.

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Definition: Was bedeutet verdeckte Gewinnausschüttung bei einer GmbH?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist keine offen beschlossene Gewinnauszahlung. Sie ist, bildlich gesprochen, die Seitentür statt des Haupteingangs: Der wirtschaftliche Vorteil geht an den Gesellschafter, aber nicht in der Form einer offen ausgewiesenen Ausschüttung.

Typisch ist, dass die GmbH durch das Gesellschaftsverhältnis belastet wird. Das kann durch ein zu hohes Geschäftsführer-Gehalt passieren, durch einen ungewöhnlich großzügigen Dienstwagen, durch ein Darlehen zu unüblichen Konditionen oder durch Vorteile für Angehörige. Entscheidend ist immer dieselbe Frage: Hätte die GmbH einem außenstehenden Dritten dieselbe Leistung zu denselben Bedingungen gewährt?

Die Standarddefinition lautet vereinfacht: Eine vGA liegt vor, wenn eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der GmbH durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruht.

Abgrenzung: vGA, regulärer Arbeitslohn oder offene Gewinnausschüttung?

Diese drei Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. In der Praxis ist die Unterscheidung aber entscheidend.

Regulärer Arbeitslohn

Arbeitslohn liegt vor, wenn eine Vergütung für eine tatsächliche Tätigkeit gezahlt wird und die Vereinbarung wirksam, fremdüblich und tatsächlich durchgeführt ist. Wenn also ein Geschäftsführer arbeitet, dafür eine marktgerechte Vergütung erhält und alles sauber dokumentiert ist, ist das grundsätzlich normaler Arbeitslohn.

Offene Gewinnausschüttung

Eine offene Gewinnausschüttung ist formell beschlossen. Sie wird als Ausschüttung behandelt und entsprechend offen ausgewiesen. Genau diese formelle Ebene ist ihr Kennzeichen.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Die vGA liegt dazwischen: Der Vorteil fließt wirtschaftlich an den Gesellschafter, wird aber nicht offen als Ausschüttung ausgewiesen. Nach außen sieht es vielleicht wie Gehalt, Nutzungsvorteil, Miete oder Darlehen aus. Steuerlich kann das aber anders bewertet werden, wenn der Fremdvergleich nicht standhält.

Ein kleines Praxisbild

Stell Dir drei Wege vor, wie Geld oder Vorteile aus der GmbH zum Gesellschafter gelangen können:

  • sauber vereinbart und fremdüblich: regulärer Arbeitslohn
  • formell beschlossen und offen ausgewiesen: offene Gewinnausschüttung
  • verdeckt, ungewöhnlich oder gesellschaftlich motiviert: mögliche vGA

Nicht alles, was ungewöhnlich aussieht, ist automatisch eine vGA. Aber genau dort schaut die Betriebsprüfung genauer hin.

Der Prüfmaßstab: Warum der Fremdvergleich entscheidend ist

Der Fremdvergleich ist das Herzstück der Prüfung. Die Frage lautet: Würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter dieselben Konditionen auch einem fremden Dritten gewähren?

Das klingt trocken, ist aber im Kern sehr lebensnah. Das Finanzamt fragt nicht zuerst: Ist das viel Geld? Es fragt eher: Ist das unter diesen Umständen plausibel? Genau hier liegt der Unterschied zwischen mutig und riskant, zwischen unternehmerisch und angreifbar.

Wenn eine GmbH einem fremden angestellten Geschäftsführer dieselben Bedingungen eingeräumt hätte, spricht das eher gegen eine vGA. Wenn die Konditionen dagegen nur deshalb denkbar sind, weil der Empfänger Gesellschafter ist, wird es kritisch.

Prüfpunkt Gesamtvergütung: Nicht nur das Festgehalt zählt

Bei der Prüfung wird nicht nur auf das monatliche Festgehalt geschaut. Entscheidend ist die Gesamtvergütung.

  • Festgehalt
  • Tantieme
  • Boni
  • Sonderzahlungen
  • Sachbezüge
  • Dienstwagen
  • Versicherungen
  • sonstige geldwerte Vorteile

Denn manchmal ist nicht ein einzelner Baustein auffällig, sondern die Summe. Das Festgehalt wirkt noch plausibel, der Bonus ebenfalls, der Wagen auch. Aber zusammen ergibt sich ein Bild, das nicht mehr fremdüblich wirkt.

