Freundliche semi-flache Illustration eines besorgten Freiberuflers am Schreibtisch mit Vertragsunterlagen, Versicherungsdokumenten, Sparschwein und Haus als Symbol für gefährdetes Privatvermögen sowie einem Berater mit Schutzmaßnahmen.

Freiberufler Haftung Privatvermögen: Wann Du persönlich haftest – und wie Du Dein Vermögen besser schützt

Ein einziger Fehler, ein unklarer Vertrag oder ein größerer Schaden kann aus einer guten Selbstständigkeit plötzlich ein privates Risiko machen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wann Freiberufler mit ihrem Privatvermögen haften und welche Schutzmaßnahmen in der Praxis wirklich helfen.

TL;DR: Das Wichtigste in Kürze

  • Freiberufler haften als Einzelunternehmer in Deutschland grundsätzlich persönlich und unbeschränkt, also im Regelfall auch mit ihrem Privatvermögen.
  • Besonders relevant sind Haftungsrisiken aus Beratungsfehlern, Vertragsverletzungen sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Versicherungen, sauber formulierte Verträge und klare Prozesse können das wirtschaftliche Risiko deutlich senken, ersetzen aber keinen vollständigen Haftungsschutz.
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG können die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen, bieten aber keinen automatischen Schutz in jedem Fall.
  • Haftungsbeschränkungen in Verträgen oder AGB sind nur wirksam, wenn sie rechtlich zulässig und passend formuliert sind; pauschale Ausschlüsse sind riskant.
  • Wenn Du Dein Privatvermögen schützen willst, solltest Du Haftungsrisiken nach Tätigkeit analysieren und dann Rechtsform, Versicherung und Vertragsgestaltung sinnvoll kombinieren.

Freiberufler haften, wenn sie als Einzelunternehmer tätig sind, grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für beruflich verursachte Schäden und vertragliche Pflichtverletzungen. Das bedeutet: Gläubiger können im Regelfall nicht nur auf Geschäftsvermögen, sondern auch auf Privatvermögen zugreifen. Das Risiko lässt sich durch passende Versicherungen, wirksame Haftungsklauseln und gegebenenfalls eine haftungsbeschränkte Rechtsform wie GmbH oder UG reduzieren, aber meist nicht vollständig ausschließen.

Kurzantwort: Haften Freiberufler mit ihrem Privatvermögen?

Ja, in der Grundform des freiberuflichen Einzelunternehmens haften Freiberufler in Deutschland typischerweise persönlich und unbeschränkt. Es gibt in dieser Konstellation keine strikte rechtliche Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Genau darauf weisen unter anderem das BMWK-Existenzgründungsportal und weitere Gründungs- und Rechtsform-Ratgeber hin.

Das klingt hart, ist aber wichtig, weil es Klarheit schafft. Wenn Du solo loslegst, startest Du oft schnell, schlank und flexibel. Der Preis dafür ist jedoch, dass geschäftliche Risiken leichter in Dein Privatleben durchschlagen können. Anders gesagt: Dein Business und Dein Vermögen sitzen im selben Boot.

Schutz entsteht deshalb selten durch einen einzigen Hebel. Meist funktioniert Haftungsschutz nur dann gut, wenn Du Versicherung, Vertragsgestaltung und gegebenenfalls die passende Rechtsform zusammendenkst.

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Was bedeutet persönliche und unbeschränkte Haftung konkret?

Persönliche Haftung bedeutet, dass nicht nur ein Unternehmen haftet, sondern Du selbst als natürliche Person. Unbeschränkte Haftung bedeutet, dass die Haftung grundsätzlich nicht auf einen festen Höchstbetrag begrenzt ist. Wenn also ein berechtigter Anspruch gegen Dich besteht, kann es im Ernstfall nicht nur um laufende Einnahmen oder Betriebsmittel gehen, sondern auch um privates Vermögen.

