Selbstständige Person im Homeoffice sitzt krank mit Decke und Tee am Schreibtisch und spricht mit einem Berater; auf dem Tisch liegen Kalender, Steuerunterlagen, Rechner, Münzen, Ordner und Sparschwein als Symbole für Krankengeld, Wartezeit und Einkommensberechnung.

GKV-Krankengeld für Selbstständige: Anspruch, Wahltarif und Höhe richtig einschätzen

Selbstständige in der GKV erhalten Krankengeld nicht automatisch. Anspruch, Beginn und Höhe hängen von der gewählten Absicherung, dem Wahltarif und dem nachweisbaren Arbeitseinkommen ab.
Selbstständige Person sortiert mit einer Beraterin Steuerunterlagen und Versicherungsdokumente am Schreibtisch.

Krankentagegeld in der Steuererklärung: steuerfrei, eintragen oder absetzen?

Privates Krankentagegeld ist meist steuerfrei und wird normalerweise nicht eingetragen. Gesetzliches Krankengeld ist ebenfalls steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts angegeben werden. Beiträge zur privaten Absicherung können als Vorsorgeaufwendungen relevant sein.
Illustration eines Selbstständigen am Schreibtisch, der eine kurzfristige Terminabsage dokumentiert, während ein reservierter Platz frei bleibt.

Ausfallhonorar für Selbstständige: Wann es zulässig ist und wie Sie es sauber regeln

Ein Ausfallhonorar kann für Selbstständige zulässig sein, wenn die rechtliche Grundlage passt, der wirtschaftliche Ausfall nachvollziehbar berechnet wird und Termin, Absage, Freihaltung sowie fehlende Ersatzbelegung sauber dokumentiert sind.
Illustration eines selbstständigen Gründers am Schreibtisch mit Beraterin, Unterlagen zu gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie Bausteinen für Krankheitsabsicherung und Berufsunfähigkeit.

Krankenversicherung für Selbstständige in der Gründung: GKV oder PKV, Krankentagegeld und BU richtig kombinieren

Für Gründer reicht die Wahl zwischen GKV und PKV allein nicht aus. Entscheidend ist die Kombination aus Kranken- und Pflegeversicherung, Schutz bei vorübergehendem Verdienstausfall und Absicherung bei längerer oder dauerhafter Berufsunfähigkeit.
Illustration einer kranken selbstständigen Person im Homeoffice, die Unterlagen an eine Vertretung übergibt

Krankheitsvertretung für Selbstständige: Modelle, Kosten, Verträge und Rechtsrisiken

Selbstständige haben bei Krankheit meist drei Wege: verschieben, vertreten lassen oder pausieren. Entscheidend sind passende Vertretungsmodelle, klare Verträge, Datenschutz, Kostenabwägung und ein vorbereiteter Notfallplan, um Ausfälle und Rechtsrisiken zu begrenzen.
Illustration eines Einzelunternehmers mit geschäftlichen Risiken und Bezug zum Privatvermögen sowie Schutzmaßnahmen

Haftung im Einzelunternehmen: Wann Dein Privatvermögen haftet – und wie Du es sinnvoll schützt

Im Einzelunternehmen haftest Du grundsätzlich unbeschränkt auch mit Privatvermögen. Versicherungen, Verträge, Finanztrennung und saubere Prozesse senken Risiken, ersetzen aber keine Haftungsbeschränkung. Bei höherem Risiko kann eine UG oder GmbH sinnvoll sein.
Illustration zur GmbH-Geschäftsführerhaftung mit Geschäftsführer zwischen interner Organisation, externem Druck, Privatvermögensrisiko und D&O-Sicherheitsnetz

GmbH-Haftung des Geschäftsführers: Wann Du persönlich haftest – und wie Du Risiken senkst

Die GmbH schützt Geschäftsführer nicht automatisch. Besonders relevant sind Innenhaftung gegenüber der GmbH sowie Ausnahmen der Außenhaftung, etwa bei Insolvenz, Steuern und Sozialversicherung. Risiko sinkt vor allem durch Liquiditätskontrolle, Dokumentation, klare Zuständigkeiten, Compliance und frühe Beratung.
Illustration zu Vermögensschaden mit Selbstständigem am Schreibtisch, finanziell betroffener Kundin, beschädigtem Laptop und verletzter Person

Vermögensschaden: Definition, Beispiele und Abgrenzung zu Personen- und Sachschäden

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil. Entscheidend ist, ob er direkt entsteht oder Folge eines Personen- oder Sachschadens ist. Diese Unterscheidung ist wichtig für Haftung, Schadensersatz und Versicherungsfragen.
Zwei GbR-Partner stehen besorgt neben einem beschädigten Kundengegenstand, während ein Kunde auf den Schaden zeigt; auf dem Tisch liegen Vertragsunterlagen und ein Versicherungsschild, daneben persönliche Gegenstände als Hinweis auf privates Haftungsrisiko.

GbR-Gesellschafter: Wann haften Sie persönlich bei Schäden?

Gesellschafter einer GbR haften bei Schäden grundsätzlich persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Der Gesellschaftsvertrag regelt vor allem die interne Verteilung, schützt aber Dritten gegenüber meist nicht. Risiken lassen sich vor allem durch klare Verträge, Vertretungsregeln und passenden Versicherungsschutz steuern.
Illustration eines Einzelunternehmers am Schreibtisch mit Vertrag, Unterlagen und Abwägung zwischen privatem Vermögen und Geschäftsrisiken

Haftungsbeschränkung für Einzelunternehmer: Was realistisch möglich ist – und was nicht

Einzelunternehmer haften grundsätzlich persönlich und unbeschränkt. Risiken lassen sich vor allem durch klare Verträge, saubere Prozesse, Dokumentation und passende Versicherungen senken. Eine weitergehende Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen entsteht meist erst mit UG oder GmbH.

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