Gerade hier gilt: keine Schnellschüsse, keine Schablonen, keine starren Schwellenwerte. Ob eine Vergütung angemessen ist, hängt stark vom Einzelfall ab.

Prüfpunkt Vertragsdisziplin: Schriftform, Klarheit und tatsächliche Durchführung

Ein sauberer Vertrag ist kein Luxus, sondern Schutzschild. Vereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschafter sollten schriftlich fixiert, fremdüblich ausgestaltet und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden.

Wichtig ist dabei nicht nur die Unterschrift, sondern auch die Praxis. Wenn im Vertrag eine Tantieme steht, sie aber jedes Jahr anders spontan gehandhabt wird, ist das problematisch. Wenn der Dienstwagen privat genutzt wird, aber die Regeln dazu unklar sind, ebenso. Und wenn Gehaltserhöhungen erst nachträglich schriftlich dokumentiert werden, wird die Luft dünn.

Papier ist geduldig. Die Betriebsprüfung meistens nicht.

Typische Risikofelder beim Gesellschafter-Geschäftsführer

In der Praxis gibt es einige Klassiker, die immer wieder in den Fokus geraten.

  • überhöhtes Festgehalt
  • Tantiemen und Boni
  • Dienstwagen und Sachvorteile
  • Darlehen
  • Miete oder Pacht
  • Leistungen an nahestehende Personen

Das Muster dahinter ist immer gleich: Ein Vorteil wird gewährt, der so gegenüber einem fremden Dritten nicht oder nicht in dieser Form eingeräumt worden wäre.

Überhöhtes Festgehalt und Sondervergütungen

Das überhöhte Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt ist der Klassiker unter den vGA-Fällen.

Kritisch wird es vor allem dann, wenn Verantwortung, Aufgabe, wirtschaftliche Lage des Unternehmens und Höhe der Gesamtvergütung erkennbar nicht mehr zusammenpassen. Auch zusätzliche Zahlungen können den Ausschlag geben. Das Grundgehalt allein mag noch nachvollziehbar wirken, doch Sondervergütungen können das Gesamtbild kippen.

Woran es in der Praxis oft scheitert

Nicht die Höhe allein, sondern das Gesamtpaket. Viele schauen nur auf das Monatsgehalt. Die Prüfung schaut weiter. Wenn Tantieme, Bonus, Sonderzahlung und Extras dazukommen, zählt am Ende die Summe.

Nicht der Vertrag allein, sondern seine Umsetzung. Wenn ein Bonus vereinbart ist, aber ohne klare Systematik gezahlt wird, wirkt das schnell gesellschaftlich motiviert statt leistungsbezogen.

Dienstwagen, Sachvorteile und private Nutzung

Sachvorteile werden oft unterschätzt. Ein Firmenwagen ist schnell als normales Geschäftsführer-Tool gedacht, kann aber zum Risikofeld werden, wenn Ausstattung, Privatnutzung oder Zusatzleistungen nicht sauber geregelt sind.

Auch hier geht es nicht um einzelne Schlagworte, sondern um das Gesamtbild. Ist die Privatnutzung dokumentiert? Gibt es klare Vereinbarungen? Passt der Vorteil zur Funktion und zur übrigen Vergütung? Wenn diese Fragen offenbleiben, steigt das Risiko.

Darlehen, Miete/Pacht und Leistungen an nahestehende Personen

Eine vGA kann weit über das Gehalt hinausgehen. Auch Darlehen mit unüblichen Zinsen oder fehlenden Sicherheiten, Mieten oder Pachten zu nicht fremdüblichen Konditionen und Vorteile an Angehörige oder andere nahestehende Personen können problematisch sein.

Wichtig: Auch hier gibt es keine automatische Einstufung. Aber wenn die GmbH Verträge schließt, die unter fremden Dritten so nicht zustande gekommen wären, ist die gesellschaftliche Veranlassung schnell im Raum.