Das ist keine theoretische Spitzfindigkeit, sondern echte Praxis. Ein Fehler in einer Beratung, eine Frist versäumt, ein Schaden beim Kunden, eine unklare Leistungszusage und aus einem Auftrag wird plötzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Gerade bei Freiberuflern beginnt Haftung oft nicht mit einem großen Knall, sondern mit einem kleinen Versäumnis.

Warum das in der Selbstständigkeit oft unterschätzt wird

Viele Selbstständige achten zuerst auf Umsatz, Sichtbarkeit und Kunden. Verständlich. Aber Haftung läuft oft still im Hintergrund mit. Sie ist wie ein loses Kabel hinter der Wand: Solange nichts passiert, merkst Du es kaum. Wenn es schiefgeht, wird es teuer.

Nicht jeder Auftrag ist gleich riskant. Ein Texter, ein IT-Freelancer, eine Beraterin, ein Architekt oder eine Therapeutin haben ganz unterschiedliche Haftungsprofile. Genau deshalb bringt Dir eine pauschale Antwort wenig. Du brauchst eine Risikobrille, die zu Deinem Berufsalltag passt.

Definitionen: Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

Damit Du das Thema sauber einordnen kannst, helfen ein paar Grundbegriffe.

Privatvermögen

Dein persönliches Vermögen außerhalb des betrieblichen Einsatzes, also zum Beispiel private Rücklagen, Ersparnisse oder andere private Werte.

Geschäftsvermögen

Vermögen, das Deinem beruflichen Betrieb zugeordnet ist, etwa betriebliche Konten, Geräte oder Büroausstattung.

Persönliche Haftung

Du haftest selbst als Person für Verbindlichkeiten oder Schäden.

Unbeschränkte Haftung

Die Haftung ist grundsätzlich nicht auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.

Haftungsbeschränkung

Das Risiko wird durch Rechtsform, Vertrag oder andere rechtliche Mechanismen reduziert. Wichtig: reduziert heißt nicht automatisch ausgeschlossen.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Versicherung gegen typische berufliche Haftungsrisiken. Der Umfang hängt stark von Deiner Tätigkeit ab.

Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Police ist besonders relevant, wenn durch Deine Arbeit reine finanzielle Schäden entstehen können, also Schäden ohne Personen- oder Sachschaden.

Betriebshaftpflicht

Sie fokussiert sich typischerweise auf Personen- und Sachschäden aus Deiner betrieblichen Tätigkeit.

In welchen Fällen haften Freiberufler typischerweise?

Typische Haftungsfälle entstehen bei Freiberuflern vor allem aus drei Richtungen: aus Verträgen, aus beruflichen Fehlern und aus Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen. Welche dieser Richtungen bei Dir am wichtigsten ist, hängt stark von Deinem Beruf, Deinen Kunden und Deinen Projekten ab.

Wer beratend, planend oder digital arbeitet, hat oft ein hohes Risiko für reine Vermögensschäden. Wer vor Ort tätig ist oder mit Technik, Geräten oder direkten Kundensituationen arbeitet, muss zusätzlich Personen- und Sachschäden ernst nehmen. Das ist kein Entweder-oder, sondern oft ein Sowohl-als-auch.

Haftung aus Verträgen und Leistungsfehlern

Viele Haftungsfälle beginnen ganz unspektakulär. Nicht mit einem Unfall. Nicht mit einem Anwaltsschreiben. Sondern mit einem Auftrag, der zu ungenau beschrieben wurde.

Wenn Leistungen unklar definiert sind, Fristen nicht sauber vereinbart wurden oder Zusatzwünsche einfach noch schnell mitgemacht werden, entsteht schnell Streit. Dann geht es plötzlich um Fragen wie: Was war genau geschuldet? Bis wann? Mit welchem Ergebnis? Wer musste was zuliefern? Was war nur Kulanz und was schon Vertragsbestandteil?