Tabelle: Typische Risikofelder beim Geschäftsführer-Gehalt und worauf die Betriebsprüfung schaut

FallgruppeWarum vGA-Risiko?Typische PrüfungsfrageWichtige Unterlagen/NachweisePräventionshinweis
FestgehaltMöglicherweise unangemessen hohe VergütungHätte ein fremder Geschäftsführer dieses Gehalt erhalten?Geschäftsführer-Vertrag, Gehaltsanpassungen, BeschlüsseVergütung nachvollziehbar herleiten und dokumentieren
Tantieme/BoniUnklare, nachträgliche oder ungewöhnliche variable VergütungSind Voraussetzungen, Berechnung und Auszahlung klar geregelt?Tantiemevereinbarung, Beschlüsse, BerechnungenVariable Bestandteile vorab schriftlich und eindeutig regeln
Dienstwagen/SachvorteilePrivate Vorteile können über das Übliche hinausgehenIst die Privatnutzung geregelt und in die Gesamtvergütung eingeordnet?Dienstwagenregelung, Nutzungsnachweise, GehaltsunterlagenSachvorteile klar vereinbaren und sauber dokumentieren
DarlehenNicht fremdübliche Zinsen, Laufzeiten oder SicherheitenWürde die GmbH einem Dritten dieselben Konditionen geben?Darlehensvertrag, Zinsregelung, Sicherheiten, ZahlungsnachweiseVerträge wie unter Fremden gestalten
Miete/PachtZu hohe oder zu niedrige Konditionen möglichEntspricht die Miete oder Pacht dem, was unter Fremden üblich wäre?Miet-/Pachtvertrag, Vergleichsunterlagen, ZahlungsnachweiseKonditionen plausibel herleiten und regelmäßig prüfen
Leistungen an nahestehende PersonenVorteile können mittelbar dem Gesellschafter zugutekommenWäre derselbe Vertrag auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden?Verträge, Beschlüsse, Zahlungsbelege, BegründungenBesonderes Augenmerk auf Fremdvergleich und Dokumentation legen

So prüft die Betriebsprüfung den Fall in der Praxis

In der Betriebsprüfung beginnt vieles nicht mit einem großen Verdacht, sondern mit kleinen Widersprüchen. Ein Vertrag fehlt. Eine Änderung ist nicht unterschrieben. Ein Bonus wurde gezahlt, aber die Grundlage ist unklar. Ein Dienstwagen wird privat genutzt, doch die Regelung dazu ist lückenhaft. Aus kleinen Lücken werden schnell große Fragen.

Typischerweise schaut die Prüfung auf:

  • Geschäftsführer-Verträge
  • Änderungsvereinbarungen
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Gehaltsentwicklung
  • Sonderzahlungen
  • Privatnutzung von Vorteilen
  • Vergleichbarkeit der Konditionen
  • tatsächliche Durchführung im Alltag

Je sauberer die Unterlagen, desto besser lässt sich eine Vergütung erklären. Je widersprüchlicher das Bild, desto eher entsteht ein vGA-Verdacht. Das ist keine Garantie in die eine oder andere Richtung, aber eine klare Tendenz.

Welche Unterlagen und Nachweise typischerweise wichtig sind

Besonders hilfreich sind:

  • schriftliche Geschäftsführer-Verträge
  • Nachträge und Änderungsvereinbarungen
  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Regelungen zu Tantiemen und Boni
  • Vereinbarungen über Dienstwagen und Sachbezüge
  • Nachweise zur privaten Nutzung
  • Begründungen für Gehaltsanpassungen
  • Unterlagen, die die Angemessenheit nachvollziehbar machen

Diese Dokumente ersetzen keine materielle Prüfung. Aber sie machen den Unterschied zwischen schwer erklärbar und sauber begründbar.

Steuerliche Folgen für GmbH und Gesellschafter

Wenn eine Zahlung oder ein Vorteil als vGA eingeordnet wird, bleibt das meist nicht folgenlos.

Bei der GmbH wird der entsprechende Aufwand steuerlich regelmäßig nicht in voller Höhe anerkannt; vereinfacht gesagt wird er dem Einkommen wieder hinzugerechnet. Das kann die steuerliche Belastung erhöhen.