Typische Auslöser im Alltag

Unklare Leistungsbeschreibung, Frist- und Terminprobleme sowie Zusatzleistungen ohne klare Vereinbarung erhöhen das Haftungsrisiko erheblich.

Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Schadensart macht einen großen Unterschied für die Absicherung. Personenschäden betreffen Gesundheit oder Leben von Menschen. Sachschäden betreffen beschädigte Gegenstände oder Eigentum. Vermögensschäden betreffen finanzielle Nachteile, ohne dass gleichzeitig ein Personen- oder Sachschaden vorliegen muss.

Gerade bei beratenden, planenden und digitalen Freiberuflern sind reine Vermögensschäden oft besonders relevant. Wenn zum Beispiel durch einen Fehler in einer Beratung, Konzeption oder technischen Umsetzung beim Kunden ein finanzieller Nachteil entsteht, kann das schnell teuer werden.

Welche Rechtsformen machen beim Haftungsschutz einen Unterschied?

Die Rechtsform ist kein bloßes Gründungsdetail. Sie ist eher wie das Fundament unter Deinem Haus: Man sieht es nicht ständig, aber es entscheidet, wie stabil alles im Ernstfall steht.

Laut BMWK-Existenzgründungsportal und service-bw.de besteht bei Einzelunternehmen und typischen Personengesellschaften regelmäßig eine enge Haftungsnähe zur handelnden Person. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG dienen dagegen grundsätzlich dazu, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken.

Einzelunternehmen, GbR, PartG: Wo Privatvermögen typischerweise mithaftet

Wenn Du als freiberuflicher Einzelunternehmer arbeitest, ist die Grundregel klar: persönliche und unbeschränkte Haftung. Das Privatvermögen haftet also im Regelfall mit.

Auch bei Personengesellschaften wie der GbR bleibt die persönliche Haftung ein zentrales Thema. Bei der Partnerschaftsgesellschaft ist die Haftungslogik differenzierter. Deshalb sollte man hier keine vorschnellen Pauschalaussagen treffen. Besonders wichtig: Die normale PartG sollte nicht einfach mit einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft gleichgesetzt werden.

GmbH und UG: Wann die Haftungsbeschränkung hilft und wo ihre Grenzen liegen

Eine GmbH oder UG kann für Freiberufler ein sinnvoller Weg sein, das persönliche Haftungsrisiko zu reduzieren. Die Grundidee ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt wird. Das ist ein echter Vorteil.

Aber das ist kein magischer Mantel, der jedes private Risiko unsichtbar macht. Eine Kapitalgesellschaft schützt nicht automatisch in jedem Fall vor persönlicher Haftung. Bei persönlichen Pflichtverletzungen oder besonderen Konstellationen können weiterhin persönliche Risiken entstehen. Genau deshalb solltest Du GmbH oder UG nicht als Vollkasko für jedes Haftungsproblem verstehen, sondern als einen starken, aber begrenzten Schutzbaustein.

Wer haftet womit? Die wichtigsten Konstellationen im Überblick

Konstellation / RechtsformHaftet Privatvermögen typischerweise mit?Typische RisikenSinnvoller Basisschutz
Freiberufler als EinzelunternehmerJa, grundsätzlich typischerweise schonVertragsverletzungen, Leistungsfehler, Personen-, Sach- und VermögensschädenPassende Versicherung, saubere Verträge, klare Prozesse
GbRRegelmäßig persönliche HaftungsnäheGemeinsame vertragliche Verpflichtungen, Fehler im Projekt, Schäden gegenüber DrittenVertragliche Klarheit, Versicherung, sorgfältige interne Rollenverteilung
PartGRegelmäßig persönliche Haftungsnähe, aber differenzierte DetailsBerufsspezifische Fehler, Mandats- und ProjektfehlerEinzelfallprüfung, passende Berufshaftpflicht, saubere Mandatsverträge
GmbH / UGGrundsätzlich Haftungsbegrenzung auf GesellschaftsvermögenOperative Haftungsfälle auf Gesellschaftsebene, aber persönliche Risiken in Sonderfällen bleiben möglichRechtsform plus Versicherung plus gute Verträge und Compliance

Wie können Freiberufler ihre Haftung begrenzen?