Beim Gesellschafter kann der Vorteil als Kapitalertrag behandelt werden. Dadurch kann Kapitalertragsteuer relevant werden. Die vGA trifft damit oft beide Ebenen zugleich: die Gesellschaft und die Privatseite des Gesellschafters.

Was das praktisch bedeutet

Für die GmbH: Mehr Steuer trotz bereits gezahlter Leistung. Die GmbH hat gezahlt, bekommt den Aufwand aber steuerlich unter Umständen nicht voll anerkannt. Das ist doppelt bitter: Liquidität ist schon weg, die Steuerlast steigt trotzdem.

Für den Gesellschafter: Umqualifizierung statt Entwarnung. Was als Gehalt oder Vorteil gedacht war, kann steuerlich anders eingeordnet werden. Genau daraus entsteht oft zusätzlicher Abstimmungsbedarf.

Prävention: So senkst Du das vGA-Risiko vor Vertragsabschluss

Die gute Nachricht: Viele vGA-Risiken sind vermeidbar. Nicht mit Zauberei, nicht mit Zickzack, nicht mit Zufall, sondern mit sauberer Gestaltung.

Entscheidend sind vor allem diese Punkte:

  • Vergütung vorab klar regeln. Festgehalt, variable Vergütung, Sachvorteile und Sonderleistungen sollten schriftlich und eindeutig vereinbart sein.
  • Fremdüblichkeit mitdenken. Frage Dich bei jeder Regelung: Würde ich das auch einem externen Geschäftsführer geben?
  • Beschlüsse sauber dokumentieren. Gerade Änderungen bei Gehalt, Bonus oder Zusatzleistungen brauchen eine nachvollziehbare Beschlusslage.
  • Gesamtvergütung im Blick behalten. Nicht nur einzelne Bestandteile prüfen, sondern das gesamte Paket.
  • Regeln im Alltag konsequent umsetzen. Ein guter Vertrag nützt wenig, wenn er im echten Leben ignoriert wird.

Schriftform, Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung sind die drei großen Schutzfaktoren.

Checkliste vor der Betriebsprüfung

Bevor eine Betriebsprüfung ansteht, kannst Du diese Punkte durchgehen:

  • Sind alle Geschäftsführer-Verträge aktuell und unterschrieben?
  • Gibt es für Änderungen schriftliche Nachträge oder Beschlüsse?
  • Sind Tantiemen, Boni und Sonderzahlungen klar geregelt?
  • Sind Dienstwagen, Privatnutzung und sonstige Sachvorteile nachvollziehbar dokumentiert?
  • Wurden Vereinbarungen tatsächlich so umgesetzt, wie sie im Vertrag stehen?
  • Gibt es bei ungewöhnlichen Konditionen eine belastbare Begründung?
  • Sind Verträge mit nahestehenden Personen besonders sorgfältig dokumentiert?
  • Ist die Gesamtvergütung in sich schlüssig?

Viele Probleme entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus hektischem Alltag. Erst wächst das Geschäft, dann wachsen die Aufgaben, dann wächst die Grauzone. Genau deshalb lohnt sich Ordnung, bevor Fragen kommen.

Definitionen im Überblick

Die wichtigsten Begriffe im Kurzüberblick.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Ein verdeckt gewährter, gesellschaftlich veranlasster Vorteil an einen Gesellschafter oder eine nahestehende Person, der die GmbH wirtschaftlich belastet und nicht offen als Ausschüttung behandelt wird.

Offene Gewinnausschüttung

Eine formell beschlossene Gewinnauszahlung an Gesellschafter, die offen als Ausschüttung behandelt wird.

Arbeitslohn

Vergütung für eine tatsächliche Tätigkeit auf Grundlage einer wirksamen, fremdüblichen und tatsächlich umgesetzten Vereinbarung.

Fremdvergleich

Die Frage, ob dieselben Konditionen auch einem außenstehenden Dritten eingeräumt worden wären.

Angemessenheit

Die Bewertung, ob eine Vergütung in Höhe, Struktur und Gesamtbild noch nachvollziehbar und fremdüblich erscheint.