In der Praxis funktioniert guter Haftungsschutz fast nie mit nur einem Hebel. Wer nur auf die Versicherung setzt, hat oft Vertragslücken. Wer nur auf Muster-AGB vertraut, übersieht schnell unwirksame Klauseln. Wer nur die Rechtsform ändert, ohne Prozesse anzupassen, wiegt sich vielleicht in falscher Sicherheit.

Sinnvoll ist meist eine Kombination aus drei Bausteinen:

  • passende Versicherungen
  • sauber gestaltete Verträge und AGB
  • eine Rechtsform, die zu Deinem Risiko passt

Diese Kombination ist nicht sexy, aber stark. Nicht laut, aber wirksam. Nicht perfekt, aber pragmatisch.

Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht: Welche Versicherung wofür?

Versicherungen reduzieren vor allem das wirtschaftliche Risiko eines Haftungsfalls. Welche Police zu Dir passt, hängt davon ab, welche Schäden Du realistisch verursachen kannst.

Wenn bei Dir vor allem Beratungsfehler oder reine finanzielle Schäden denkbar sind, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht oft besonders wichtig. Wenn Du eher vor Ort arbeitest oder Personen- und Sachschäden verursachen könntest, kann eine Betriebshaftpflicht relevanter sein. In vielen Berufen ist eine Berufshaftpflicht das zentrale Instrument.

Entscheidend ist aber nicht nur der Name der Police. Entscheidend sind die Details:

  • Welche Tätigkeiten sind wirklich versichert?
  • Wie hoch sind die Deckungssummen?
  • Gibt es Ausschlüsse?
  • Gibt es Selbstbehalte?
  • Sind neue Leistungen oder Nebenleistungen mit umfasst?

Gerade hier passieren viele gefährliche Denkfehler. Ich habe doch eine Versicherung klingt beruhigend. Ist aber nur dann belastbar, wenn die Police auch wirklich zu Deinem Geschäftsmodell passt.

Haftungsbeschränkung durch Vertrag und AGB: Was realistisch ist

Verträge und AGB können helfen, Haftungsrisiken zu steuern. Zum Beispiel durch klare Leistungsabgrenzungen, Mitwirkungspflichten des Kunden, dokumentierte Freigaben, nachvollziehbare Abnahmeprozesse und rechtlich zulässige Haftungsklauseln.

Wichtig ist dabei: Haftung lässt sich nicht einfach nach Belieben wegschreiben. Die Wirksamkeit von Haftungsbeschränkungen hängt stark vom konkreten Wortlaut, von der Schadenart, vom Vertragstyp und vom Einzelfall ab. Pauschale Ausschlüsse sind deshalb riskant.

Was in der Praxis oft mehr bringt als aggressive Klauseln

Klare Leistungsgrenzen, geregelte Mitwirkungspflichten des Kunden und konsequente Dokumentation von Abstimmungen, Änderungen und Freigaben senken das Streitpotenzial oft wirksamer als besonders scharfe Haftungsformulierungen.

Wann reicht Versicherung plus Vertrag und wann ist eine andere Rechtsform sinnvoll?

Für viele Freiberufler mit überschaubarem Risiko kann die Kombination aus guter Versicherung und sauberen Verträgen zunächst ausreichen. Wenn Dein Schadenspotenzial jedoch steigt, kann eine haftungsbeschränkte Rechtsform sinnvoll werden.

Das gilt vor allem dann, wenn:

  • Projekte größer werden
  • Kunden höhere Erwartungen oder strengere Vertragswerke mitbringen
  • Mitarbeiter ins Spiel kommen
  • Vorleistungen steigen
  • sensible Beratungs- oder Planungsleistungen einen großen finanziellen Schaden auslösen könnten
  • Du mehr Privatvermögen schützen willst

Die Entscheidung sollte nicht ideologisch sein. Nicht GmbH klingt professioneller, nicht UG ist billiger, nicht Einzelunternehmen war schon immer so. Sondern: Welche Risiken trägst Du wirklich?

Wo liegen die Grenzen des Haftungsschutzes?

Das ist der vielleicht wichtigste Punkt im ganzen Thema: Es gibt keinen absolut dichten Schutzschild.

Eine Versicherung kann Lücken haben. Ein Vertrag kann unwirksame Klauseln enthalten. Eine Rechtsform kann Schutz bieten, aber nicht jede persönliche Pflichtverletzung neutralisieren. Genau deshalb ist Haftungsschutz eher ein Sicherheitsnetz als ein Panzerschrank.

Diese Ehrlichkeit ist wichtig. Nicht, um Angst zu machen. Sondern damit Du klug statt blind entscheidest.

Typische Grenzen in der Praxis

Versicherungen decken nicht automatisch jeden Fall ab. Deckungssummen können zu niedrig sein, Tätigkeiten können ausgeschlossen sein, Selbstbehalte können im Ernstfall schmerzen.

Auch Haftungsklauseln in AGB oder Verträgen sind keine Wunderwaffe. Wenn sie zu weit gehen oder nicht sauber formuliert sind, können sie unwirksam sein.

Und auch bei GmbH oder UG gilt: Die Haftungsbeschränkung hilft grundsätzlich, aber sie ist kein Alleskönner. Persönliche Risiken können in bestimmten Sonderkonstellationen trotzdem entstehen.

Typische Fehler, durch die Freiberufler unnötig privat haften

Viele Haftungsprobleme entstehen nicht erst im Schadenfall, sondern im Tagesgeschäft. Nicht aus Bosheit, sondern aus Eile. Nicht aus Leichtsinn, sondern aus Routine.

Besonders häufig sind diese Fehler:

  • zu vage Angebote und Leistungsbeschreibungen
  • fehlende schriftliche Änderungsvereinbarungen
  • zu niedrige oder unpassende Versicherungssummen
  • Leistungen, die faktisch erbracht werden, aber nicht sauber vereinbart sind
  • blinder Glaube an Standard-AGB aus dem Internet
  • die Annahme, eine GmbH oder UG löse automatisch jedes Haftungsproblem
  • fehlende Dokumentation von Freigaben, Hinweisen und Kundenvorgaben

Gerade ambitionierte Selbstständige tappen hier hinein. Weil sie schnell helfen wollen. Weil sie Chancen sehen. Weil sie pragmatisch sind. Das ist menschlich, aber haftungsseitig manchmal brandgefährlich.

Praxis-Checkliste: So prüfst Du Deinen Haftungsschutz als Freiberufler

Wenn Du nur eine Sache aus diesem Beitrag mitnimmst, dann diese: Prüfe nicht abstrakt, sondern entlang Deiner echten Projekte.

7 Fragen für Deinen schnellen Selbst-Check

  • Welche Schäden kann ich durch meine Arbeit realistisch verursachen? Eher Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden?
  • Sind genau diese Risiken versichert? Nicht nur ungefähr, sondern nach Tätigkeitsbeschreibung und Bedingungen.
  • Reichen meine Deckungssummen aus? Vor allem bei größeren Kunden oder Projekten.
  • Sind meine Angebote und Verträge klar genug? Ist sauber geregelt, was geschuldet ist und was nicht?
  • Dokumentiere ich Änderungen, Freigaben und Mitwirkungspflichten? Oder verlasse ich mich auf Mails, Chats und Erinnerung?
  • Wie hoch ist mein privates Risiko, wenn ein größerer Schaden eintritt? Also nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern ganz persönlich.
  • Wäre bei meinem heutigen Geschäftsmodell eine UG oder GmbH sinnvoll? Nicht zwingend, aber prüfenswert.