Gesamtvergütung

Die Summe aller Vergütungsbestandteile, also nicht nur das Festgehalt, sondern auch variable Bestandteile und Sachvorteile.

Nahestehende Person

Eine Person, die dem Gesellschafter persönlich oder wirtschaftlich besonders verbunden ist.

Kapitalertragsteuer

Eine mögliche steuerliche Folge auf Gesellschafterebene, wenn ein Vorteil als vGA eingeordnet wird.

CTA: Wenn Du Deine Geschäftsführer-Vergütung sauber aufstellen willst

Wenn Du unsicher bist, ob Gehalt, Tantieme, Dienstwagen oder andere Vorteile in Deiner GmbH sauber geregelt sind, lohnt sich ein früher Check fast immer mehr als eine späte Diskussion. Lass Deine Vertragslage, Beschlüsse und Vergütungsstruktur rechtzeitig prüfen, bevor aus einer guten Idee ein teures Steuerthema wird.

Deine Frage an uns

Wo ist Deine größte Unsicherheit beim Thema Geschäftsführer-Gehalt: bei der Höhe, bei Bonusmodellen, beim Dienstwagen oder bei der sauberen Dokumentation?

Zusammenfassung: Gute Gestaltung schlägt spätere Rechtfertigung

Die verdeckte Gewinnausschüttung ist kein Randthema für Großkonzerne, sondern ein sehr praktisches Risiko für viele GmbHs mit Gesellschafter-Geschäftsführer. Vor allem beim Geschäftsführer-Gehalt gilt: Nicht nur die Höhe zählt, sondern das Gesamtbild. Nicht nur der Vertrag zählt, sondern auch die Umsetzung. Nicht nur das Heute zählt, sondern auch die Frage, wie plausibel alles morgen in der Betriebsprüfung aussieht. Wenn Du Dir aus Deiner GmbH Vergütung zahlst, musst Du Dich nicht kleinmachen. Aber Du solltest klar, klug und konsequent gestalten. Denn saubere Verträge, fremdübliche Konditionen und gute Dokumentation sind nicht bloß Formalien. Sie sind Dein Fundament, wenn es ernst wird.

Frequently Asked Questions

Nein. Ein hohes Geschäftsführer-Gehalt ist nicht automatisch eine vGA. Entscheidend ist, ob die Vergütung im konkreten Einzelfall dem Fremdvergleich standhält, sauber vereinbart wurde und tatsächlich so durchgeführt wird. Geprüft wird außerdem die Gesamtvergütung, also nicht nur das Festgehalt, sondern auch Tantiemen, Boni und Sachvorteile.
Arbeitslohn liegt vor, wenn die Vergütung für eine tatsächliche Tätigkeit gezahlt wird und in Inhalt, Höhe und Durchführung fremdüblich erscheint. Eine vGA wird relevant, wenn ein Vorteil zwar wie Vergütung aussieht, wirtschaftlich aber durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist und einem außenstehenden Dritten so nicht gewährt worden wäre.
Ja. Vorteile an nahestehende Personen können ebenfalls als vGA eingeordnet werden, wenn sie letztlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Das betrifft zum Beispiel überhöhte Mieten, unübliche Verträge oder sonstige Begünstigungen. Auch hier ist der Fremdvergleich der zentrale Maßstab; eine automatische Einstufung gibt es aber nicht.
Besonders wichtig sind schriftliche Geschäftsführer-Verträge, Nachträge, Gesellschafterbeschlüsse, Regelungen zu Tantiemen und Sachvorteilen, Unterlagen zu Gehaltsanpassungen sowie Nachweise zur tatsächlichen Durchführung. Diese Dokumente ersetzen keine materielle Prüfung, helfen aber dabei, Fremdüblichkeit und betriebliche Veranlassung nachvollziehbar zu belegen.
Nein. Ein schriftlicher Vertrag ist wichtig, aber nicht allein entscheidend. Die Vereinbarung muss außerdem inhaltlich fremdüblich sein und im Alltag tatsächlich so umgesetzt werden. Gerade wenn Papierlage und tatsächliche Handhabung auseinanderfallen, entsteht in der Betriebsprüfung schnell ein vGA-Risiko.

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