Kurz zusammengefasst

Wenn Du Dein Privatvermögen besser schützen willst, geh in dieser Reihenfolge vor:

  • Risiken Deiner Tätigkeit realistisch erfassen
  • Versicherungsschutz auf echte Schäden prüfen
  • Verträge und AGB sauber aufsetzen
  • Prozesse und Dokumentation verbessern
  • Bei wachsendem Risiko Rechtsform neu bewerten

Je größer Deine Projekte, je sensibler Deine Leistung, je höher Dein mögliches Schadenspotenzial, desto wichtiger wird ein professionell aufgebauter Haftungsschutz.

CTA: Wenn Du Deinen Haftungsschutz nicht dem Zufall überlassen willst

Du musst das Thema nicht allein zwischen Kundenprojekten, Buchhaltung und Akquise zusammensuchen. Wenn Du unsicher bist, ob Deine aktuelle Absicherung zu Deiner Tätigkeit passt, lohnt sich ein strukturierter Blick auf Verträge, Risiken und Versicherungen.

Hol Dir eine klare Einschätzung, wo Deine privaten Haftungsrisiken liegen und welche Schutzbausteine für Dein Geschäftsmodell wirklich sinnvoll sind. Bei größeren Risiken, Umstrukturierungen oder heiklen Haftungsklauseln ist zusätzlich eine individuelle rechtliche und steuerliche Prüfung sinnvoll.

Deine Meinung

Wie sicher fühlst Du Dich aktuell bei dem Thema Haftung: Hast Du schon ein sauberes Schutzkonzept oder ist das noch eine offene Baustelle?

Fazit: Privatvermögen schützen heißt Risiken systematisch kombinieren

Wenn Du als Freiberufler im Einzelunternehmen arbeitest, solltest Du von einer klaren Grundregel ausgehen: Du haftest typischerweise persönlich und unbeschränkt, also im Regelfall auch mit Deinem Privatvermögen. Das ist unbequem, aber es ist die ehrliche Ausgangslage. Die gute Nachricht: Du bist dem nicht hilflos ausgeliefert. Mit passenden Versicherungen, klaren Verträgen, sauberer Dokumentation und, wenn sinnvoll, einer haftungsbeschränkten Rechtsform kannst Du Dein Risiko deutlich besser steuern. Nicht mit Panik, sondern mit Plan. Nicht mit Paragrafen-Pose, sondern mit praktischem Schutz.

Frequently Asked Questions

Nicht in jeder denkbaren Konstellation, aber in der typischen freiberuflichen Tätigkeit als Einzelunternehmer grundsätzlich ja. Dann gibt es keine strikte Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen. Das Risiko kann durch Versicherungen, Verträge und gegebenenfalls eine andere Rechtsform reduziert werden, verschwindet aber nicht automatisch vollständig.
Eine GmbH kann das persönliche Haftungsrisiko deutlich reduzieren, weil die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt wird. Sie ist aber kein Vollschutz. Persönliches Fehlverhalten, besondere Pflichtverletzungen oder andere Sonderkonstellationen können weiterhin persönliche Risiken auslösen.
Oft nicht. Eine Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht kann einen wichtigen Teil des Risikos auffangen, aber nur im Rahmen ihrer Bedingungen. Entscheidend sind Deckungssummen, Ausschlüsse, versicherte Tätigkeiten und Selbstbehalte.
Nein, jedenfalls nicht pauschal. Haftungsklauseln und AGB können helfen, Risiken zu begrenzen, wenn sie rechtlich zulässig, passend zum Vertrag und sauber formuliert sind. Ob eine Klausel wirksam ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Vor allem dann, wenn Projekte größer werden, das Schadenspotenzial steigt, Kunden eine bestimmte Struktur erwarten oder Dein Privatvermögen stärker geschützt werden soll. Auch Mitarbeiter, höhere Vorleistungspflichten oder sensible Beratungsmandate können ein Anlass sein.

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